Kleine Anfrage 5513der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 25.05.2021
Finanzielle Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen (MSO) in der Förderphase 2021/2022
Wie das MKFFI am 07. Mai. 2021 in einer Pressemitteilung bekanntgab, reichten die Migrantenselbstorganisationen für die Förderphase 2021/22 beim Integrations-ministerium 370 Anträge ein, aus denen am Ende 149 Projekte zur Förderung ausgewählt wurden.1 Die Landesregierung unterstützt die MSO in den nächsten 2 Jahren mit insgesamt 4,4 Mio. Euro. Nach Aussage der Landesregierung habe man bei der Auswahl einen besonderen Fokus auf die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus sowie auf das ‚Empowerment‘ der Betroffenen gelegt.
Die Förderung bestehe aus drei Säulen: aus der Anschubfinanzierung für neu gegründete Vereine, aus der Einzelprojektförderung für etablierte MSO sowie aus der Partnerförderung für fortgeschrittene große Vereine.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche MSO bzw. welche konkreten Projekte werden in der Förderphase 2021/2022 unterstützt?
- In welchem Umfang werden die ausgewählten 149 MSO bzw. Projekte jeweils finanziell gefördert? (Bitte auflisten)
- Wie lässt sich dabei die Förderung jeweils den drei Säulen (Anschubfinanzierung, Einzelprojektförderung, Partnerförderung) zuordnen? (Bitte auflisten)
Gabriele Walger-Demolsky
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5513 mit Schreiben vom 25. Juni 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Wie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration am 07. Mai. 2021 in einer Pressemitteilung bekanntgab, reichten die Migrantenselbstorganisationen für die Förderphase 2021/22 beim Integrationsministerium über 370 Anträge ein, aus denen am Ende 149 Projekte zur Förderung ausgewählt wurden. Die Landesregierung unterstützt die MSO in den nächsten 2 Jahren mit insgesamt 4,4 Mio. Euro. Bei der Auswahl wurde ein besonderer Fokus auf die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus sowie auf das ‚Empower-ment‘ der Betroffenen gelegt.
Die Förderung besteht aus drei Säulen: aus der Anschubfinanzierung für neu gegründete Vereine, aus der Einzelprojektförderung für etablierte MSO sowie aus der Partnerförderung für fortgeschrittene große Vereine.
- Welche MSO bzw. welche konkreten Projekte werden in der Förderphase 2021/2022 unterstützt?
- In welchem Umfang werden die ausgewählten 149 MSO bzw. Projekte jeweils finanziell gefördert? (Bitte auflisten)
- Wie lässt sich dabei die Förderung jeweils den drei Säulen (Anschubfinanzierung, Einzelprojektförderung, Partnerförderung) zuordnen? (Bitte auflisten)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 – 3 gemeinsam in Form der unten aufgeführten Tabellen beantwortet.
Im Rahmen der Anschubfinanzierung wurden folgende Vereine gefördert:
— Tabellen in nachfolgender PDF einsehbar —