Kleine Anfrage 4003des Abgeordneten Markus Wagner vom 01.07.2020
Feuerwehr-Rente oder Anerkennungsprämie? Wertschätzung der Leistung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nordrhein-Westfalen
Die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen kämpfen vielerorts mit zurückgehenden Mitgliederzahlen. Laut eines Berichts über die „Förderung des Ehrenamtes der Feuerwehren in NRW“ fürchten viele ehrenamtliche Mitglieder beträchtliche Nachteile für ihre berufliche Weiterentwicklung, wenn sie gegenüber ihren Arbeitgebern entsprechende Freistellungen für den Einsatz in Anspruch nehmen. Auf Grund wirtschaftlicher Zwänge wird das Ehrenamt in der Feuerwehr somit zunehmend unattraktiv. Eine finanzielle Wertschätzung der Leistung der ehrenamtlichen Kräfte könnte das Ehrenamt wieder attraktiver machen.
So hat Thüringen die sog. Feuerwehr-Rente im Landesfeuerwehrgesetz normiert. Andere Bundesländer, wie Hessen oder Brandenburg, unterstützen die Leistung der ehrenamtlichen Kräfte mit einer gestaffelten Anerkennungsprämie.
Das Interesse an einer wertschätzenden Leistungsprämie ist sehr groß. Einige Kommunen in NRW haben derartige Prämien als kleine Feuerwehr-Rente schon eingeführt, so beispielsweise Sankt Augustin, Monheim, Ratingen und Gladbeck. Die jeweilige Kommune schließt dabei eine Rentenversicherung (als eine freiwillige Leistung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen) ab und zahlt einen festgelegten Betrag pro Jahr.
Das Land NRW könnte sich hier durch eine landesweite Regelung z.B. an den Kosten beteiligen, bei einem Wohnortwechsel helfen, den allgemeinen Verwaltungsaufwand zu senken, und dadurch bessere Konditionen aushandeln.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in den letzten 20 Jahren in jeder Kommune jedes Jahr entwickelt? (Bitte Angaben in Angehörige pro Jahr und Kommune)
- Wie viele Einsatzstunden haben die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in den letzten 20 Jahren in jeder Kommune jedes Jahr geleistet? (Bitte Einsatzstunden pro Jahr und Kommune)
- Seit wann haben welche Kommunen in NRW eine sog. Feuerwehr-Rente eingeführt? Datum des Originals: 01.07.2020/Ausgegeben: 02.07.2020
- Was gilt es bei der Einführung einer finanziellen Wertschätzung (z.B. bei einer Feuerwehr-Rente oder Anerkennungsprämie) auf Landesebene zu beachten?
- Was plant die Landesregierung zu unternehmen, um die Leistungen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stärker zu würdigen?
Markus Wagner
Das Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4003 mit Schreiben vom 31. Juli 2020 namens der Landesregierung 4003 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.
- Wie hat sich die Zahl der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in den letzten 20 Jahren in jeder Kommune jedes Jahr entwickelt? (Bitte Angaben in Angehörige pro Jahr und Kommune)
Als Anlage 1 ist eine Tabelle mit den Zahlen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2010 bis 2018 angefügt.
Wie die Daten zeigen, konnte Nordrhein-Westfalen die Zahl der Mitglieder von 81.674 im Jahr 2010 auf 83.336 im Jahr 2018 steigern.
Die entsprechenden Angaben werden von den Feuerwehren selber in das Statistik-Modul im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) eingegeben.
Für die Zeit davor liegen die Zahlen nicht in elektronischer Form vor. Die Zusammenstellung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.
- Wie viele Einsatzstunden haben die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in den letzten 20 Jahren in jeder Kommune jedes Jahr geleistet? (Bitte Einsatzstunden pro Jahr und Kommune)
Die Zahl der Einsatzstunden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird nicht an zentraler Stelle landesweit erfasst und liegt insofern nicht vor.
Eine Datenerhebung bei allen Kommunen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.
- Seit wann haben welche Kommunen in NRW eine sog. Feuerwehr-Rente eingeführt?
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwölf Kommunen, die eine „Feuerwehr-Rente“ als freiwillige Leistung unter unterschiedlichen Voraussetzungen eingeführt haben und drei, die die Einführung planen:
Regierungsbezirk | Rente eingeführt | seit | Sonstiges |
Arnsberg | – | – | Sprockhövel zahlt sog. „Entlassgeld“* |
Detmold | – | – | – |
Düsseldorf | · Monheim | 2017 | Duisburg plant die Einführung einer |
· Ratingen | 2015 | Feuerwehr-Rente (vorbehaltlich der rechtl. | |
· Düsseldorf | 2011 | Prüfung und Beschluss durch den Rat). | |
Köln | · Baesweiler | 2015 | Die Kommunen |
· Roetgen | 2017 | · Bad Honnef | |
· Herzogenrath | 2018 | · Much | |
· Hückeswagen | 2009 | · Troisdorf | |
· Hürth | 2007 | ||
· Frechen | 2010 | ||
2010 |
· Sankt Augustin | haben die Maßnahme in ihren Brandschutzplänen benannt, konkretere Planungen existieren nicht. |
||
Münster | · Herten | 2010 | Die Kommunen Marl und Haltern am See |
· Waltrop | 2009 | planen die Einführung einer Feuerwehr-Rente. | |
* Das Entlassgeld wird bei Erreichen des 60. Lebensjahr ausgezahlt, sofern in die nicht aktive Ehrenabteilung eingetreten wird und eine Mindestdauer der Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr von 25 Jahren vorliegt. Es werden sodann 2.400 Euro gestaffelt ausgezahlt.
- Was gilt es bei der Einführung einer finanziellen Wertschätzung (z.B. bei einer Feuerwehr-Rente oder Anerkennungsprämie) auf Landesebene zu beachten?
Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich zuletzt in den Jahren 2009/10 (LT Dr. 14/9272) sowie 2019 mit dem Thema „Feuerwehr-Rente“ intensiv befasst. Nach der Auswertung einer Sachverständigenanhörung im Jahr 2009/10 wurde diese Maßnahme mehrheitlich abgelehnt. Anlass für die Befassung des Landtags im Jahr 2009 war die Einführung einer Feuerwehr-Rente in den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt. Obgleich diese beiden Länder einen etwas unterschiedlichen Ansatz verfolgen, zeigen sich in der Praxis die gleichen Ergebnisse: Es konnte weder in Thüringen noch in Sachsen-Anhalt eine Erhöhung der Zahl der Ehrenamtlichen erreicht werden. Stattdessen wurde zunächst ein Mitgliederrückgang verzeichnet, weil sich die Kommunen unter anderem von den Ehrenamtlichen trennten, die nicht im aktiven Dienst waren, um die Kosten der Feuerwehr-Rente für diesen Personenkreis einzusparen.
Ein unerwünschter Nebeneffekt war auch der stark gestiegene Verwaltungsaufwand für Kommunen und Feuerwehren, der mit der Erfassung der nötigen Voraussetzungen für die Leistung einer Feuerwehr-Rente einhergeht.
Aus diesen Gründen haben sich der Verband der Feuerwehren NRW e.V. (VdF NRW) und die kommunalen Spitzenverbände in NRW wiederholt gegen die flächendeckende Einführung einer Feuerwehr-Rente ausgesprochen.
Dem Ministerium des Innern ist schon seit der Durchführung des Projekts FeuerwEhrensache (2012 – 2017) bekannt, dass finanzielle Anreize eine untergeordnete Rolle bei der Entscheidung spielen, ein Ehrenamt zu übernehmen oder beizubehalten. Im Gegenteil ist es so, dass die beiden wichtigsten Motivatoren dafür immaterieller Natur sind. Das ist der Wunsch, Anderen zu helfen, und der Wunsch, Gemeinschaft und Kameradschaft zu erleben. Außerdem wünschen sich die Ehrenamtlichen eine deutlichere Wertschätzung ihrer Tätigkeiten. Diese Erkenntnisse bestätigen auch die ersten vorläufigen Ergebnisse der aktuellen wissenschaftlichen Untersuchung zu den Motivatoren und Hindernissen bei der Ausübung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz.
Im Übrigen zeigen die Erfahrungen Thüringens, dass eine niedrige Feuerwehr-Rente, die erst in ferner Zukunft, nach 40 Beitragsjahren, in voller Höhe anfällt (Thüringen zahlt max. 45 Euro pro Monat) und versteuert werden muss, keinen Anreiz für Bürgerinnen und Bürger darstellt. Nach dem Konzept des Freistaats Thüringen werden monatliche Beiträge von 12 Euro je aktivem Angehörigen entrichtet, von denen das Land und die Gemeinden jeweils 6 Euro zahlen.
Bezogen auf Nordrhein-Westfalen wäre zu erwarten, dass die Kommunen sich auch bei einer formal nur hälftigen Beteiligung auf das Konnexitätsprinzip berufen würden und somit auch diese Hälfte der Monatsprämien durch das Land zu zahlen wäre. Bei ca. 84.000 aktiven freiwilligen Feuerwehrleuten in den Einsatzabteilungen (Gefahrenabwehrbericht 2018) hätte das Land für Beiträge zu einer Altersvorsorge nach dem Thüringer Modell jährlich knapp 12,1 Mio. Euro aufzuwenden.
- Was plant die Landesregierung zu unternehmen, um die Leistungen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stärker zu würdigen?
Die Landesregierung hat mit dem Ziel der Stärkung und Wertschätzung des Ehrenamtes in der Feuerwehr bereits in den Jahren 2012 – 2017 gemeinsam mit dem VdF NRW das Projekt FeuerwEhrensache umgesetzt. Unter Mitwirkung von Feuerwehren aus ganz Nordrhein-Westfalen wurden drei Arbeitsgruppen zu den Themen
- „Der Mensch in der Freiwilligen Feuerwehr“
- „Organisation in der Freiwilligen Feuerwehr“
- „Freiwillige Feuerwehr in der Öffentlichkeit“
gegründet. In diesen entwickelten die Ehrenamtlichen selbst Pilotvorhaben unterschiedlichster Art, die von 73 Pilotfeuerwehren vor Ort auf ihre Alltagstauglichkeit überprüft wurden.
Die Palette reichte dabei von der Entwicklung von Arbeitgeberdialogen über den Test neuer Löschfahrzeuge bis hin zu der wissenschaftlichen Erhebung von Motivatoren und Hindernissen in Bezug auf das Ehrenamt in der Feuerwehr.
Zum Ende des Projekts wurden daraus Empfehlungen für die Feuerwehren bzw. die Kommunen im Land, die im Einzelnen in dem Abschlussbericht FeuerwEhrensache nachzulesen sind (siehe hierzu Neudruck Vorlage 17/290).
Die bundesweit einzigartige crossmediale Kampagne „Freiwillige Feuerwehr. Für mich. Für alle“, die im Projekt FeuerwEhrensache entwickelt und darüber hinaus über drei Jahre fortgeführt wurde, zielte zum einen auf die Bindung und Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten und wirkte zugleich in die Feuerwehren hinein und bot jedem einzelnen Mitglied etwas.
Dabei stand die Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Vordergrund, denn die wissenschaftlichen Befragungen hatten ergeben, dass sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in erster Linie immaterielle Anerkennung ihres Engagements wünschen. Der erste Schritt dahin war die Verbreitung der Kenntnisse über Art und Ausmaß des Ehrenamts im Brandschutz, denn die Befragung der Öffentlichkeit hatte ergeben, dass sich die wenigsten Menschen darüber im Klaren sind, welchen hohen Anteil das Ehrenamt im Brandschutz hat. Vielfältige Werbemaßnahmen und Kommunikationswege wurden genutzt, darunter Radiospots und rund 70 über das Land verteilte Workshop-Angebote. Am Ende des Projekts „FeuerwEhrensache“ gaben mehr als 30 Prozent der befragten Feuerwehren an, dank der Kampagne neue Mitglieder gewonnen zu haben, davon 14 Feuerwehren, die 15 oder mehr neue Mitglieder gewinnen konnten.
Insgesamt lässt sich die Kampagne in Zahlen wie folgt darstellen:
– mehr als 40.000 Facebook-Fans wurden gewonnen,
– 12.000 Fans seit Start bei Instagram,
– 2 Millionen erreichte Personen mit dem Imagefilm,
– 32.000 Downloads in der Toolbox,
– knapp 7 Millionen Impressionen durch Online Werbung,
– 79 durchgeführte Workshops,
– mehr als 600 Unterrichtsstunden,
– mehr als 12 Millionen Aufrufe auf der Webseite seit 2016,
– mehr als 21 Millionen Kontakte im Jahr durch Radiowerbung,
– 1.050 Kampagnenbotschafter in Workshops ausgebildet,
– eine Reichweite von 400.000 mit einzelnen Social Media Beiträgen.
Die wichtigen, mit der Kampagne initiierten Elemente und Funktionen sind nach dem 31.12.2019 an den VdF NRW übergeben worden, der sie in Eigenregie weiterführt. Dazu gehören die „Toolbox“ auf der Homepage, in der die Feuerwehren Materialien finden, die sie in der Konzeption und Durchführung eigener individualisierbarer Kampagnen vor Ort unterstützt, die Social-Media-Kanäle (Facebook und Twitter) und der Firetruck, der als Kampagnentruck von jeder Feuerwehr für spezielle Events ausgeliehen werden kann.
Nach dem Ende des Projekts FeuerwEhrensache wurden zwei Themen, die dort entwickelt wurden, weiterverfolgt:
Zum einen handelt es sich um die Frage der körperlichen Fitness für den Einsatz, denn je besser die Ehrenamtlichen mit den Anforderungen umgehen können, desto leistungsfähiger sind die Einheiten. Hier bietet das Ministerium des Innern gemeinsam mit der Deutschen Sporthochschule Köln seit dem Jahr 2018 Schulungen zur Steigerung der Fitness für die Freiwilligen Feuerwehren in NRW an, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Geschult werden können die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren entweder in Kleingruppen oder auch in Löschzugstärke vor Ort. Die Sportwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beraten sie, orientiert an den lokalen Bedürfnissen. So sollen beispielsweise gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit erstellt und individuelle Übungseinheiten durchgeführt werden. Das daraus entwickelte Trainingshandbuch steht den Feuerwehren zum Download zur Verfügung.
Das zweite Thema befasst sich mit Fragen der sozialen Kompetenz, d.h. mit den unterschiedlichen Aspekten der Kommunikation in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Bedeutung dieser Frage trat im Laufe des Projekts FeuerwEhrensache zutage, als sich die Arbeitsgruppe „Der Mensch in der Freiwilligen Feuerwehr“ damit befasste, wie es gelingen könnte, mehr Menschen aus bislang unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen. Unter der wissenschaftlichen Leitung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt wurden Seminarreihen für die Ehrenamtlichen entwickelt, die von den Teilnehmenden als großer Erfolg bewertet wurden.
In der aktuellen Legislaturperiode widmet sich die Landesregierung der Stärkung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz, wie es als Ziel im Koalitionsvertrag NRW 2017 – 2022 vorgesehen ist. Auch dies kommt den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in NRW zugute, denn sie stellen die große Mehrheit der Ehrenamtlichen im Katastrophenschutz.
Vor dem Hintergrund, die große Bedeutung des Ehrenamtes für die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes zu verdeutlichen, wurde im Ministerium des Innern ein Referat „Freiwillige Kräfte im Brand- und Katastrophenschutz“ gegründet. In Abstimmung mit den beteiligten Akteuren im Katastrophenschutz NRW (anerkannte Hilfsorganisationen, VdF NRW, THW) werden Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Kräfte entwickelt und umgesetzt.
Dazu gehören:
- seit dem 05.12.2018 jährlich wiederkehrend wird der 05. Dezember eines Jahres als Tag des Ehrenamtes mit allen im Katastrophenschutz NRW tätigen Organisationen im Ministerium des Innern im Rahmen eines Festaktes begangen,
- im 4. Quartal jeden Jahres wird die Arbeitgeberförderplakette zur Auszeichnung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verliehen, die in besonderer Weise das Ehrenamt im Katastrophenschutz NRW unterstützen (aufgrund der Corona-Lage wurde die diesjährige Verleihung der Förderplakette für Arbeitgeber abgesagt),
- am 21. Mai 2019 fand ein Parlamentarischer Abend statt,
- am 05. Juli 2019 erfolgte mit einem Auftaktsymposium der Startschuss zu der wissenschaftlichen Befragung der Ehrenamtlichen zu Motiven und Hindernissen bei der Aufnahme und Beibehaltung des Ehrenamts, dem die Befragung der allgemeinen Bevölkerung dazu folgte, die Ergebnisse werden im 4. Quartal 2020 erwartet,
- darauf aufbauend ist die Konzeption und Umsetzung einer Imagestrategie für Mitgliederbindung und -werbung geplant,
- außerdem wurde der erste Katastrophenschutztag NRW in der Bundesstadt Bonn geplant, der wegen der diesjährigen Corona-Lage auf den 26. Juni 2021 verschoben werden musste.