Kleine Anfrage 606
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD
Prolog: Der Familiennachzug von sogenannten Flüchtlingen ist ein großes politisches Streitthema. Die Migrationsforscherin Necla Kelek warnt davor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige wieder zuzulassen. „Der Familiennachzug fördert gerade Parallelgesellschaften und sendet zudem das falsche Signal an Menschen in ihren Heimatländern“, sagt Kelek.1 SPD-Spitzenpolitiker wie Ralf Stegner setzen sich hingegen weiter vehement für den Familiennachzug ein.2 Die Soziologin Kelek bemängelt dieses Verhalten linker Parteien. Mit der Familie werde auch das Wertesystem importiert, so die Expertin. Dies sei im Islam das System der Herrschaft der Männer. Mädchen würden früh verheiratet und wären bereits als Kinder Mütter. „Ich arbeite an einem Projekt mit Flüchtlingen und erlebe es dort“, sagt Kelek. Die AfD-Fraktion hatte sich im Landtag NRW bereits für eine „Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“3 eingesetzt und das Thema Familiennachzug auch mit einer Kleinen Anfrage (17/401)4 aufgegriffen, ebenso die Grünen (17/243)5. Der Freistaat Sachen hat im November 2017 Zahlen zum Familiennachzug von 2010 bis heute veröffentlicht.6
2 Ebd.
3 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/1127&quelle=alle
4 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/708&quelle=alle
5 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/710&quelle=alle
6 https://www.mdr.de/sachsen/sachsen-gestattet-mehreren-tausend-auslaendern-familiennachzug-100.html
Daher frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Ausländer kamen im Rahmen des Familiennachzuges von 2010 bis heute nach NRW (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl und rechtlicher Status)?
- Aus welchen Ländern stammen die Ausländer aus Frage 1?
- Wie viele der Ausländer aus Frage 1 beziehen Sozialleistungen?
- Von welcher Personenanzahl im Rahmen des Familiennachzuges geht die Landesregierung für die Jahre 2018 und 2019 aus?
- Sieht die Landesregierung in NRW den Familiennachzug ebenfalls als mögliches Integrationshindernis?
Herbert Strotebeck
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 606 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt:
- Wie viele Ausländer kamen im Rahmen des Familiennachzuges von 2010 bis heute nach NRW (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl und rechtlicher Status)?
- Aus welchen Ländern stammen die Ausländer aus Frage 1?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Landesregierung liegen keine entsprechend der Fragestellung aufgeschlüsselten Statistiken vor.
Die Bundesregierung hat mit Datum vom 30. November 2017 die Anfrage des Abgeordneten Stefan Brandner (AfD), wie viele Menschen im Rahmen des Familiennachzugs jährlich seit 2010 nach Deutschland gekommen sind, wie folgt beantwortet (Quelle: BT-Drs. 19/151):
„Aus den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) lässt sich die Anzahl der in einem Jahr erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen an Personen, die im gleichen Jahr eingereist sind, ermitteln. Ausweislich des AZR wurden im Jahr 2010 insgesamt 54 865 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen an Personen erteilt, die im Jahr 2010 eingereist sind. Die Daten beinhalten alle Formen des Familiennachzugs, einschließlich des Familiennachzugs von Deutschen. Die weiteren Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei Angaben bis zum ersten Quartal 2017 vorliegen:
Erteilte Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen im Jahr der Einreise:
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Quartal 2017 |
54.865 54.031 54.816 56.046 63.677 82.440 95.898 17.601 |
Entsprechende Daten nur für NRW liegen nicht vor.
- Wie viele der Ausländer aus Frage 1 beziehen Sozialleistungen?
Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die amtlichen Statistiken über Sozialleistungsbezüge enthalten keine entsprechenden Merkmalsausprägungen. Gesonderte Statistiken über Familiennachzüge im Bereich der Sozialleistungsgewährung werden nicht geführt.
- Von welcher Personenzahl im Rahmen des Familiennachzugs geht die Landesregierung für die Jahre 2018 und 2019 aus?
Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 214 vom 22. September 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD (Drucksache 17/708) verwiesen. Belastbare Aussagen des Bundes in Bezug auf die zu erwartende Größenordnung des Familiennachzugs liegen der Landesregierung weiterhin nicht vor. Eine valide Schätzung ist gegenwärtig nicht möglich.
- Sieht die Landesregierung in NRW den Familiennachzug ebenfalls als mögliches Integrationshindernis?
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp