Finanzielles P+R Fiasko in Borken: Welche Bedarfsermittlungen gehen der Förderung von Pendlerparkplätzen durch das Land NRW voraus?

Kleine Anfrage
vom 03.11.2023

Kleine Anfrage 2816

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Finanzielles P+R Fiasko in Borken: Welche Bedarfsermittlungen gehen der Förderung von Pendlerparkplätzen durch das Land NRW voraus?

Der Bund der Steuerzahler kritisiert im aktuellen Schwarzbuch 2023/2024 die Errichtung eines Phantom-Pendlerparkplatzes in Borken, der knapp 1,3 Millionen Euro gekostet hat.1 Das Land steuerte nach Auskunft der Stadt 606.600 Euro Fördermittel bei.2 Gemäß der üppigen Planungen entstand bis Februar 2022 ein P+R Parkplatz mit insgesamt 204 Stellplätzen für Pkw, inklusive sechs Behinderten-Stellplätzen, acht Parkbuchten für Krafträder, einer E-Ladestation, einer überdachten Fahrradstation für 56 Räder sowie Lademöglichkeiten für 7 E-Bikes. Leider sind auch ein Jahr nach Inbetriebnahme auf dem P&R-Platz an der B 67 in Borken von über 200 Plätzen im Durchschnitt nur 10 belegt. Eine durchschnittliche Auslastung eines neu angelegten Parkplatzes mit nur 5 Prozent kann kaum zufriedenstellen.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Pendlerparkplatz-Projekte wurden in den letzten 10 Jahren durch das Land NRW finanziell unterstützt? (Bitte Örtlichkeiten, Ausmaß, Kosten und Zeitpunkt der Fertigstellung benennen)
  2. Welche P+R bzw. Pendlerparkplatz-Projekte beabsichtigt die Landesregierung in der laufenden Legislatur zu fördern? (Bitte Örtlichkeiten, Ausmaß, Kosten und Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung benennen)
  3. Wie sehen die konkreten Bedarfsermittlungen im Vorfeld der Planungen bzw. der Finanzierung von P+R Pendlerparkplätzen durch das Land aus? (Bitte konkret ausführen bzw. Bedarfsermittlungen beifügen)
  4. Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung von durch das Land mitfinanzierten P+R Pendlerparkplätzen?
  5. Findet eine Evaluation in Hinblick auf die erfolgreiche Annahme von mitfinanzierten Pendlerparkplatz-Projekten im Verkehrsministerium statt?

Klaus Esser

 

MMD18-6641

 

1 https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/ungenutzter-pr-parkplatz-in-borken/

2 https://www.hallo-borken.de/pendlerparkplatz-ist-fertig/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2816 mit Schrei­ben vom 28. November 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zum Zwecke der Abgrenzung der in der Kleinen Anfrage verwendeten Begrifflichkeiten weist die Landesregierung darauf hin, dass es sich bei Park+Ride-Anlagen um Pkw-Abstellanlagen an Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs handelt. Sie dienen der einfachen und si­cheren Verknüpfung von Pkw und Bus oder Bahn und ermöglichen damit intermodale Reise­ketten. Im Unterschied dazu handelt es sich bei dem konkret angesprochenen Parkplatz der Stadt Borken um einen Mitfahrerparkplatz. Mitfahrerparkplätze sollen die Bildung von Fahrge­meinschaften vor allem von Berufspendlerinnen und –pendlern ermöglichen bzw. erleichtern.

  1. Welche Pendlerparkplatz-Projekte wurden in den letzten 10 Jahren durch das Land NRW finanziell unterstützt? (Bitte Örtlichkeiten, Ausmaß, Kosten und Zeit­punkt der Fertigstellung benennen)

Zu den Park+Ride-Anlagen verweist die Landesregierung auf ihre Landtagsvorlage 18/1832. Der Mitfahrerparkplatz der Stadt Borken ist der einzige, der in den letzten zehn Jahren aus den für den kommunalen Straßenbau bereitgestellten Haushaltsmitteln des Landes gefördert worden ist.

  1. Welche P+R- bzw. Pendlerparkplatz-Projekte beabsichtigt die Landesregierung in der laufenden Legislatur zu fördern? (Bitte Örtlichkeiten, Ausmaß, Kosten und Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung benennen)

Die Landesregierung beabsichtigt, in der laufenden Legislaturperiode über den Förderzugang nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen – ÖPNVG NRW – Park+Ride-Anlagen in Brühl, Euskirchen, Herzogenrath und Stolberg zu för­dern. Diese Maßnahmen sind gebündelt in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen wor­den.

Ob in der laufenden Legislaturperiode weitere Mitfahrerparkplätze gefördert werden, hängt da­von ab, ob von den Kommunen als Vorhabenträgerinnen entsprechende Förderanträge ge­stellt werden.

  1. Wie sehen die konkreten Bedarfsermittlungen im Vorfeld der Planungen bzw. der Finanzierung von P+R-Pendlerparkplätzen durch das Land aus? (Bitte konkret ausführen bzw. Bedarfsermittlungen beifügen)

Für den Förderzugang von Park+Ride-Anlagen nach § 13 ÖPNVG NRW obliegt die Bedarfs­ermittlung den jeweiligen Vorhabenträgern.

Mit Blick darauf, dass Mitfahrerparkplätze einen Wandel im Mobilitätsverhalten der motorisier­ten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer unterstützen sollen, liegt der Realisierung einer solchen Maßnahme im Regelfall eine Angebotsplanung zugrunde.

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung von durch das Land mitfinanzierten P+R-Pendlerparkplätzen?

Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor.

  1. Findet eine Evaluation im Hinblick auf die erfolgreiche Aufnahme von mitfinanzier­ten Pendlerparkplatz-Projekten im Verkehrsministerium statt?

Bislang hat das Land keine Park+Ride-Anlage nach § 13 ÖPNVG NRW gefördert. Im Fall eines Mitfahrerparkplatzes obliegt der jeweiligen Kommune als Vorhabenträgerin die Evaluation.

 

MMD18-7168

Beteiligte:
Klaus Esser