Finanzielle Einbußen für NRW-Verkehrsverbünde durch die Nachfolgelösung des 9-Euro-Tickets im September und Oktober 2022

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 710
des Abgeordneten Klaus Esser vom 07.11.2022

Finanzielle Einbußen für NRW-Verkehrsverbünde durch die Nachfolgelösung des 9-Euro-Tickets im September und Oktober 2022

Ab dem 1. September 2022 konnten Abonnenten, die eine Monats- oder Jahreskarte für den lokalen Verkehrsverbund besitzen, diese an den Wochenenden (samstags ab 3 Uhr bis mon­tags 3 Uhr) im September und Oktober in ganz NRW nutzen.1 Die Aktion wurde inzwischen bis Ende des Jahres verlängert.

An Wochenenden durften und dürfen Abonnenten noch weitere Personen auf ihren Abo-Tickets mitnehmen: Je Ticket eine weitere Person oder bis zu drei Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren. Zudem ist bei der Mitnahme einer Person auch der Transport von bis zu zwei Fahrrädern kostenfrei. In den Herbstferien sowie am Tag der Deutschen Einheit galt die Wochenendausweitung auch unter der Woche für ganz NRW.

Inbegriffen in der Nutzung dieses „Wochenend-/Ferientickets“ sind alle öffentlichen Verkehrs-mittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Nahverkehrszüge) in Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich dürfen ausgewählte Strecken, die nach Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder in die Niederlande fahren, ebenfalls genutzt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Mindereinnahmen für die Monate September und Oktober 2022 hatten die NRW-Verkehrsverbünde infolge der Nachfolgelösung?
  2. Wie wird das Nutzungsverhalten der Abonnenten von Monats- oder Jahreskarte aus lokalen Verkehrsverbünden landesweit erfasst?
  3. Inwieweit beabsichtigt das Land mögliche finanzielle Einbußen der NRW-Verkehrsverbünde zu übernehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe Einbußen, Höhe der Übernahme der Kosten durch das Land und Zeitraum)
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Subventionierung eines energieintensiven ÖPNV in Zeiten einer massiven Energiepreisexplosion im Vergleich zum subventionsfreien PKW-Verkehr?
  5. Mit welchen Defiziten wird bis Ende des Jahres infolge der Nachfolgelösung für die NRW-Verkehrsverbünde gerechnet?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Htt p s: / / www. E x p r e s s .de/nrw/nrw- 9 – e u r o – t i c k e t -nachfolger-das-g i l t-i m-september-u n d-oktober-19-10 49 56


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 710 mit Schrei­ben vom 2. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Abo-Aktion der NRW-Verkehrsverbünde für die Monate September – Dezember 2022 fin­det im Nachgang zur Geltung des 9-Euro-Tickets statt. Mit dieser Initiative bedanken sich Auf­gabenträger, Verkehrsverbünde, Tarifgemeinschaften und Verkehrsunternehmen in NRW für die Treue der Abonnentinnen und Abonnenten und möchten gleichzeitig neue Fahrgäste vom Umstieg auf den klimafreundlicheren Nahverkehr überzeugen.

Die Abo-Aktion ist losgelöst von einer Nachfolgelösung zum 9-Euro-Ticket.

  1. Welche Mindereinnahmen für die Monate September und Oktober 2022 hatten die NRW-Verkehrsverbünde infolge der Nachfolgelösung?
  2. Mit welchen Defiziten wird bis Ende des Jahres infolge der Nachfolgelösung für die NRW-Verkehrsverbünde gerechnet?

Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Seit Beginn der Corona-Pandemie unterliegen die Kundenzahlen und Ticketverkäufe großen Schwankungen. Die Effekte der Pandemie und der Abo-Aktion lassen sich mangels vergleich­barer (Verkaufs-)Monate nicht und insbesondere nicht differenziert herausrechnen. Ziel der Abo-Aktion ist es, Kundinnen und Kunden von der Beibehaltung ihrer Abonnements zu über­zeugen und Kündigungen zu verhindern. Hierdurch werden zukünftige Einnahmen gesichert.

  1. Wie wird das Nutzungsverhalten der Abonnenten von Monats- oder Jahreskarte aus lokalen Verkehrsverbünden landesweit erfasst?

Im Rahmen der Abo-Aktion wurde eine Marktforschung durchgeführt, die das allgemeine Stim­mungsbild abbildet. Die Ergebnisse werden Anfang Dezember 2022 vorliegen.

  1. Inwieweit beabsichtigt das Land mögliche finanzielle Einbußen der NRW-Ver-kehrsverbünde zu übernehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe Einbußen, Höhe der Übernahme der Kosten durch das Land und Zeitraum)

Wie in der Beantwortung zu Frage 1 erläutert, ist unklar, ob und in welcher Höhe finanzielle Einbußen entstehen. Zudem handelt es sich um eine von den Aufgabenträgern, Verkehrsverbünden, Tarifgemeinschaften und Verkehrsunternehmen initiierte Aktion. Ein Landesausgleich war hierbei von Anfang an nicht vorgesehen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Subventionierung eines energieintensiven ÖPNV in Zeiten einer massiven Energiepreisexplosion im Vergleich zum subven­tionsfreien PKW-Verkehr?

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist systemrelevant, erfüllt unabdingbare Aufga­ben der Daseinsvorsorge und dient damit dem Gemeinwohl. Viele Menschen in Nordhrein-Westfalen sind auf den ÖPNV angewiesen, um beispielsweise zur Arbeitsstätte oder zur Schule zu gelangen. Der ÖPNV ist darüber hinaus klima- und flächenschonend, da er einen Großteil der Fahrten, die ansonsten im Individualverkehr stattfinden würden, ersetzen und den Bedarf an Stellflächen für PKW reduzieren kann. Für die Erreichung der ambitionierten natio­nalen und internationalen Klimaziele im Verkehrssektor fällt dem öffentlichen Verkehr eine zentale Rolle zu.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser