Flüchtlingshelfer mit Axt erschlagen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 92
der Abgeordneten Markus Wagner und Prof. Dr. Daniel Zerbin vom 04.07.2022

 

Flüchtlingshelfer mit Axt erschlagen

In der Nacht des 18. Juni 2022 drang ein 36-jähriger Asylbewerber aus Aserbaidschan im nordrhein-westfälischen Kalletal in die Wohnung seiner Ex-Freundin ein und erschlug aus Eifersucht ihren 39-jährigen Liebhaber mit einer Axt. Direkt nach der Tat habe der Mann die Frau vergewaltigt. Der Getötete half nach Medienangaben ehrenamtlich bei der örtlichen Betreuung von Migranten, worüber er das Paar auch kennenlernte.1 Nach der Tat floh der mutmaßliche Mörder mit seiner Ex-Freundin und ihren zwei Kindern mit dem Auto. Als Polizeibeamte den Wagen stoppten, konnte sich der Mann einer Verhaftung entziehen und befindet sich seitdem auf der Flucht. Vor der Tat habe der mutmaßliche Mörder bereits angekündigt, „dass er die ganze Familie abschlachten wird“. Allerdings wurden von Seiten der Behörden keine Maßnahmen ergriffen. Nach Aussage der Ex-Freundin habe der Täter bereits einen Menschen in seiner Heimat getötet.2

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen)
  2. Welche Gründe lagen bei Einreise des Tatverdächtigen vor, um ihn als Asylbewerber zu führen?
  3. War den Behörden bekannt, dass der mutmaßliche Mörder bereits einen Mord in seinem Heimatland begangen hat?
  4. Warum unternahmen die informierten Behörden nichts, nachdem bekannt geworden ist, dass der mutmaßliche Mörder plane, eine „ganze Familie abschlachten“ zu wollen?
  5. Wie war es dem Täter möglich, sich einer Verhaftung zu entziehen und erfolgreich zu fliehen, nachdem das Fahrzeug von Polizeibeamten gestoppt wurde?

Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin

 

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1 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/katastrophen/article239520949/Kalletal-NRW-Mann-mit-Axt-erschlagen-36-Jaehriger-weiter-auf-der-Flucht.html.

2 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/axtmord-aserbaidschaner/.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 92 mit Schreiben vom 2. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen)
  2. War den Behörden bekannt, dass der mutmaßliche Mörder bereits einen Mord in seinem Heimatland begangen hat?

Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen 1 und 3 hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 18.07.2022 sowie vom 27.07.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Detmold hat dem Ministerium der Justiz unter dem 12.07.2022 u. a. wie folgt berichtet:

,Frage 1:

Dem Beschuldigten … wird zur Last gelegt, sich am frühen Morgen des 18.06.2022 in Kalletal zur Wohnung seiner früheren Freundin begeben zu haben und dort einen neben ihr im Bett schlafenden Mann mit einem Axthieb in den Kopf getötet zu haben. Als Motiv für die Tat wird Eifersucht angenommen. Das Opfer soll einige Wochen zuvor ein Verhältnis mit der früheren Freundin des Beschuldigten eingegangen sein, womit der Beschuldigte – trotz der Trennung – nicht einverstanden gewesen sei.

Dem Beschuldigten wird ferner vorgeworfen, im Anschluss an das Tötungsdelikt seine ehemalige Freundin vergewaltigt zu haben. Sodann soll er sie und ihre Kinder gezwungen haben, mit ihm in ein Auto zu steigen, mit dem er sich dann vom Tatort entfernte. Bei einer Polizeikontrolle in Rinteln (Niedersachsen) gelang ihm die Flucht.

Im jetzigen Stadium der Ermittlungen werden dem Beschuldigten die folgenden Straftatbestände zur Last gelegt: Mord (heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen), Vergewaltigung, Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis (§§ 177, 211, 239, 240 StGB, § 21 StVG).

Der Beschuldigte ist aserbaidschanischer Staatsangehöriger. Vorstrafen sind nicht bekannt.‘

Am 25.07.2022 hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Detmold dem Ministerium der Justiz ergänzend berichtet, dass der Beschuldigte am 21.07.2022 festgenommen und ihm am Folgetag der seit dem Tattag bestehende Haftbefehl verkündet worden sei.

,Frage 3:

Die frühere Freundin des Beschuldigten hat angegeben, der Beschuldigte habe in der Ukraine eine mehrjährige Haftstrafe wegen eines Tötungsdeliktes verbüßt. Eine Bestätigung dieser Angabe liegt nicht vor. Die ukrainischen Behörden sind von hier aus im Wege der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen um entsprechende Auskunft gebeten worden. Ob und gegebenenfalls wann eine Antwort darauf zu erwarten ist, kann auch vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der Ukraine derzeit nicht beurteilt werden.‘

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz am 13. und 25.07.2022 berichtet, gegen die Sachbehandlung keine Bedenken zu haben.“

  1. Welche Gründe lagen bei Einreise des Tatverdächtigen vor, um ihn als Asylbewerber zu führen?

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mit Schreiben vom 20.07.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Tatverdächtige stellte bisher keinen Asylantrag bei dem hierfür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Vor diesem Hintergrund wird der Tatverdächtige nicht als „Asylbewerber“ geführt.“

  1. Warum unternahmen die informierten Behörden nichts, nachdem bekannt geworden ist, dass der mutmaßliche Mörder plane, eine „ganze Familie abschlachten“ zu wollen?

Von dieser Aussage erlangte die ermittelnde Behörde lediglich aus den Presseveröffentlichungen Kenntnis. Im Rahmen der Ermittlungen und Vernehmungen konnte sie nicht bestätigt werden.

5. Wie war es dem Täter möglich, sich einer Verhaftung zu entziehen und erfolgreich zu fliehen, nachdem das Fahrzeug von Polizeibeamten gestoppt wurde?

Die Kontrolle des Beschuldigten erfolgte durch die Polizei des Landes Niedersachsen, so dass hierzu keine Stellungnahme abgegeben werden kann.

 

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