Faktizität oder „Relotisierung“? – Wie „friedlich“ verlief die Silvesternacht 2018/2019 wirklich?

Große Anfrage
vom 20.02.2018

Große Anfrage 12der AfD-Fraktion vom 05.02.2019

 

Faktizität oder „Relotisierung“? – Wie „friedlich“ verlief die Silvesternacht 2018/2019 wirklich?

A Vorbemerkung

„Köln ist seit den Silvester-Ausschreitungen auf der Domplatte 2015/2016 und den vielfachen sexuellen Übergriffen gegenüber Frauen zum Synonym für das Versagen des Staates geworden. Für eine fatale Fehleinschätzung der Motivation einer massenhaften Zuwanderung nordafrikanischer junger Männer nach Deutschland.“1

Mit diesen Worten ordnet Tichys Einblick die damaligen Geschehnisse, als eine Großgruppe überwiegend nordafrikanisch-arabischer Herkunft auf der Kölner Domplatte unzählige Sexualstraftaten beging2, ein. Der Kriminologe Rudolf Egg benannte die Beweggründe der Täter im Rahmen einer Stellungnahme vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages ganz klar. Den Tätern sei es darum gegangen, die

„Herrschaft über den Platz zu haben und Frauen zu demütigen.“(…) „Ich darf das mit dir machen, und es passiert mir nichts.“3

Doch auch in Kassel, Weil am Rhein, Dortmund, Ansbach, Bielefeld, Frankfurt, Nürnberg, Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf und Hamburg kam es damals zu teils zahlreichen Sexualstraftaten. Und auch hier zeigte sich in der Tendenz dasselbe Muster in den Tatverdächtigen/-Opfer-Beziehungen: Männer(gruppen), vornehmlich aus (Nord-)Afrika und Arabien, nötigen und demütigen völlig enthemmt Frauen.4 Dass es an jenem Silvesterabend in Köln auch zu verabredeten, gezielten und massiven Angriffen mit Feuerwerkskörpern auf den Dom gekommen ist5, lässt ebenfalls deutlich werden, dass sich Staat und Gesellschaft nicht nur mit kollektiv begangenen Straftaten und einer bloß kriminell motivierten Missachtung des Rechtssystems konfrontiert sehen, sondern dass derartige vornehmlich migrantische Zusammenrottungen auch Angriffe auf Tradition, Religion und kulturelle Identität unseres Landes sind.

Zuletzt hatte sich die Stadt Köln neben einem erheblichen Sicherheitsaufgebot im Rahmen einer Kampagne mit Comics in verschiedenen Sprachen und bunten „Respect“-Armbändern auf die Silvesternacht des Jahres 2018 vorbereitet6, wobei sich letztere Maßnahmen nahtlos in die hilf- und wirkungslosen „Eine-Armlänge-Abstand“-Initiativen der geistigen und physischen Schwäche einreihen. Auch auf so genannte Schutzzonen für Frauen auf öffentlichen Plätzen7 kann die lebensweltlich wahrnehmbar veränderte Republik an Silvester längst nicht mehr verzichten.

Für das zurückliegende Jahr 2018 resümierte der etablierte Medienbetrieb mit Bezug auf Stellungnahmen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr allerdings rasch, dass es in der Gesamtschau eine ruhige und friedliche Silvesternacht gewesen sei. Die Einsatzzahl sei zum Teil sogar deutlich zurückgegangen, was auf die stark erhöhte Präsenz zurückgeführt wird.89

In Nordrhein-Westfalen musste die Polizei zu insgesamt deutlich weniger Einsätzen ausrücken, es kam zu weniger Festnahmen und Ingewahrsamnahmen als im Vorjahr. Die Zahl der Verletzten und verletzten Polizisten stieg hingegen. Insgesamt war die Polizei im Bundesland mit rund 5500 Beamten im Einsatz. Die Nacht sei z.B. auch in der Düsseldorfer Altstadt ohne besondere Vorkommnisse vergangen. Demgegenüber lässt die in der Presse in diesem Zusammenhang indirekt zitierte Einschätzung, wonach ein großes Polizeiaufgebot vor Ort schwere Eskalationen und Ausschreitungen verhindert hätten10, bereits aufhorchen.

Zudem dringen auch einige Meldungen durch, die das Bild einer weniger friedlichen Nacht zeichnen: In Dortmund wurden Polizeibeamte sogar aus einer 400 Personen umfassenden Gruppe heraus mit Pyrotechnik und Flaschen angegriffen. Die Polizei nahm daraufhin einen Tatverdächtigen fest, den andere Personen wiederum zu befreien versuchten.11 Kurze Zeit später hat eine kleinere Gruppe ein vorbeilaufendes Ehepaar mit Pyrotechnik beworfen und anschließend mit körperlicher Gewalt attackiert.12 Im Kölner Stadtteil Meschenich kam es zu einer Massenschlägerei und anschließenden Übergriffen auf Beamte.13 In Bochum wurde ein Mädchen durch ein mutmaßlich vom Himmel herabfallendes Projektil einer scharfen Schusswaffe am Arm getroffen. Die Polizei sucht nach dem Schützen.14 Am Hambacher Tagebau sind zudem Polizisten mit Molotow-Cocktails attackiert worden.15

In Berlin etwa attackierte eine 50-köpfige Gruppe die Polizei mit Feuerwerkskörpern und Steinen und verletzte dabei acht Beamte.16 In Schönberg bei Kiel wurde eine dreifache Mutter von einer bislang unbekannten Person vor den Augen ihres Mannes und ihrer Tochter erschossen.17 In Hamburg-Altona verfehlte ein Projektil aus der Waffe einer unbekannten Person einen Familienvater, der sich in seiner Wohnung aufhielt, nur sehr knapp. Das Projektil durchschlug zuvor den Fensterrahmen.18 Auf dem Karlsruher Schlossplatz versammelten sich ungefähr 2000 Personen, von denen laut Polizei circa 1000 einen Migrationshintergrund hatten. Aus dieser Großgruppe heraus sind gezielt Feuerwerkskörper auf Menschen geschossen worden, wodurch ein dreijähriges Mädchen am Auge verletzt worden ist. Ebenfalls in Karlsruhe beging eine 20-köpfige afghanisch-syrische Personengruppe drei Körperverletzungen.19

Die Aggressivität, mit der sich Einsatzkräfte konfrontiert sahen, sei insgesamt weiterhin hoch gewesen.20 Einer jüngeren Studie des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum mit dem Titel „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“ ist dazu zu entnehmen, dass nach Ansicht der für die empirische Erhebung befragten Einsatzkräfte die Tatverdächtigen sehr häufig jünger und männlich sind und auch eine Alkoholintoxikation eine wesentliche Rolle spielt.21 Auffällig ist besonders, dass in „51,3 % der Fälle verbaler und (in, d. Verf.) 57,0 % der Fälle nonverbaler Gewalt, (…) der Täter nach Auffassung der betroffenen Einsatzkräfte einen Migrationshintergrund“ hat. Weiter heißt es: „In den Fällen körperlicher Gewalt in 41,9 % der Fälle.“22 Der Verweis auf eine ältere Studie zu demselben Phänomenbereich macht zudem deutlich, dass in vielen solchen Konfliktfällen kulturelle Tatmotive von der Mehrheit der betroffenen und befragten Einsatzkräfte als (mit-)ursächlich erlebt werden.23

Auch für den Dienstalltag von Polizeibeamten kann der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vergleichbare Zusammenhänge erkennen. Im Kontext einer Auseinandersetzung um einen Strafzettel in Düren 2016 mit zehn verletzten Polizisten stellte er damals fest:

„Wir beobachten solche Szenarien bei Gruppen mit hohem Migrationsanteil immer wieder, daß sie unser Rechtssystem nicht akzeptieren, auch wenn es um Bagatellen wie ein Knöllchen geht, daß Maßnahmen der Polizei nicht angenommen werden und daß solche Gruppen die Auseinandersetzung mit Beamten regelrecht suchen.“24

Die Ausführungen der Seiten 1 bis 4 der vorliegenden Großen Anfrage lassen eine berechtigte Skepsis aufkommen, ob der administrativen und journalistischen Wertung der zurückliegenden Silvesternacht 2018/2019 als „friedlich“ eine gänzlich und auch aus vergleichender und damit aus einer synchron und diachron in Beziehung setzenden Perspektive eine faktenbasierte Wirklichkeitsbeschreibung zugrunde liegt. Die Landtagsfraktion der AfD verfolgt mit dem nachfolgenden Fragenkatalog das Erkenntnisinteresse, der daraus herleitbaren Hypothese nachzuspüren, ob jenes Bild einer „friedlichen Silvesternacht“ auch bloß Teil einer verzerrten Perzeptionswirklichkeit des etablierten Politik- und Medienbetriebes, beziehungsweise einer übergriffigen Projektion weltanschaulicher Imperative auf das Tatsächliche, oder einer strategisch-tendenziösen Verharmlosung sicherheitspolitischer Entwicklungen mit migrationspolitischem Verursachungszusammenhang sein könnte. Es muss dem kritischen Betrachter fraglich erscheinen, wie „friedlich“ eine Nacht sein kann, wenn Straftaten und Ausschreitungen in größerem Umfang nur durch erhebliche Polizeipräsenz unterbunden werden konnten und es dennoch in einigen Fällen zu Übergriffen von Großgruppen auf den Staat und seine Bürger gekommen ist.

B Fragenkatalog

1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2010/2011 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

1.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2010/2011 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

1.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2010/2011?

1.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

1.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

1.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

2. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2011/2012 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

2.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2011/2012 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

2.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2011/2012?

2.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

2.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

2.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

3. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2012/2013 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

3.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2012/2013 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

3.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2012/2013?

3.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

3.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

3.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

4. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2013/2014 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

4.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2013/2014 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

4.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2013/2014?

4.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

4.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

4.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

5. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2014/2015 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

5.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2014/2015 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

5.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2014/2015?

5.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

5.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

5.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

6. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2015/2016 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

6.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2015/2016 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

6.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2015/2016?

6.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

6.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

6.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

7. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2016/2017 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

7.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2016/2017 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

7.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2016/2017?

7.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

7.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

7.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

8. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2017/2018 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

8.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2017/2018 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

8.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2017/2018?

8.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

8.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

8.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

9. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2018/2019 in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

9.1. Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2018/2019 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruches verübt worden?

9.2. Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2018/2019?

9.3. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

9.4. Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt eine doppelte Staatsbürgerschaft?

9.5. Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

10. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2010/2011 im Dienst?

11. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2011/2012 im Dienst?

12. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2012/2013 im Dienst?

13. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2013/2014 im Dienst?

14. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2014/2015 im Dienst?

15. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2015/2016 im Dienst?

16. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2016/2017 im Dienst?

17. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2017/2018 im Dienst?

18. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2018/2019 im Dienst?

19. Gibt es Prognosen der Landesregierung, wie viele Polizeibeamte in den nächsten Jahren der Legislaturperiode in den Silvesternächten – auch in Hinblick auf weitere demografische Verschiebungen und die fortlaufende Asylmigration aus Nordafrika und Arabien – eingesetzt werden müssen, da sich die Kölner Silvesternacht nicht wiederholen dürfe25 (Herbert Reul)?

20. Können Analysten der Landesregierung aus kriminologischer, sozialwissenschaftlicher und/oder polizeilicher Perspektive in massenhaft begangenen Straftaten gegen den Staat und seine Bürger aus Großgruppen heraus, die sich vornehmlich auf ethnischkulturell-religiöser Grundlage rekrutieren, Tendenzen politischer Machtdemonstrationen im öffentlichen Raum erkennen? (Bitte begründet antworten)

21. Wie ist der Ermittlungsstand hinsichtlich des Tathergangs, der Tatverdächtigen, der Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen, Festgenommenen und Ingewahrsamgenommenen und der Tatmotive im Zusammenhang mit dem Angriff einer Großgruppe auf die Polizei und Passanten an der Dortmunder Möllerbrücke in der Silvesternacht 2018/2019?

22. Sind Tatverdächtige der Kölner Silvesternacht 2015/2016 in den nachfolgenden Jahreswechseln erneut durch Straftaten in Erscheinung getreten? (Wenn ja, bitte nachvollziehbar aufschlüsseln)

23. Liegen der Landesregierung polizeiliche und/oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse vor, dass es in den Jahreswechseln 2015, 2016, 2017 und 2018 zu geplanten und verabredeten Zusammenrottungen von (vornehmlich migrantischen) Großgruppen gekommen ist, aus denen heraus Straftaten begangen worden sind?

24. Beurteilt die Landesregierung bunte „Respect“-Armbänder und Comics der Stadt Köln als effektive Präventionsmaßnahmen gegen Straftaten vornehmlich migrantischer Großgruppen, wie sie sich 2015 in Köln zusammengerottet haben?

25. Wird die Silvesternacht 2018/2019 aus Sicht der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden als „ruhig und friedlich“ bewertet, weil es durch ein massives Polizeiaufgebot gelungen ist, die Gesamtzahl der erfassten Straftaten zu reduzieren, oder auch weil die Stimmungslage unterhalb von strafbewährten Handlungen überall „ruhig und friedlich“ war?

26. Was ist der aktuelle Ermittlungsstand (Täter, Tatmotiv, etc.) zu den Vorkommnissen am Hambacher Tagebau am frühen Dienstagmorgen (1. Januar 2019), als Beamte mit Brandsätzen angegriffen worden sind?

Markus Wagner
Nic Peter Vogel
und Fraktion

 

Große Anfrage als PDF laden

 

1 Tichys Einblick (2018): Köln: Mit Pop-art und Armbändchen Silvester sichern?; online im Internet: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/koeln-mit-pop-art-und-armbaendchen-silvester-sichern/.

2 Vgl. Junge Freiheit (2016): Kölner Sex-Täter kamen mit Asylwelle nach Deutschland; online im Internet: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/koelner-sex-taeter-kamen-mit-asylwelle-nach-deutschland/.

3 Egg, Rudolf zitiert nach: Welt (2017): „Herrschaft über den Platz und Frauen demütigen“; online im Internet: https://www.welt.de/politik/deutschland/article161658428/Herrschaft-ueber-den-Platz-und-Frauen-dem uetigen.html

4 Vgl. Junge Freiheit (2016): In diesen Städten kam es zu Sex-Attacken; online im Internet: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/in-diesen-staedten-kam-es-zu-sex-attacken/.

5 Vgl. Welt (2016): Randalierer nahmen Dom gezielt unter Beschuss; online im Internet: https://www.welt.de/vermischtes/article151008468/Randalierer-nahmen-Dom-gezielt-unter-Beschuss.html.

6 Vgl. Tichys Einblick (2018): Köln: Mit Pop-art und Armbändchen Silvester sichern?; online im Internet: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/koeln-mit-pop-art-und-armbaendchen-silvester-sichern/.

7 Vgl. Tichys Einblick (2017): Silvester: Schutzzonen für Frauen – oder Kapitulation des Rechts; online im Internet: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/silvester-schutzzonen-fuer-frauen-oder-kapitulation-des-rechts/.

8 Vgl. Süddeutsche Zeitung (2019): Mann fährt offenbar absichtlich in Menschengruppe; online im Internet: https://www.sueddeutsche.de/panorama/silvester-bilanz-verletzte-1.4271318.

9 Für die Stadt Köln sieht es ähnlich die Kölner Rundschau (2019): Köln erlebt insgesamt ruhigen Jahreswechsel – Vergewaltigung in der Altstadt; online im Internet: https://www.rundschau-online.de/region/koeln/silvester-koeln-erlebt-insgesamt-ruhigen-jahreswechsel—vergewaltigung-in-der-altstadt-31811634: Köln habe das neue Jahr friedlich begrüßt und insgesamt ruhig gefeiert; Als weitgehend ruhig und friedlich wertet ebenfalls die Silvesternacht RP Online (2019): Prügeleien, Brände, Verletzte – die Silvesterbilanz; online im Internet: https://rp-online.de/nrw/panorama/silvester-2018-in-duesseldorf-koeln-moenchengladbach-polizei-meldet-ruhige-nacht_aid-35398667.

10 Vgl. WAZ (2019): Brände, Randale und Verletzte: So verlief die Silvesternacht in NRW aus Polizeisicht; online im Internet: https://www.waz.de/region/braende-randale-und-verletzte-so-verlief-die-silvesternacht-in-nrw-aus-polizeisicht-id216113791.html.

11 Vgl. Der Westen (2019): Silvester in Dortmund: Polizisten aus Gruppe von 400 Menschen mit Feuerwerk beschossen – Großeinsatz; online im Internet: https://www.derwesten.de/staedte/dortmund/dortmund-silvester-polizei-id216113819.html.

12 Vgl. Westfälische Rundschau (2019): ;online im Internet:

https://www.wr.de/panorama/blaulicht/festnahme-nach-boeller-attacke-auf-polizisten-im-kreuzviertel-id216114771.html.

13 Kölner Stadt-Anzeiger: Massenschlägerei in Meschenich und Brände in der Neujahrsnacht; online im Internet: https://www.ksta.de/koeln/silvester-in-koeln-massenschlaegerei-in-meschenich-und-braende-in-der-neujahrsnacht-31810508.

14 Vgl. Der Westen (2019): Bochum: Mädchen (6) in Silvesternacht von scharfer Munition getroffen; online im Internet: https://www.derwesten.de/staedte/bochum/bochum-maedchen-6-in-silvesternacht-von-scharfer-munition-getroffen-id216114491.html.

15 Vgl. WDR (2019): Polizisten am Tagebau Hambach mit Molotow-Cocktails attackiert; online im Internet: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/manheim-brandstiftung-molotowcocktails-100.html.

16 Vgl. BZ (2019): Verletzte Polizisten, Böller-Alarm – Wieder Silvester-Ausschreitungen in Berlin; online im Internet: https://www.bz-berlin.de/berlin/verletzte-polizisten-boeller-alarm-wieder-silvester-ausschreitungen-in-berlin.

17 Vgl. Bild (2019): Löst dieser Spielplatz das Silvesterschuss-Rätsel?; online im Internet: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/schoenberg-mutter-an-silvester-erschossen-loest-spielplatz-das-raetsel-59357676.bild.html.

18 Vgl. Bild (2019): Schuss verfehlt Vater knapp!; online im Internet:

https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/silvester-in-hamburg-altona-schuss-verfehlt-vater-knapp-59361300.bild.html.

19 Vgl. Polizeipräsidium Karlsruhe (2019): POL-KA: Pressemeldung zur Silvesternacht 2018 2019; online im Internet: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110972/4155115.

20 Vgl. Süddeutsche Zeitung (2019): Mann fährt offenbar absichtlich in Menschengruppe; online im Internet: https://www.sueddeutsche.de/panorama/silvester-bilanz-verletzte-1.4271318.

21 vgl. Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft (Hrsg.) (2018): Forschungsprojekt „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“. Abschlussbericht, online im Internet: http://www.kriminologie.ruhr-uni-bochum.de/images/pdf/Abschlussbericht_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf., S. 1f.

22 Beide direkte Zitate: Ebd., S. 42.

23 Vgl. ebd.

24 Plickert, Arnold zitiert nach Junge Freiheit (2016): Streit um Knöllchen: Zehn Polizisten verletzt; online im Internet: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/streit-um-knoellchen-zehn-polizisten-verletzt/.

25 Vgl. Bild (2017): »Kölner Silvesternacht darf nie wieder geschehen!; online im Internet: https://www.bild.de/regional/duesseldorf/sex-uebergriffe-silvesternacht/minister-reul-will-durchgreifen-54199054.bild.html.


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 03.07.2019

 

Der Minister des Innern hat die Große Anfrage 12 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zur Vereinheitlichung der statistischen Erhebungen wurde der in der Großen Anfrage verwendete zeitlich unbestimmte Begriff der „Silvesternacht“ auf den Zeitraum jeweils vom 31. Dezember, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar, 06.00 Uhr, konkretisiert.

Fragen 1 bis 9 – Vorbemerkungen

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen 1 bis 9 dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien.

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9
Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2010/2011 (2011/2012; 2012/2013; 2013/2014; 2014/2015; 2015/2016; 2016/2017; 2017/2018; 2018/2019) in Nordrhein-Westfalen verübt worden?

1.1, 2.1, 3.1, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1 und 9.1
Wie viele polizeilich erfasste Straftaten sind in der Silvesternacht 2010/2011 (2011/2012; 2012/2013; 2013/2014; 2014/2015; 2015/2016; 2016/2017; 2017/2018; 2018/2019) in Nordrhein-Westfalen im Bereich der versuchten und ausgeführten Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, der Delikte gegen die persönliche Freiheit, im Bereich des Widerstands gegen die Staatsgewalt, der Bedrohungen/Nötigungen, der Sachbeschädigungen, der Diebstahlsdelikte und schließlich des Landfriedensbruchs verübt worden?

Die Fragen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 sowie 1.1, 2.1, 3.1, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1 und 9.1 werden gemeinsam beantwortet.

Die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten in den Silvesternächten 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Deliktsfeldern sind den Anlagen 1 bis 9 zu entnehmen. Dabei sind ausschließlich die Deliktsfelder aufgeführt, zu denen im fraglichen Zeitraum Straftaten erfasst wurden.

1.2, 2.2, 3.2, 4.2, 5.2, 6.2, 7.2, 8.2 und 9.2
Zu wie vielen Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe bzw. zu wie vielen Unfällen mit Schusswaffen kam es in der Silvesternacht 2010/2011 (2011/2012; 2012/2013; 2013/2014; 2014/2015; 2015/2016; 2016/2017; 2017/2018; 2018/2019)?

Die Frage nach Straftaten in Abgrenzung zu dem statistisch unspezifischen Begriff des „Unfalls“ mit dem Tatmittel Schusswaffe ist in dieser Form nicht zu beantworten. Grundsätzlich werden in der PKS sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen erfasst. Ausgewiesen wird insofern die Gesamtheit der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen, die u. a. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch Nötigungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen umfasst.

Die jeweilige Zahl der polizeilich erfassten Straftaten mit dem Tatmittel Schusswaffe in den Silvesternächten 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 ist den Anlagen 10 bis 18 zu entnehmen.

1.3, 2.3, 3.3, 4.3, 5.3, 6.3, 7.3, 8.3 und 9.3
Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt (2010/2011; 2011/2012; 2012/2013; 2013/2014; 2014/2015; 2015/2016; 2016/2017; 2017/2018; 2018/2019) nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

1.5, 2.5, 3.5, 4.5, 5.5, 6.5, 7.5, 8.5 und 9.5
Wie viel Prozent der ermittelten Tatverdächtigen in den einzelnen Deliktgruppen besaß zu diesem Zeitpunkt (2010/2011; 2011/2012; 2012/2013; 2013/2014; 2014/2015; 2015/2016; 2016/2017; 2017/2018; 2018/2019) nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

Die Fragen 1.3, 2.3, 3.3, 4.3, 5.3, 6.3, 7.3, 8.3 und 9.3 sowie 1.5, 2.5, 3.5, 4.5, 5.5, 6.5, 7.5, 8.5 und 9.5 werden gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung dieser Fragen wurde die Echttatverdächtigenzählung angewendet. Hat eine Person mehrere Straftaten aus unterschiedlichen Deliktsbereichen begangen, so wird sie in jedem Deliktsbereich entsprechend abgebildet. Dies kann dazu führen, dass die Summe der Tatverdächtigen der einzelnen Deliktsbereiche größer ist, als die Gesamtzahl der Tatverdächtigen.

Der prozentuale Anteil Tatverdächtiger der Silvesternächte 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019, die zum jeweiligen Zeitpunkt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen sowie die entsprechende Aufschlüsselung nach Deliktsfeldern, ist den Anlagen 19 bis 27 zu entnehmen.

1.4, 2.4, 3.4, 4.4, 5.4, 6.4, 7.4, 8.4 und 9.4
Wie viel Prozent der ermittelten Gesamtzahl an Tatverdächtigen besaß zu diesem Zeitpunkt (2010/2011; 2011/2012; 2012/2013; 2013/2014; 2014/2015; 2015/2016; 2016/2017; 2017/2018; 2018/2019) eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der PKS ist die Erfassung einer – nicht mehrerer – Staatsangehörigkeit(en) vorgesehen. Besitzt der ermittelte Tatverdächtige neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere, ist er in der PKS zwingend mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu erfassen. Aussagen zu doppelten Staatsangehörigkeiten können folglich auf Grundlage der PKS nicht getroffen werden.

Hierzu musste eine Erhebung in den zum jeweiligen Tatzeitpunkt für die Personen zuständigen Meldeämtern in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Aus Datenschutzgründen war die Übermittlung der für diese Erhebung erforderlichen Daten auf die Personaldaten der Tatverdächtigen beschränkt.

Bei Straftaten, die in Bahnhöfen oder Flughäfen begangen werden, liegt die örtliche Bearbeitungszuständigkeit bei der Bundespolizei. Statistisch werden diese Straftaten jedoch dem Land Nordrhein-Westfalen zugeordnet. In diesen Fällen liegen die Personalien der Tatverdächtigen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht vor.

Des Weiteren gibt es Tatverdächtige, deren Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen liegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist beziehungsweise die ohne einen festen Wohnsitz sind. Obwohl deren Personendaten bekannt sind, ist es den nordrhein-westfälischen Meldeämtern (aufgrund fehlender Daten) nicht möglich, die Personendaten abzugleichen.

Insofern unterscheiden sich die Tatverdächtigenzahlen der Anlagen 23-27 von denen der Anlage 28.

Die Darstellung zu deutsch-ausländischen doppelten Staatsangehörigkeiten und ausländisch-ausländischen doppelten Staatsangehörigkeiten erfolgt differenziert.

Vor dem Hintergrund, dass für einen Teil der als Tatverdächtige erfassten Personen eine Abfrage der Staatsangehörigkeit aus dem Melderegister rechtlich unzulässig ist, musste die Abfrage eingeschränkt werden. § 13 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) beschränkt die Verarbeitung und somit die Nutzung von Daten zu verstorbenen oder verzogenen Personen auf fünf Jahre nach Tod oder Wegzug. Die zulässigen Ausnahmen sind unter § 13 Absatz 2 Nr. 1 und 2 BMG abschließend genannt. Nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 lit. c BMG darf die Meldebehörde nach fünf Jahren nur den unter § 34 Absatz 4 Satz 1 BMG genannten Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Angaben zur Staatsangehörigkeit übermitteln. Hier erfolgte die Übermittlung nicht an eine in § 34 Absatz 4 Satz 1 genannte Behörde, sondern an das Innenministerium zum Zweck der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage.

Die Angaben zur Staatsangehörigkeit nur zu Personen, die im Zeitraum bis 2013/2014 weder verstorben noch verzogen sind, wären zulässig, würden aber kein vollständiges Bild wiedergeben bzw. das Ergebnis verfälschen. Deswegen wurde die Abfrage bei den Meldeämtern auf den Zeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 beschränkt.

Der prozentuale Anteil Tatverdächtiger der Silvesternächte 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019, die zum jeweiligen Zeitpunkt eine doppelte Staatsangehörigkeit besaßen, ist der Anlage 28 zu entnehmen.

10. bis 18. Wie viele Beamte der Ordnungsämter, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizeien des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei waren in NRW in der Silvesternacht 2010/2011 (2011/2012; 2012/2013; 2013/2014; 2014/2015; 2015/2016; 2016/2017; 2017/2018; 2018/2019) im Dienst?

Aus Gründen der Lesbarkeit und der Übersicht werden die Fragen 10 bis 18 gemeinsam beantwortet.

Die Daten zur Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte in den jeweiligen Jahren wurden aus der Datenbank des „Dezentralen Schichtdienstmanagements“ erhoben. Aufgrund von Löschungsfristen stehen diese Daten rückwirkend jedoch lediglich bis zum Jahreswechsel 2014/2015 zur Verfügung.

Für statistische Zwecke wurden die in den Silvesternächten eingesetzten Kräfte durch einige Polizeibehörden gesondert erfasst, so dass in diesen Fällen Daten auch für die früheren Jahreswechsel vorliegen. Diese sind jedoch nicht vollständig und daher nicht mit den Daten der Silvesternächte 2014/2015 bis 2018/2019 vergleichbar.

Der Vollständigkeit halber berücksichtigen die Angaben zu den eingesetzten Kräften der Polizei und der Ordnungsämter sowohl verbeamtete als auch angestellte Beschäftigte. Für die Polizei wurden neben eingesetzten Kräften der Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz und Kriminalität auch die der Direktion Besondere Aufgaben (nur in der Kreispolizeibehörde Köln, daher summiert mit den Kräften der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz), Verkehr und Zentrale Aufgaben berücksichtigt.

Informationen über die Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte der Bundespolizei liegen der Landesregierung nicht vor und fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Die Zahl der in den Silvesternächten 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 eingesetzten Kräfte der Polizei und der Ordnungsämter in Nordrhein Westfalen ist der Anlage 29 zu entnehmen.

19. Gibt es Prognosen der Landesregierung, wie viele Polizeibeamte in den nächsten Jahren der Legislaturperiode in den Silvesternächten – auch in Hinblick auf weitere demografische Verschiebungen und die fortlaufende Asylmigration aus Nordafrika und Arabien – eingesetzt werden müssen, da sich die Kölner Silvesternacht nicht wiederholen dürfe (Herbert Reul)?

Die Beurteilung einer prognostisch zu erwartenden Einsatz- und Kriminalitätslage sowie die damit verbundene Bereitstellung von Kräften wird anlassbezogen vorgenommen und ist von verschiedenen sich wechselseitig beeinflussenden Faktoren abhängig. Der Kräfteeinsatz der zurückliegenden Jahre kann als Orientierung dienen. Dies entbindet jedoch nicht von dem Erfordernis einer individuellen Beurteilung der Lage aufgrund möglichst aktueller Erkenntnisse im Vorgriff auf die jeweils kommende Silvesternacht.

20. Können Analysten der Landesregierung aus kriminologischer, sozialwissenschaftlicher und/oder polizeilicher Perspektive in massenhaft begangenen Straftaten gegen den Staat und seine Bürger aus Großgruppen heraus, die sich vornehmlich auf ethnisch kulturell-religiöser Grundlage rekrutieren, Tendenzen politischer Machtdemonstrationen im öffentlichen Raum erkennen?

Der Landesregierung liegen im spezifischen Sachzusammenhang keine polizeilichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu „Tendenzen politischer Machtdemonstration im öffentlichen Raum“ vor.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die in den vergangenen Silvesternächten in Nordrhein-Westfalen durch Gruppen begangenen Straftaten nicht unter die polizeiliche Definition der Politisch Motivierten Kriminalität fallen.

21. Wie ist der Ermittlungsstand hinsichtlich des Tathergangs, der Tatverdächtigen, der Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen, Festgenommenen und Ingewahrsamgenommenen und der Tatmotive im Zusammenhang mit dem Angriff einer Großgruppe auf die Polizei und Passanten an der Dortmunder Möllerbrücke in der Silvesternacht 2018/2019?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 18. April 2019 hierzu wie folgt berichtet:

„In der Silvesternacht 2018/2019 waren im Rahmen der besonderen Einsatzlage mehrere Streifenbeamte zur Unterstützung des Wach- und Wechseldienstes in der Dortmunder Innenstadt, u. a. im Bereich der Möllerbrücke eingesetzt. Dort wurde der Beschuldigte …, welcher der Ultraszene des Vereins Borussia Dortmund zugerechnet wird und als Gewalttäter Sport erfasst ist, dabei beobachtet, wie er Gegenstände, u. a. eine Sektflasche, auf ein Einsatzfahrzeug der Polizei schleuderte, wobei dieses Einsatzfahrzeug beschädigt wurde. In der Folge versuchte der Beschuldigte, sich einer polizeilichen Maßnahme durch Flucht zu entziehen, konnte jedoch in der Sonnenstraße angehalten werden. Während dieses Anhaltens versuchte eine Vielzahl zunächst unbeteiligter Personen, den Beschuldigten … zu befreien. Die Personen gingen die Polizeibeamten dabei verbal und körperlich stark an, so dass die Angriffe nur durch den Einsatz des Einsatzmehrzweckstockes unterbunden bzw. weitere Angriffe verhindert werden konnten. Keiner der eingesetzten Polizeibeamten wurde verletzt.

Die in der Großen Anfrage 12 der Fraktion AfD benannte Anzahl von „über 400 Personen“, die die Polizeibeamten angegriffen haben sollen, ist den Akten nicht ansatzweise zu entnehmen. Dort ist lediglich von einer „Vielzahl“ bzw. „mehreren Personen“ die Rede.

Aufgrund dieser Vorfälle wurde gegen den Beschuldigten … das Verfahren 103 Js 207/19 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Gegen die Personen, welche versucht hatten, den Beschuldigten zu befreien, wurde hier das Verfahren 530 UJs 14/19 wegen Landfriedensbruchs, Gefangenenbefreiung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Obwohl die Personen durch die Polizeibeamten ebenfalls der Dortmunder Ultraszene zugerechnet werden konnten, war eine Identifizierung nicht möglich. Beweiserhebliche Dokumentationen wie Video-Aufzeichnungen des Vorfalles, liegen nicht vor, so dass das Verfahren gegen Unbekannt geführt und zwischenzeitlich eingestellt wurde.

Wegen des Wurfs eines Feuerwerkskörpers gegen einen Streifenwagen wurde das Verfahren 300 Js 444/19 gegen einen heranwachsenden Beschuldigten … wegen Sachbeschädigung bzw. versuchter gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da ein gezielter Wurf nicht nachzuweisen war. Zudem konnte an dem Streifenwagen kein Schaden festgestellt werden.

Weitere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Silvesternacht 2018/19 im Bereich der Möllerbrücke, insbesondere wegen des in der Großen Anfrage 12 der Fraktion AfD benannten Angriffs aus einer kleinen Gruppe heraus auf ein Ehepaar sind hier nicht bekannt.“

Ergänzend hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund dem Ministerium der Justiz unter dem 21. Juni 2019 wie folgt berichtet:

„In dem Verfahren 103 Js 207/19 erließ das Amtsgericht Dort-mund gegen den Angeklagten … auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 13. Mai 2019 einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung unter Festsetzung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 Euro, gegen den mittlerweile Einspruch eingelegt wurde (Eingang beim Amtsgericht Dortmund am 17. Juni 2019)….

Die Tatvorwürfe eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, einer versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie eines Landfriedensbruchs waren nach Abschluss der Ermittlungen nicht nachzuweisen.

In den Verfahren 530 UJs 14/19 und 300 Js 444/19 haben sich weitere Erkenntnisse nicht ergeben.“

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat am 23. April 2019 und 24. Juni 2019 mitgeteilt, sie haben keine Bedenken gegen die Sachbehandlung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Dortmund. Unter dem 26. April 2019 hat sie zudem ergänzend berichtet, dass es sich bei den im Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund vom 18. April 2019 namentlich erwähnten Beschuldigten um deutsche Staatsangehörige handele.

22. Sind Tatverdächtige der Kölner Silvesternacht 2015/2016 in den nachfolgenden Jahreswechseln erneut durch Straftaten in Erscheinung getreten?

In der Silvesternacht 2016/2017 wurden in Nordrhein-Westfalen zehn Personen polizeilich als tatverdächtig erfasst, die bereits in der Silvesternacht 2015/2016 in Nordrhein-Westfalen polizeilich in Erscheinung getreten waren.

In der Silvesternacht 2017/2018 wurde in Nordrhein-Westfalen eine Person polizeilich als tatverdächtig erfasst, die bereits in der Silvesternacht 2015/2016 in Nordrhein-Westfalen polizeilich in Erscheinung getreten war.

In der Silvesternacht 2018/2019 wurden in Nordrhein-Westfalen zwei Personen polizeilich als tatverdächtig erfasst, die bereits in der Silvesternacht 2015/2016 in Nordrhein-Westfalen polizeilich in Erscheinung getreten waren.

Weitere Details sind der Anlage 30 zu entnehmen.

23. Liegen der Landesregierung polizeiliche und/oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse vor, dass es in den Jahreswechseln 2015, 2016, 2017 und 2018 zu geplanten und verabredeten Zusammenrottungen von (vornehmlich migrantischen) Großgruppen gekommen ist, aus denen heraus Straftaten begangen worden sind?

Der Landesregierung ist bekannt, dass die Frage der Planung bzw. Verabredung zu Straftaten durch Großgruppen für die Silvesternacht 2015/2016 intensiv in der Bund-Länder-Projektgruppe „Silvester“ untersucht wurde. Im Abschlussbericht der Bund-Länder-Projektgruppe „Silvester“ wird unter Nr. 1.2.2 (Planung/Organisationsgrad) festgestellt, dass sich keine belastbaren Hinweise auf das Vorhandensein von verfestigten Täterstrukturen oder auf Verabredungen zur Begehung von Straftaten ergeben haben. In Einzelfällen konnten familiäre Strukturen zwischen Tatverdächtigen ermittelt werden.

Für Köln konnte zur Silvesternacht 2015/2016 festgestellt werden, dass eine intensive Kommunikation mittels Mobiltelefon im Bereich des Hauptbahnhofes stattgefunden hat. Hinweise auf verfestigte Strukturen oder organisierte Tatbegehungen ließen sich anhand der Ermittlungsergebnisse jedoch nicht ableiten.

24. Beurteilt die Landesregierung bunte „Respect“-Armbänder und Comics der Stadt Köln als effektive Präventionsmaßnahmen gegen Straftaten vornehmlich migrantischer Großgruppen, wie sie sich 2015 in Köln zusammengerottet haben?

Für die Landesregierung ist Prävention – sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene – ein wichtiges Element zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Die in der Fragestellung genannten Aktivitäten sind lediglich zwei Bausteine innerhalb einer Vielzahl von Präventionsmaßnahmen, die sich an verschiedene Zielgruppen richten.

Die Kampagne „Respekt“ war und ist darauf ausgerichtet, Menschen aller Kulturen zu erreichen, die nach Köln kommen, um gemeinsam zu feiern. Hierzu hat die Stadt Köln die Öffentlichkeit auf diversen verfügbaren Kanälen, in verschiedenen Sprachen und mit eingängigen Präventionsmedien informiert. Mit den in diesem Zusammenhang seitens der Stadt Köln verteilten „Respekt-Armbänder“ bekennen sich die Trägerinnen und Träger zum respektvollen Umgang miteinander und werben für ihre Überzeugung.

Die Comics dienen dazu, Botschaften für ein friedliches Miteinander textarm und visuell zu vermitteln. Beide Bausteine sind keine isolierten Maßnahmen, sondern in ein Gesamtkonzept, u. a. mit erhöhter polizeilicher Präsenz an Kriminalitätsschwerpunkten, eingebunden.

25. Wird die Silvesternacht 2018/2019 aus Sicht der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden als „ruhig und friedlich“ bewertet, weil es durch ein massives Polizeiaufgebot gelungen ist, die Gesamtzahl der erfassten Straftaten zu reduzieren, oder auch weil die Stimmungslage unterhalb von strafbewährten Handlungen überall „ruhig und friedlich“ war?

Mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik lässt sich für die Silvesternacht 2018/2019 feststellen, dass diese mit insgesamt 2.099 polizeilich registrierten Straftaten kriminalpolizeilich tatsächlich wesentlich ruhiger verlief als die Silvesternächte in den Vorjahren (2.954 Straftaten in 2017/2018, 3.023 Straftaten in 2016/2017 und 4.705 Straftaten in 2015/2016).

Stellt man dieser Entwicklung die Zahl eingesetzter Kräfte gegenüber, zeigt dies, dass dem Rückgang der Zahl registrierter Straftaten eben keine Erhöhung der Einsatzkräfte gegenüber steht. Nach einem deutlich verstärkten Kräfteeinsatz in der Silvesternacht 2016/2017 gegenüber 2015/2016 wurde die Kräftelage in den Folgejahren sukzessive reduziert und beschrieb, ähnlich der Zahl polizeilich registrierter Straftaten, eine rückläufige Tendenz.

Die Silvesternacht 2018/2019 wurde folglich als „ruhig und friedlich“ bewertet, da die vorliegenden Daten dies nahelegen.

26. Was ist der aktuelle Ermittlungsstand (Täter, Tatmotiv, etc.) zu den Vorkommnissen am Hambacher Tagebau am frühen Dienstagmorgen (1. Januar 2019), als Beamte mit Brandsätzen angegriffen worden sind?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Aachen hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 24. Juni 2019 wie folgt berichtet:

„Anlässlich der Vorfälle in der Silvesternacht 2018/2019 hat meine Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen einen 43 Jahre alten Mann aus Frankfurt am Main wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung u. a. (4 Js 73/19) eingeleitet. Aufgrund der Aussagen von vor Ort eingesetzten Polizeibeamten und den aufgefundenen Beweismitteln besteht der Verdacht, dass mehrere Personen am 01.01.2019 zwischen 00.18 Uhr und 00.31 Uhr im Hambacher Forst Molotow-Cocktails und Pyrotechnik in Richtung der dort eingesetzten Polizeibeamten und ihrer Einsatzfahrzeuge geworfen haben, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden eintrat. Nach Aussage der Beamten habe man mehrere Personengruppen erkennen können, zudem seien aus dem Wald mehrere Personen akustisch wahrgenommen worden. Nachdem sich die Einsatzkräfte entschlossen hätten, den Wald zu begehen, seien sie auf eine Personengruppe getroffen, der auch der Beschuldigte angehört habe.

Dass der Beschuldigte, der sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen hat, selbst mit Gegenständen geworfen hat oder Teil einer Gruppe gewesen ist, aus der heraus die Würfe erfolgt sind, konnte von keinem der Zeugen beobachtet werden.

Die vor Ort aufgefundenen Beweismittel, u. a. Kabelbinder und Plastikfolien, die zur Herstellung der Molotow-Cocktails verwendet worden sind, wurden sichergestellt und werden derzeit durch das Landeskriminalamt NRW molekulargenetisch untersucht. Der zuständige Dezernent meiner Behörde hat um eine beschleunigte Bearbeitung gebeten. Die Ermittlungen dauern an.“

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat am 24. Juni 2019 mitgeteilt, er habe gegen die Sachbehandlung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Aachen keine Bedenken.

 

Antwort samt Anlagen als PDF laden