Finanziert die Landesregierung NRW den Iran auf Kosten unserer Sicherheit?

Kleine Anfrage
vom 16.04.2024

Kleine Anfrage 3707

der Abgeordneten Andreas Keith und Dr. Hartmut Beucker AfD

Finanziert die Landesregierung NRW den Iran auf Kosten unserer Sicherheit?

Die geopolitische Lage im Nahen Osten hat sich in den letzten Tagen dramatisch zugespitzt. Besonders besorgniserregend ist dabei die Rolle des Irans, der durch seinen jüngsten Angriff mit etwa 300 Drohnen und Raketen auf Israel seine aggressiven Intentionen deutlich gemacht hat. Diese Aktionen des Iran, der für seine islamistisch geprägte Regierungspolitik bekannt ist, werfen ernste Fragen hinsichtlich der Sicherheit und Stabilität der Region auf.

In diesem Zusammenhang ist es von Wichtigkeit, dass die internationalen Beziehungen und die finanziellen Transaktionen der Bundesländer, insbesondere die des Landes Nordrhein-Westfalen, mit solchen Staaten sorgfältig überprüft und bewertet werden.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche finanziellen Mittel hat das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren für Projekte im Iran bereitgestellt? (Bitte geben Sie eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Mittel nach Jahr und Projektart an)
  2. Welche spezifischen Projekte bzw. Kooperationen bestehen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Akteuren im Iran?
  3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die bereitgestellten Finanzmittel im Einklang mit den internationalen Sanktionen und den politischen Leitlinien des Landes Nordrhein-Westfalens verwendet werden?
  4. Welche Risikobewertung führt die Landesregierung durch, bevor Finanzmittel für Projekte im Ausland freigegeben werden?
  5. Welche Mechanismen hat die Landesregierung eingerichtet, um die Verwendung von Finanzmitteln in Projekten im Ausland fortlaufend zu überwachen bzw. zu kontrollieren?

Andreas Keith

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-8918


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 3707 mit Schreiben vom 15. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche finanziellen Mittel hat das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren für Projekte im Iran bereitgestellt? (Bitte geben Sie eine detaillierte Aufstel­lung der finanziellen Mittel nach Jahr und Projektart an)

Keine.

  1. Welche spezifischen Projekte bzw. Kooperationen bestehen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Akteuren im Iran?

Keine.

  1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die bereitgestellten Finanzmittel im Einklang mit den internationalen Sanktionen und den politischen Leitlinien des Landes Nordrhein-Westfalens verwendet werden?
  2. Welche Risikobewertung führt die Landesregierung durch, bevor Finanzmittel für Projekte im Ausland freigegeben werden?
  3. Welche Mechanismen hat die Landesregierung eingerichtet, um die Verwendung von Finanzmitteln in Projekten im Ausland fortlaufend zu überwachen bzw. zu kon­trollieren?

Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Da keine Finanzmittel für Projekte im Iran bzw. Projekte des Landes Nordrhein-Westfalen mit Akteuren im Iran zur Verfügung gestellt werden, sind keine weiteren Überprüfungen einzulei­ten.

 

MMD18-9279