„Flexiblere Einstiegsmöglichkeiten“ und Lokführerausbildung für neu zugewanderte Menschen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1447

des Abgeordneten Klaus Esser vom 27.02.2023

„Flexiblere Einstiegsmöglichkeiten“ und Lokführerausbildung für neu zugewanderte Menschen

Laut Pressemitteilung des NRW Verkehrsministeriums vom 14. Februar 2023 haben in drei Jahren „rund 130 neu zugewanderte Menschen“ das Integrationsprogramm der NRW-Bahnbranche erfolgreich durchlaufen und sind heute auf den Schienen des Landes als Lokführer unterwegs. In diesem Zusammenhang wird auch über mehr Kurse und „flexiblere Einstiegsmöglichkeiten“ berichtet.

Die angeführten Zahlen von 130 „Zuwanderer-Lokführer“ innerhalb von drei Jahren wirken eher ernüchternd vor dem Hintergrund, dass offenbar 400 Zugführer in Nordrhein-Westfalen im Nahverkehr bis 2030 vor allem aufgrund des demografischen Wandels jährlich

ausscheiden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was genau ist mit „flexiblere Einstiegsmöglichkeiten“ im Zusammenhang mit Lokführerausbildung für neu zugewanderte Menschen gemeint?
  2. Ist die Gewährung flexiblerer Einstiegsmöglichkeiten mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar?
  3. Geht mit der gezielten Werbung zur Lokführerausbildung für neu zugewanderte Menschen eine Veränderung der bisherigen Ausbildungsstandards einher?
  4. Wie sehen die medizinischen und psychologischen Eignungstests im Rahmen der Lokführerausbildung 2023 aus?
  5. In welchen Abständen werden medizinische und psychologische Eignungstests im Rahmen der Lokführerausbildung in NRW wiederholt?

Klaus Esser

 

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Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1447 mit Schrei­ben vom 23. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Zahl von 130 ausgebildeten neu zugewanderten Menschen bezieht sich nur auf die ge­nannte Zielgruppe: Insgesamt wurden in den vergangenen drei Jahren im NRW-SPNV mehr als 1200 Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer (TF) ausgebildet, die neu zuge­wanderten Menschen machen also rund ein Zehntel aus, rund 90 Prozent der Quereinsteiger kamen aus anderen Bevölkerungsgruppen.

  1. Was genau ist mit „flexiblere Einstiegsmöglichkeiten“ im Zusammenhang mit Lok-führerausbildung für neu zugewanderte Menschen gemeint?

Mit flexibleren Einstiegsmöglichkeiten sind ortsungebundene Online-Angebote für die theore­tische Lokführerausbildung gemeint. Diese Formate ermöglichen den Bahnunternehmen, auch an den vielen kleinen Einsatzstellen im Land auszubilden, wo selten ein Präsenz-Kurs zustande kommt und die Teilnehmer oft weite Wege zu einem zentralen Ausbildungsort auf sich nehmen müssen. Dies hat die Ausbildung für viele Bewerber maßgeblich attraktiver ge­macht und zugleich geholfen, eine entscheidende Hürde bei der bedarfsgerechten Lokführer-ausbildung zu beseitigen.

  1. Ist die Gewährung flexiblerer Einstiegsmöglichkeiten mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar?

Onlineformate für die theoretische Lokführerausbildung stehen Bewerberinnen und Bewer­bern aus allen Bevölkerungsgruppen offen. Neu ist nur, dass sie jetzt auch für die fachsprach­lichen Vorbereitungskurse angeboten werden, die neu zugewanderte Menschen in den Integ­rationskursen von Fokus Bahn durchlaufen, bevor sie die eigentliche TF-Ausbildung beginnen. Die positiven Erfahrungen mit Online-Ausbildungsformaten und die wachsende Nachfrage nach Ausbildungsangeboten bei Migranten, haben dazu geführt, dies nun auch für die Fach­sprachkurse möglich zu machen und einen monatlichen Ausbildungsbeginn von jedem Ort in Nordrhein-Westfalen aus anzubieten.

  1. Geht mit der gezielten Werbung zur Lokführerausbildung für neu zugewanderte Menschen eine Veränderung der bisherigen Ausbildungsstandards einher?

Alle Ausbildungsformate für Lokführerinnen und Lokführer unterliegen strengen gesetzlichen Qualitätsvorgaben durch das Eisenbahnbundesamt. Auch die Kursangebote und Prüfungen für neu zugewanderte Menschen sind selbstverständlich zertifiziert und setzen voraus, dass alle Teiilnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen und psychologischen Eig­nungstests erfolgreich absolviert haben. Das gesetzlich vorgeschriebene Sprachlevel für Lok­führerinnen und Lokführer (B1) wird in den Kursen (mit B2) sogar übererfüllt.

  1. Wie sehen die medizinischen und psychologischen Eignungstests im Rahmen der Lokführerausbildung 2023 aus?

Die gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen und psychologischen Eignungstests für Lok­führerinnen und Lokführer werden von speziell hierfür zertifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt und von allen Bewerberinnen und Bewerbern, egal welcher Herkunft, vor Beginn der Ausbildung absolviert.

  1. In welchen Abständen werden medizinische und psychologische Eignungstests im Rahmen der Lokführerausbildung in NRW wiederholt?

Während der Ausbildung sieht der Gesetzgeber dieses nicht vor. Erst im aktiven Dienst erfol­gen diese Eignungstest für alle Lokführerinnen und Lokführer wieder regelmäßig.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser