Fehlt seit 2015 eine aktuelle Prognose des Erhaltungsbedarfs der Landesstraßen in NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 269
des Abgeordneten Klaus Esser vom 03.08.2022

 

Fehlt seit 2015 eine aktuelle Prognose des Erhaltungsbedarfs der Landesstraßen in NRW?

Im Jahr 2017 wurde der letzte Landesstraßenzustandsbericht für Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Straßen.NRW veröffentlicht. Dieser Bericht basiert auf einer Datenerfassung aus dem Jahre 2015 und stellt dar, dass sich zu diesem Zeitpunkt weniger als 50 Prozent der Landesstraßen in einem sehr guten bis befriedigenden Zustand befanden. Demzufolge waren etwa 58 Prozent aller Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen schon damals in einem „schlechten“ oder sogar „sehr schlechten“ Zustand.

Auf Grundlage der noch älteren Datenbasis der ZEB 2011 veröffentlichte ein vom Landesbetrieb Straßen.NRW beauftragtes Ingenieursbüro im Jahre 2015 eine Prognose des Erhaltungsbedarfs der Landesstraßen in NRW unter besonderer Berücksichtigung der Zustandsdaten der Fahrbahnen nach ZEB 2011 und der damals aktuellen Bauwerksdaten.

Es wurde festgehalten, dass „zur Erhaltung der augenblicklichen Qualitätsstandards („Status-quo“)“ des Jahres 2015 eine Investitionssumme von ca. 27 Millionen Euro pro Jahr benötigt wird. Zusätzlich betrug der Nachholbedarf zur Erhaltung von Fahrbahnen und Ingenieurs-bauwerken, deren maroder Zustand in der Vergangenheit festgestellt wurde, bereits 560 Millionen Euro.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wurde in den vergangenen sieben Jahren eine erneute Prognose des Erhaltungsbedarfs der Landesstraßen in NRW in Auftrag gegeben?
  2. Wie hoch ist der heutige Nachholbedarf resultierend aus den Ergebnissen der ZEB 2019?
  3. Wie verhält sich der aktuelle Nachholbedarf im Sinne der oben genannten Prognose von 2015 im Vergleich zu den Werten der vorherigen ZEB aus den Jahren 2008, 2011 und 2015?
  4. Wie hoch ist der Anteil der Fahrbahnen und Ingenieursbauwerke auf Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen mit Zustandswerten von 4,0 und schlechter?
  5. Inwiefern wurde der Nachholbedarf in Höhe von 560 Millionen Euro aus dem Jahre 2015 in den vergangenen Jahren bis heute abgebaut?

Klaus Esser

 

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Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 269 mit Schreiben vom 26. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wurde in den vergangenen sieben Jahren eine erneute Prognose des Erhaltungsbedarfs der Landesstraßen in NRW in Auftrag gegeben?

Ja.

  1. Wie hoch ist der heutige Nachholbedarf resultierend aus den Ergebnissen der ZEB 2019?

Die Erhaltungsbedarfsprognose enthält diese Aussage. Sie wird, basierend auf der Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) 2019, in naher Zukunft veröffentlicht.

  1. Wie verhält sich der aktuelle Nachholbedarf im Sinne der oben genannten Prognose von 2015 im Vergleich zu den Werten der vorherigen ZEB aus den Jahren 2008, 2011 und 2015?
  2. Inwiefern wurde der Nachholbedarf in Höhe von 560 Millionen Euro aus dem Jahr 2015 in den vergangenen Jahren bis heute abgebaut?

Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Bedarfsprognosen bilden Momentaufnahmen ab unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rahmenbedingungen. Die Ergebnisse wären daher nicht direkt vergleichbar. Dies wird insbesondere auch bei Betrachtung der Baupreissteigerungen von 2015 bis 2019 von rd. 20% deutlich.

  1. Wie hoch ist der Anteil der Fahrbahnen und Ingenieurbauwerke auf Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen mit Zustandswerten von 4,0 und schlechter?

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der ZEB 2019, die zu den Fahrbahnen Aussagen enthält, steht in naher Zukunft bevor.

Von der ZEB abzugrenzen ist die Bauwerksprüfung nach DIN 1076. Danach haben sechs Ingenieurbauwerke, davon zwei Brücken-Teilbauwerke, die Zustandsnote 4,0. Dies entspricht einem Anteil von weniger als ein Promille.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser