Familienministerium des Bundes rät Kindern zur Einnahme von Pubertätsblockern

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 620
des Abgeordneten Zacharias Schalley vom 17.10.2022

 

Familienministerium des Bundes rät Kindern zur Einnahme von Pubertätsblockern

Wie man aktuellen Medienberichten entnehmen kann, rät das Bundesfamilienministerium Kin­dern und Jugendlichen, die mit ihrer Geschlechtsidentität hadern, auf dem als Informations­plattform für „LSBTIQ*“ angedachten „Regenbogenportal“, sogenannte Pubertätsblocker einzunehmen, um ihre natürliche Entwicklung zu verzögern und so „mehr Zeit zum Nachdenken“ zu haben. Sie sollen so in Ruhe überlegen können, welcher Körper am besten zu ihnen passt.

Pubertätsblocker sind ein schwerwiegendes Medikament, das, wie der Name es bereits ver­muten lässt, die bevorstehende Geschlechtsreife von Kindern aufhält bzw. zunächst aussetzt. Doch auf erhebliche Nebenwirkungen, Folgen oder Risiken durch die Einnahme solcher Präparate sucht man auf der Informationsseite vergeblich – auf diese wird nicht hingewiesen. Durch die Einnahme wird nicht nur die Pubertät pausiert, sie wirkt sich zudem sowohl auf die „Ausbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale“ als auch auf den gesamten „Wachstumsrhythmus“ von Kindern und Jugendlichen aus.1

Alternativ zu den Blockern empfiehlt die Seite zudem die Einnahme von Hormonen, welche den Körper augenscheinlich weiblicher bzw. männlicher aussehen lassen. So schreiben die Verfasser: „Sie verändern zum Beispiel deine Stimme. Oder du bekommst mehr Busen. Oder einen Bart. Je nachdem, welche Hormone du nimmst“.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Informationsplattformen, Verbände und Organisationen, die das Thema Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen thematisieren, werden durch die Landesregierung NRW gefördert? (Bitte nach Informationsplattform, Verband bzw. Organisation und nach der Höhe der bezuschussten Mittel aufschlüsseln)
  2. Welche der Landesregierung NRW bekannten und durch diese geförderten Informationsplattformen, Verbände oder Organisationen sprechen eine Empfehlung für Kinder und Jugendliche zur Einnahme von sogenannten Pubertätsblockern aus?
  3. Wie viele pubertätshemmende Hormonbehandlungen von Kindern und Jugendlichen wurden in Nordrhein-Westfalen in den Jahren von 2017 bis 2021 durchgeführt? (Bitte nach den Alterskohorten 7–13 Jahre und 14–18 Jahre aufschlüsseln)
  4. Welche Voraussetzungen gelten für eine pubertätshemmende Hormonbehandlung, bei der die Pubertät von Kindern und Jugendliche gestoppt wird, und welche Voraussetzungen gelten für eine Hormonbehandlung, bei der die sekundären Geschlechtsmerkmale von Kindern und Jugendlichen aktiv beeinflusst werden, um den Körper männlicher bzw. weiblicher aussehen zu lassen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung NRW die Empfehlung der Informationsseite „Regenbogenportal“, Kindern und Jugendlichen zur Einnahme von Pubertätsblockern zu raten, ohne über mögliche Risiken, Nebenwirkungen und Folgen zu informieren?

Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 Https:// www. Bild . de / bild – plus /politik/inland/politik-inland/ohne-hinweis-auf-risiken-familienministerium-raet-zu-pubertaetsblockern-81603662. bild. html? ticket=ST-A-6885822-Y2X5xjgaVfXkJII1XkYZ-sso-signin-server (abgerufen am 13.10.2022)

2 Https:// www. regenbogenportal. De / leichte-sprache / jung-und-trans-geschlechtlich (abgerufen am 13.10.2022)


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 620 mit Schreiben vom 17. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Welche Informationsplattformen, Verbände und Organisationen, die das Thema Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen thematisieren, werden durch die Landesregierung NRW gefördert? (Bitte nach Informationsplattform, Verband bzw. Organisation und nach der Höhe der bezuschussten Mittel auf­schlüsseln)
  2. Welche der Landesregierung NRW bekannten und durch diese geförderten Infor­mationsplattformen, Verbände oder Organisationen sprechen eine Empfehlung für Kinder und Jugendliche zur Einnahme von sogenannten Pubertätsblockern aus?

Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der geförderten Strukturen der LSBTIQ* Arbeit werden keine Verbände, Organisationen oder Träger gefördert, die zum Hauptziel haben, das Thema Geschlechtsdysphorie in ihrer Arbeit zu thematisieren.

Inwieweit geförderte Informationsplattformen, Verbände bzw. Organisationen sich für eine Empfehlung von sogenannten Pubertätsblockern aussprechen, kann in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.

  1. Wie viele pubertätshemmende Hormonbehandlungen von Kindern und Jugendli­chen wurden in Nordrhein-Westfalen in den Jahren von 2017 bis 2021 durchge­führt? (Bitte nach den Alterskohorten 713 Jahre und 1418 Jahre aufschlüsseln)

Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und damit auch der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor und können auch nicht in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden.

  1. Welche Voraussetzungen gelten für eine pubertätshemmende Hormonbehand­lung, bei der die Pubertät von Kindern und Jugendliche gestoppt wird, und welche Voraussetzungen gelten für eine Hormonbehandlung, bei der die sekundären Ge­schlechtsmerkmale von Kindern und Jugendlichen aktiv beeinflusst werden, um den Körper männlicher bzw. weiblicher aussehen zu lassen?

Nach den dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorliegenden Informationen wird aktuell eine Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ entwickelt, die von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) im Dezem­ber 2020 bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaf­ten (AWMF) angemeldet wurde und am 31.03.2023 abgeschlossen sein soll. Ziel ist die „Neu­fassung einer allgemeingültigen Leitlinie, in der die Behandlungsstandards für das Kindes- und Jugendalter mit größtmöglicher Evidenzbasierung und Konsentierung unter den beteiligten Fachverbänden zusammengefasst werden, um so eine Verbesserung der Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung zu erreichen.“

Siehe: h t t p s : / / r e g i st e r . a w mf . o r g/ d e / l ei t l i ni e n / d e ta i l / 0 28 -0 1 4

  1. Wie bewertet die Landesregierung NRW die Empfehlung der Informationsseite „Regenbogenportal“, Kindern und Jugendlichen zur Einnahme von Pubertätsblo-ckern zu raten, ohne über mögliche Risiken, Nebenwirkungen und Folgen zu in­formieren?

Die Landesregierung bewertet keine Portale der Bundesregierung.

 

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