Finanzierung des Vereins KuPo e.V.

Kleine Anfrage
vom 22.09.2021

Kleine Anfrage 6005des Abgeordneten Sven Tritschler vom 29.09.2021

 

Finanzierung des Vereins KuPo e.V.

Die Landesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 4889 vom 25. Februar 2021 mit Blick auf den Düsseldorfer Verein KuPo e.V. fest, dass dieser die linksextreme Gruppe Linke Zentrum Hinterhof finanziell unterstützt und diesem eine Liegenschaft zur Nutzung überlässt.1 Das Linke Zentrum Hinterhof dient der linksautonomen Szene nach eigener Auskunft der Landesregierung dabei als „Anlaufstelle und […] Treffpunkt der autonomen Szene in Düsseldorf”.2 Diese linksautonome Szene werde laut Landesregierung vom Verfassungsschutz beobachtet.3

Wie KuPo e.V. auf seiner eigenen Internetseite mitteilt, unterstützt der Verein zudem „bereits seit mehreren Jahren” das Antifacamp Rheinland.4 Das Antifacamp Rheinland dient sogar nach Einschätzung der Landesregierung „der Vernetzung linksextremistischer autonomer Antifa-Gruppen“.5

KuPo e.V. organisierte zudem am 10. Juli 2014 in Kooperation mit dem linksextremen Bündnis Interventionistische Linke Düsseldorf see Red eine Buchlesung im Düsseldorfer zakk.6 Die IL see Red sympathisiert mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und bedankte sich etwa ausdrücklich bei der Organisation7. Die PKK tritt offiziell für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes ein, verübte aber unzählige Terroranschläge und Morde.8 Auch der “Verfassungsschutz” beobachtet9 die iL see Red.

Außerdem beteiligt sich KuPo e.V. an einem Bündnis, an dem auch die DKP Düsseldorf, i Furiosi (organisiert in der Interventionistischen Linken), die Interventionistische Linke Düsseldorf [see red!] und die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Düsseldorf beteiligt sind.10 Alle genannten Bündnisse sind linksextrem und werden sogar durch den Verfassungsschutz beobachtet.11

Der KuPo e.V. ist überdies nach Angaben des Fonds Soziokultur Kooperationspartner12 des Amore & Furore Festivals, auf dessen Seite mit “No Cops” geworben wird.13 Diese Begrifflichkeit ist eine in linksextremen Kreisen beliebte Chiffre für die Abschaffung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips und dessen Ersetzung durch eine Willkürherrschaft. Die Netzseite von Amore & Furore verfügt über kein Impressum. Das stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 16 II Nr. 2 i.V.m § 5 I TMG), sondern ist typisches Verhalten Linksextremer, um planmäßig verdeckend ihren Umtrieben nachgehen zu können.

Der KuPo e.V. gab zudem 2016 eine CD14 mit dem Titel Refugees Welcome – Gegen jeden Rassismus mit Beteiligung der Musikgruppe Antilopen Gang heraus. Die Mitglieder dieser Gruppe setzen in ihren Texten Dorfbewohner mit Schweinen gleich und bezeichnen sie als Barbaren und Mörder15. Außerdem befürwortet diese Musikgruppe die Ermordung von Deutschen mittels radioaktiver Massenvernichtungswaffen.16 Eine weitere Musikgruppe, die Lieder zu dem Musiksampler beisteuerte, ist Feine Sahne Fischfilet, die Polizeibeamte damit bedrohen, ihnen mit Schlagstöcken ins Gesicht zu schlagen17. Auch diese Gruppe wurde mehrfach in “Verfassungsschutzberichten” erwähnt.1819

KuPo e.V. ist demnach Teil eines linksextremen Netzwerkes.

Dennoch wurden in der Vergangenheit vereinzelt Projekte von KuPo e.V. vom Land NRW gefördert. So kooperierte KuPo e.V. im Jahre 2018 mit zakk im Rahmen eines sogenannten „Workshops für geschlechtergerechte Sprache”.20 Dabei förderte die LAG Soziokultur NRW das Projekt.21

Schließlich äußert sich KuPo e.V. regelmäßig allgemeinpolitisch. So stellte der Verein etwa im Rahmen seiner Aktion Bündnis für sozialen Wohnraum die konkreten politischen Forderungen auf, „Milieuschutzsatzungen gegen Gentrifizierungsprozesse” zu beschließen, außerdem bestimmte konkrete Fördermittel zu nutzen („Fördermittel des Landes nicht ungenutzt lassen!“) und die Veräußerung von Liegenschaften zu beenden („Öffentliche Wohnungsbestände müssen in öffentlicher Hand bleiben!”).

Allgemeinpolitische Forderungen widersprechen den Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinnützigkeit zuerkannt werden darf, wie dies zuletzt etwa ausdrücklich die Rechtsprechung des BFH im Dezember 2020 bekräftigte.22

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Sind der Landesregierung weitere Bezüge der KuPo e.V. zu konkreten linksextremen Bestrebungen bekannt?
  2. Wird die Landesregierung zukünftig davon absehen, Projekte, wie etwa Veranstaltungen des zakk in Düsseldorf, zu fördern, bei denen KuPo e.V. beteiligt ist?
  3. Inwieweit ist die Forderung nach „No cops” und „Abschaffung der Polizei” nach Ansicht der Landesregierung mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar?
  4. Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?
  5. Wie rechtfertigt die Landesregierung, die die Aufsicht über die Finanzämter innehat, vor dem Hintergrund der oben genannten linksextremen Aktivitäten und Bezüge und der allgemeinpolitischen Forderungen die nach wie vor bestehende Gemeinnützigkeit von KuPo e.V.?

Sven Tritschler

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-12784.pdf

2 ebenda

3 ebenda

4 http://www.kupo-ev.de/ueber-den-verein

5 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-12784.pdf

6 https://terz.org/2014/0708/

7 https://twitter.com/srddorf/status/511409699380797440

8 https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Anschl%C3%A4gen_der_Arbeiterpartei_Kurdistans

9 https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/VS_Bericht_NRW_2019.pdf

10 https://bezahlbarer-wohnraum-duesseldorf.de/wer-wir-sind/

11 https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/VS_Bericht_NRW_2019.pdf

12https://www.fonds-soziokultur.de/gefoerderte-projekte/u25-richtung-junge-kulturinitiativen.html

13 https://amorefurore.de

14 “Refugees Welcome: Gegen jeden Rassismus”, https://cutt.ly/WbAgC01

15 “die Leichen in den Kellern sind nicht sprichwörtlich”, “Ein Gericht gibt es nicht, der Lynchmob macht einfach”, “Ein Opa sitzt mit Großkaliber […] Geh nie am Dorfrand spazieren, denn sonst knallt er dich ab” (Antilopen Gang – Zentrum des Bösen) https://cutt.ly/MbAfbTB

16 Antilopen Gang – Atombombe auf Deutschland, https://cutt.ly/6bAdqUU

17 Feine Sahne Fischfilet – Staatsgewalt, https://cutt.ly/cbAdi04

18 https://www.verfassungsschutz-mv.de/serviceassistent/download?id=1581973

19 https://www.verfassungsschutz-mv.de/serviceassistent/download?id=1581975

20 https://www.zakk.de/event-detail?event=7981

21 ebenda.

22 “Zu den nach § 52 Abs. 2 AO eigenständig steuerbegünstigten Zwecken gehört weder die Einflussnahme auf die politische Willensbildung […] noch die Gestaltung der öffentlichen Meinung […] Dementsprechend ist der steuerbegünstigten Körperschaft […] eine eigenständige Befassung mit Fragen der politischen Willensbildung verwehrt. Die Körperschaft darf mit ihrer tatsächlichen Geschäftsführung weder ausschließlich noch überwiegend einen politischen Zweck verfolgen” Weiter: “Die Tagespolitik darf nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft stehen.” BFH V. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2020, V R 14/20, Rn. 18 f.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6005 mit Schreiben vom 3. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Sind der Landesregierung weitere Bezüge der KuPo e. V. zu konkreten linksextre­men Bestrebungen bekannt?

Nein.

  1. Wird die Landesregierung zukünftig davon absehen, Projekte, wie etwa Veranstal­tungen des zakk in Düsseldorf, zu fördern, bei denen KuPo e.V. beteiligt ist?

Der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angeführte „Workshop zur geschlechtergerech-ten Sprache“ des zakk wurde nicht über die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokulturelle Zen­tren in Nordrhein-Westfalen (Soziokultur NRW) und damit nicht mit Landesmitteln gefördert. Einzelne (andere) Vorhaben der Veranstaltungsreihe „clublaut“ des zakk wurden über Sozio-kultur NRW unterstützt, nicht jedoch der o.g. Workshop.

In der Kulturförderung erfolgt die Auswahl von Förderprojekten in der Regel auf der Grundlage von eingereichten Projektanträgen, die sich auf öffentliche Programmausschreibungen bezie­hen und die von einer für die jeweiligen Programme eingesetzten Fachjury bewertet werden. In den Projektanträgen müssen Zielsetzung, Inhalt und Partner des Vorhabens dargelegt wer­den. Förderungen werden nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der entsprechen­den Verwaltungsvorschriften sowie der allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung bewilligt. Die Einhaltung von rechtsstaatlichen Grundsätzen ist Voraussetzung zur Gewährung von Zu­wendungen des Landes. Unter diesen Voraussetzungen steht es allen Kultureinrichtungen und -anbietern in Nordrhein-Westfalen frei, sich um eine Landesförderung zu bewerben bzw. Kul­turfördermittel des Landes in Anspruch zu nehmen.

  1. Inwieweit ist die Forderung nach „No cops“ und „Abschaffung der Polizei“ nach Ansicht der Landesregierung mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ver­einbar?
  2. Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

22 “Zu den nach § 52 Abs. 2 AO eigenständig steuerbegünstigten Zwecken gehört weder die Einflussnahme auf die politische Willensbildung […] noch die Gestaltung der öffentlichen Meinung […] Dementsprechend ist der steuerbegünstigten Körperschaft […] eine eigenständige Befassung mit Fragen der politischen Willensbildung verwehrt. Die Körperschaft darf mit ihrer tatsächlichen Geschäftsführung weder ausschließlich noch überwie­gend einen politischen Zweck verfolgen” Weiter: “Die Tagespolitik darf nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft stehen.” BFH V. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2020, V R 14/20, Rn. 18 f.

Nach Einschätzung der Landesregierung ist die Forderung „No cops“ bzw. die Forderung nach Abschaffung der Polizei im institutionellen Sinne weder mit dem Demokratie- noch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Nach der klassischen Drei-Elemente-Lehre (Georg Jellinek) gründet jedes Staatswesen neben dem Staatsgebiet und dem Staatsvolk auf einer Staatsge­walt, die durch Organe des Staates ausgeübt wird. Diese Staatsgewalt offenbart sich vor allem in den für die äußere und innere Sicherheit verantwortlichen Institutionen: Bundeswehr und Polizei, da diese zur Anwendung physischer Gewalt ermächtigt und dafür auch entsprechend ausgestattet werden. Nach den gängigen Vertragstheorien über das Wesen des Staates (vgl. Jean-Jacques Rousseau, Thomas Hobbes, John Locke) haben sich die freien Menschen im Gesellschaftsvertrag darauf verständigt, dass der Staat das Gewaltmonopol innehabe und ausübe. Mithin ist die Existenz von staatlichen Organen, die das Recht notfalls auch mit phy­sischer Gewalt gegenüber dem einzelnen Bürger durchzusetzen vermögen, eine Bedingung des demokratischen Rechtsstaats schlechthin.

  1. Wie rechtfertigt die Landesregierung, die die Aufsicht über die Finanzämter inne­hat, vor dem Hintergrund der oben genannten linksextremen Aktivitäten und Be­züge und der allgemeinpolitischen Forderungen die nach wie vor bestehende Ge­meinnützigkeit von KuPo e.V.?

Es ist der Landesregierung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheim­nisses nach § 30 der Abgabenordnung verwehrt, Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen in einem konkreten Einzelfall zu machen. Auch die Angabe, ob eine bestimmte Körperschaft als gemeinnützig anerkannt ist, unterliegt dem Schutzbereich des Steuergeheimnisses.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Sven Tritschler