Fahrlässige Sicherheitskontrollen im Rhein-Energie-Stadion kurz vor der Fußball-Europameisterschaft

Kleine Anfrage
vom 17.06.2024

Kleine Anfrage 3985

der Abgeordneten Andreas Keith und Carlo Clemens AfD

Fahrlässige Sicherheitskontrollen im Rhein-Energie-Stadion kurz vor der Fußball-Europameisterschaft

Im Rhein-Energie-Stadion in Köln, welches im Eigentum eines städtischen Unternehmens der Stadt Köln steht, wurde diese Woche festgestellt, dass in einigen Bereichen des Stadions der TÜV abgelaufen ist. Dies hat dazu geführt, dass wenige Tage vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft ein großes Aufgebot an TÜV-Prüfern die Beschaffenheit des Stadions überprüfen musste. Angesichts der internationalen Bedeutung der Veranstaltung und der damit verbundenen Sicherheitsanforderungen ist dies ein schwerwiegender Vorfall, der Fragen hinsichtlich der Verantwortlichkeit und der Sorgfaltspflicht aufwirft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen wurden im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft ergriffen, um sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Bereiche der nordrhein-westfälischen Fußballstadien, insbesondere des Rhein-Energie-Stadions, den geltenden (Sicherheits-)Vorschriften entsprechen?
  2. Inwiefern kann die Landesregierung bestätigen, dass bei der kurzfristigen Prüfung des Rhein-Energie-Stadions durch den TÜV keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt wurden?
  3. Inwieweit kann die Landesregierung garantieren, dass es in den Stadien Nordrhein-Westfalens keine sicherheitsrelevanten Mängel im Zusammenhang mit zum Beispiel abgelaufenen TÜV-Siegeln gibt?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Verantwortlichkeit der Stadt Köln im Zusammenhang der Überwachung und Instandhaltung des Rhein-Energie-Stadions?
  5. Welche rechtlichen und administrativen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den festgestellten Versäumnissen im Rhein-Energie-Stadion für die beteiligten staatlichen bzw. städtischen Stellen?

Andreas Keith

Carlo Clemens

 

MMD18-9629


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 3985 mit Schreiben vom 15. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

  1. Welche Maßnahmen wurden im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft ergrif­fen, um sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Bereiche der nordrhein-westfälischen Fußballstadien, insbesondere des Rhein-Energie-Stadions, den gel­tenden (Sicherheits-)Vorschriften entsprechen?

Nach § 10 Absatz 1 PrüfVO NRW werden Versammlungsstätten in Zeitabständen von höchs­tens drei Jahren durch die Bauaufsichtsbehörden geprüft, wobei auch die Einhaltung der Be­triebsvorschriften überwacht und die fristgerecht durchgeführten Prüfungen der technischen Anlagen sowie die Beseitigung etwaiger Mängel festgestellt werden.

  1. Inwiefern kann die Landesregierung bestätigen, dass bei der kurzfristigen Prüfung des Rhein-Energie-Stadions durch den TÜV keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt wurden?

Die Prüfung der Stadt Köln hat keine Beanstandungen ergeben. Datum des Originals: 15.07.2024/Ausgegeben: 22.07.2024

  1. Inwieweit kann die Landesregierung garantieren, dass es in den Stadien Nord­rhein-Westfalens keine sicherheitsrelevanten Mängel im Zusammenhang mit zum Beispiel abgelaufenen TÜV-Siegeln gibt?

Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, dass die Betreiber der Anlagen und Geräte nicht ihren Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen wiederkehrenden Prüfung nach­kommen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Verantwortlichkeit der Stadt Köln im Zu­sammenhang der Überwachung und Instandhaltung des Rhein-Energie-Stadions?

Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Welche rechtlichen und administrativen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den festgestellten Versäumnissen im Rhein-Energie-Stadion für die beteilig­ten staatlichen bzw. städtischen Stellen?

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

MMD18-10007