Feinstaub-Messstationen in NRW

Kleine Anfrage
vom 27.08.2019

Kleine Anfrage 2909des Abgeordneten Nic Peter Vogel vom 27.08.2019

 

Feinstaub-Messstationen in NRW

Die Diskussionen über die Messergebnisse und die Positionierung von Messstationen nimmt auch in NRW kein Ende. Einige Städte in Deutschland haben bereits eigene Luftmessungen vorgenommen und sind im Ergebnis zu deutlich niedrigeren Schadstoffbelastungen gekommen (bspw. München), andere Städte planen derzeit eigene Messungen oder bereiten diese vor.

Die gesetzliche Grundlage bildet die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG mit ihrer Änderung 2015/1480/EG. Diese europäische Richtlinie und deren Änderung sind mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) vollständig in deutsches Recht überführt worden.

Die Richtlinie soll der einheitlichen Luftqualitätsmessung in ganz Europa dienen, mittlerweile sind jedoch die deutlich unterschiedlichen Herangehensweisen bzgl. der Luftreinheitsmessung in den verschiedenen europäischen Staaten bekannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung zur Situation in NRW:

1. Wie viele Messstationen werden in NRW an welchen Standorten betrieben? Bitte auflisten.

2. Welchen konkreten Vorgaben muss eine Messstation im Hinblick auf ihre Positionierung und die Umgebung genügen?

3. Wann wurden die Messstationen in NRW im Hinblick auf die in Frage 2 erfragten Kriterien und im Hinblick auf technische Mängel zuletzt überprüft? (Bitte die Messstationen benennen, die mindestens einem oder mehreren Kriterien nicht genügten.)

4. An welchen Messstationen in NRW wurden die zulässigen Grenzwerte überschritten?

5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Fehlausschläge bei den Messungen, beispielsweise durch Pollenflug im Frühling, Gummiabrieb von bremsenden Fahrrädern oder anderen Faktoren? Soweit bekannt bitte einzeln auflisten.

Nic Peter Vogel

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 18.09.2019

 

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2909 mit Schreiben vom 18. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Minister für Verkehr beantwortet.

1. Wie viele Messstationen werden in NRW an welchen Standorten betrieben? Bitte auflisten.

Das für die Überwachung der Luftqualität zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betreibt derzeit nachfolgend aufgeführte 78 Messstationen (Stand August 2019), an denen die Komponente Feinstaub (PM10 und/oder PM2,5) gemessen wird:

Messort Kürzel Postleitzahl
Aachen Wilhelmstraße VACW 52070
Aachen-Burtscheid AABU 52066
Bielefeld Detmolder Straße VBID 33604
Bielefeld Herforder Straße VBIH 33602
Bielefeld-Ost BIEL 33607
Bonn-Auerberg BONN 53117
Borken-Gemen BORG 46325
Bottrop-Welheim BOTT 46238
Datteln-Hagem DATT 45711
Dortmund B1 Rheinlanddamm DOB12 44139
Dortmund Brackeler Straße VDOM 44145
Dortmund Steinstraße VDOR 44147
Dortmund-Eving DMD2 44145
Duisburg (Rheinhafen) DURH 47119
Duisburg Bergstraße 48 DUUM 47137
Duisburg Kardinal-Galen Straße VDUI 47051
Duisburg Kiebitzmühlenstraße DUM2 47169
Duisburg-Bruckhausen DUB2 47169
Duisburg-Bruckhausen Eilperhofstr. DUB3 47169
Duisburg-Buchholz BUCH 47249
Duisburg-Walsum WALS 47179
Düsseldorf Corneliusstraße DDCS 40215
Düsseldorf Südring VDSR 40221
Düsseldorf-Lörick LOER 40547
Düsseldorf-Reisholz REIS 40599
Elsdorf-Berrendorf ELSB 50189
Eschweiler Auf dem Pesch ESWE 52249
Essen Gladbecker Straße VEAE 45326
Essen-Ost Steeler Straße VESN 45138
Essen-Schuir (LANUV) ELAN 45133
Essen-Vogelheim EVOG 45356
Gelsenkirchen Grothusstraße GEGS 45883
Gelsenkirchen Kurt-Schumacher-Straße VGES 45881
Gelsenkirchen-Bismarck GELS 45889
Gladbeck Goethestraße VGLG 45964
Grevenbroich-Gustorf GRGG 41517
Hagen Graf-von-Galen-Ring VHAM 58095
Halle(Westf.) Lange Str. VHAL 33790
Hattingen-Blankenstein HATT 45527
Hürth HUE2 50354
Jackerath JACK 52445
Jüchen-Hochneukirch JHNK 41363
Köln Clevischer Ring VKCL 51065
Köln Turiner Straße VKTU 50668
Köln-Chorweiler CHOR 50765
Köln-Rodenkirchen RODE 50996
Krefeld (Hafen) KRHA 47809
Krefeld-Linn KREF 47809
Leverkusen Gustav-Heinemann-Straße VLEG 51377
Leverkusen-Manfort LEV2 51373
Lünen Frydagstraße LUMI 44536
Lünen Viktoriastraße LUEV 44532
Lünen-Niederaden NIED 44532
Mönchengladbach Friedrich-Ebert-Straße VMGF 41236
Mönchengladbach-Rheydt MGRH 41239
Mülheim Aktienstr. VMHA 45473
Mülheim-Styrum STYR 45476
Münster Weseler Straße VMS2 48151
Münster-Geist MSGE 48151
Netphen Rothaargebirge ROTH 57271
Nettetal-Kaldenkirchen NETT 41334
Neuss (Rheinhafen) NERH 41460
Niederzier NIZI 52382
Oberhausen Mülheimer Straße VOBM 46045
Ratingen-Tiefenbroich RAT2 40880
Schwerte SHW2 58239
Simmerath (Eifel) EIFE 52152
Soest-Ost SOES 59494
Solingen Kon.-Aden.-str VSGK 42651
Solingen-Wald SOLI 42719
Stolberg Heinrich-Böll-Platz STOH 52222
Unna-Königsborn UNNA 59425
Warstein WAST 59581
Wesel-Feldmark WESE 46485
Witten-Annen WIT2 58453
Witten-Mitte WIM3 58452
Wuppertal Gathe VWEL 42107
Wuppertal-Langerfeld WULA 42389

 

2. Welchen konkreten Vorgaben muss eine Messstation im Hinblick auf ihre Positionierung und die Umgebung genügen?

Die konkreten Vorgaben für eine Messstation im Hinblick auf ihre Positionierung und die Umgebung finden sich in Anlage 3 der 39. BImSchV (Abschnitte A-C).

3. Wann wurden die Messstationen in NRW im Hinblick auf die in Frage 2 erfragten Kriterien und im Hinblick auf technische Mängel zuletzt überprüft? (Bitte die Messstationen benennen, die mindestens einem oder mehreren Kriterien nicht genügten.)

Eine Überprüfung der Messstationen im Hinblick auf die in der Antwort zur Frage 2 genannten Kriterien und auf technische Mängel findet im Rahmen der Qualitätssicherung des LANUV kontinuierlich statt. In den Jahren 2018 und 2019 fanden zusätzlich Überprüfungen der NO2-Messstationen des LANUV im Hinblick auf die Vorgaben zur Positionierung und die Umgebung durch den TÜV Rheinland statt. Da die in der Antwort zur Frage 2 genannten Kriterien in gleicher Weise für die Messung von NO2 und PM10 gelten, wurde somit auch ein Großteil der PM10-Messstationen des Landesmessnetzes von unabhängiger Seite überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind öffentlich zugänglich unter:

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/pdf/StandortueberpruefungTUEVBericht.pdf

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/pdf/Pruefbericht-TUEV-Rheinland-Lanuv-NO2-Probenahmestellen.pdf.

4. An welchen Messstationen in NRW wurden die zulässigen Grenzwerte überschritten?

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10 40 µg/m3. Im Jahr 2018 wurde dieser Wert an allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen sicher eingehalten.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10 50 µg/m3 bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Im Jahr 2018 wurde an der Probenahmestelle Lünen Frydagstraße (Kürzel LUMI), die durch Industrie und Gewerbe geprägt ist, die zulässige Zahl von 35 Tagesmittelwerten mit mehr als 50 µg/m3 im Kalenderjahr um einen Tag überschritten.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM2,5 25 µg/m3. Im Jahr 2018 wurde dieser Wert an allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen sicher eingehalten.

5. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Fehlausschläge bei den Messungen, beispielsweise durch Pollenflug im Frühling, Gummiabrieb von bremsenden Fahrrädern oder anderen Faktoren? Soweit bekannt bitte einzeln auflisten.

Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1236 vom 30.07.2018 (LT-Drs. 17/3285) aufgezeigt, haben die meisten Pollen einen größeren aerodynamischen Durchmesser als die PM10-Fraktion und werden daher bei der Messung nicht erfasst. Entsprechend der Norm zur Messung von Feinstaub in der Außenluft (DIN EN 12341) gehören alle Bestandteile in der Außenluft mit einem Durchmesser kleiner 10 µm zur PM-Fraktion – ungeachtet der Herkunft. Es gibt mehrere Studien zur Quellenzuordnung von PM10, in der die chemische Zusammensetzung unterschieden wird. Sie zeigen, dass organische Materialen wie Pollen in Städten eine untergeordnete Rolle spielen.

 

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Beteiligte:
Nic Vogel