Finanzierung der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf

Kleine Anfrage
vom 16.04.2025

Kleine Anfrage 5407

des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD

Finanzierung der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf

Zur Umsetzung des Antrags „Kinderschutz in Theorie und Praxis stärken: Eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW einrichten“ führte das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ein Interessensbekundungsverfahren durch. Dieses wurde von einem zweistufigen Auswahlprozess begleitet.

In der ersten Auswahlrunde bewarben sich sechs Hochschulen, von denen nach eingehender Prüfung durch externe Experten sowie Vertreter des Ministeriums drei für die zweite Stufe empfohlen wurden. Zusätzlich entschied das Ministerium eigenständig, eine weitere Hochschule in das Verfahren aufzunehmen. Die Bewertung erfolgte anhand zentraler Kriterien wie sozialpädagogischer Expertise, Qualität der Lehrkonzepte, Forschungspotenzial und Strategien für den Wissenstransfer.

Nach Abschluss des Verfahrens fiel die Entscheidung zugunsten der Hochschule Düsseldorf. Diese überzeugte nach Aussagen des Ministeriums insbesondere durch ihre interdisziplinäre Struktur, langjährige Expertise im Kinderschutz, enge Vernetzung mit relevanten Organisationen sowie eine umfassende Transferstrategie, die den Wissenstransfer in Fachpraxis und Gesellschaft fördert. Ziel der Professur soll die nachhaltige Stärkung der Forschung, Lehre und praktische Umsetzung im Kinderschutz sein.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen finanziellen Mittel für die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf?
  2. In welchem Titel des Haushaltsplans sind die Mittel für die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf veranschlagt?
  3. Welche Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes müssen aufgrund der Finanzierung dieser Professur entfallen bzw. eingeschränkt werden?
  4. Für welchen Zeitraum ist die Finanzierung der Professur vorgesehen?
  5. Ab wann wird die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf eingerichtet?

Zacharias Schalley

 

MMD18-13477

 

1 Lt.-Vorlage 18/3636


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5407 mit Schreiben vom 21. Mai 2025 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft be­antwortet.

  1. Wie hoch sind die für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen finanziellen Mittel für die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf?

Für das Haushaltsjahr 2025 sind insgesamt 89.800 Euro vorgesehen.

  1. In welchem Titel des Haushaltsplans sind die Mittel für die Professur für Kinder­schutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf veranschlagt?

Zur Finanzierung der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte am Standort der Hoch­schule Düsseldorf ist eine Umsetzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan des Ministe­riums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (07) in den Einzelplan des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (06) geplant. Die Mittel stehen dafür im Einzel­plan 07 Kapitel 07 040 Titel 684 31 zur Verfügung

  1. Welche Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes müssen aufgrund der Finan­zierung dieser Professur entfallen bzw. eingeschränkt werden?

Aufgrund der Finanzierung der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte entfallen keine Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes; auch müssen keine Maßnahmen eingeschränkt werden.

  1. Für welchen Zeitraum ist die Finanzierung der Professur vorgesehen?

Die Finanzierung der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte ist dauerhaft vorgesehen.

  1. Ab wann wird die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf eingerichtet?

Das Verfahren zur Einrichtung der Professur obliegt der Hochschulautonomie und liegt inso­weit in ausschließlicher Zuständigkeit der Hochschule Düsseldorf. Mit der Einrichtung soll in 2025 begonnen werden.

 

MMD18-13906