„Feiertag for Future“? – Der „Klimastreik“ am 20. September

Kleine Anfrage
vom 23.09.2019

Kleine Anfrage 3011des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 23.09.2019

 

„Feiertag for Future“? – Der „Klimastreik“ am 20. September

Am Freitag, dem 20. September 2019, kam es landesweit zu einer Reihe von Versammlungen unter dem Motto „Klimastreik“.

Im Vorfeld dieser Veranstaltungen wurden im Internet Diskussionen über die Möglichkeit geführt, der Schule oder der Arbeitsstelle auch ohne besondere Erlaubnis oder Genehmigung fernzubleiben.

Die Kölner Oberbürgermeisterin Reker twitterte gar am 17. September:

„Als größter Arbeitgeber der Stadt tragen wir eine besondere Verantwortung. Ich würde mich freuen, wenn sich zahlreiche KollegInnen der Stadt @koeln am Freitag bei #AlleFuersKlima beteiligen und damit aktiv für mehr Klimaschutz eintreten.“

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wurde Schülern und Lehrern an Schulen des Landes die Möglichkeit eingeräumt, während der Dienst- bzw. Schulzeit an den o.g. Veranstaltungen teilzunehmen?

2. Wurde die Teilnahme an derartigen Versammlungen von Schulen des Landes organisiert, gefördert oder beworben? (Bitte nach Schulen aufschlüsseln.)

3. Wieviele Schüler und Lehrkräfte nahmen am 20. September nicht oder nicht vollumfänglich am Unterricht teil?

4. Wie hoch war der Krankenstand unter den Bediensteten des Landes an den vergangenen zehn Freitagen?

5. Bitte listen Sie alle angemeldeten Versammlungen mit dem Thema „Klimaschutz“, „Fridays for Future“, etc. seit März 2019 auf. (Bitte schlüsseln Sie nach Ort, Teilnehmerzahl, Veranstalter auf und kennzeichnen Sie Termine, die in die Schulferien fallen, besonders.)

Sven W. Tritschler

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 23.10.2019

 

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3011 mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

1. Wurde Schülern und Lehrern an Schulen des Landes die Möglichkeit eingeräumt, während der Dienst- bzw. Schulzeit an den o.g. Veranstaltungen teilzunehmen?

2. Wurde die Teilnahme an derartigen Versammlungen von Schulen des Landes organisiert, gefördert oder beworben? (Bitte nach Schulen aufschlüsseln.)

3. Wieviele Schüler und Lehrkräfte nahmen am 20. September nicht oder nicht vollumfänglich am Unterricht teil?

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern im Einzelfall für die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen sowie zum Besuch einer politischen Veranstaltung im Klassen- oder Kursverband im Rahmen des Unterrichts wird auf die Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13. Februar 2019 verwiesen.

Die erfragten Daten zur Veranstaltungsteilnahme und zu Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern liegen der Landesregierung nicht vor und können, insbesondere innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums, auch nicht erhoben werden. Ihre Ermittlung würde eine Abfrage bei sämtlichen Schulen erfordern, da die Schulen den Unterricht im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung gestalten (§ 3 Absatz 1 SchulG) und auch Angelegenheiten der Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen – einschließlich Beurlaubungsentscheidungen – den Schulen zugewiesen sind (§ 43 SchulG).

Der Begriff „beworben“ wird so verstanden, dass erfragt werden soll, ob durch Schulen nachweislich der Versuch einer Beeinflussung von verhaltensrelevanten Einstellungen bei Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Veranstaltungsteilnahme unternommen wurde. Dies wäre mit dem schulischen Neutralitätsgrundsatz gemäß § 2 Absatz 8 Schulgesetz NRW nicht vereinbar. Wenn der Schulaufsicht Hinweise auf solche Fälle bekannt werden, werden diese selbstverständlich hinsichtlich der hierzu bestehenden rechtlichen Vorgaben und nach Durchführung einer Sachverhaltsaufklärung geprüft.

4. Wie hoch war der Krankenstand unter den Bediensteten des Landes an den vergangenen zehn Freitagen?

Die krankheitsbedingten Fehlzeiten aller Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen werden lediglich zum Ende eines Kalenderjahres ausgewertet. Eine Auswertung, die nach einzelnen Wochentagen differenziert, erfolgt nicht. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden.

5. Bitte listen Sie alle angemeldeten Versammlungen mit dem Thema „Klimaschutz“, „Fridays for Future“, etc. seit März 2019 auf. (Bitte schlüsseln Sie nach Ort, Teilnehmerzahl, Veranstalter auf und kennzeichnen Sie Termine, die in die Schulferien fallen, besonders.)

Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2020 vom 08.03.2019 (LT-Drucksache 17/5336) verwiesen.

 

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Beteiligte:
Sven Tritschler