Flughäfen lockern Sicherheitsbestimmungen – Wann rüstet Nordrhein-Westfalen auf?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1144
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser vom 25.01.2023

Flughäfen lockern Sicherheitsbestimmungen Wann rüstet Nordrhein-Westfalen auf?

Sicherheit an Flughäfen steht an erster Stelle. Damit dies auch gewährleistet wird, ist der Passagier dazu aufgerufen, sich mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzufinden – vor allem dann, wenn ein Langstreckenflug bevorsteht. Vor allem das zurückliegende Jahr hat leider gezeigt, dass die Sicherheitskontrollen mit viel Stress und Zeitverlust für den Passagier verbunden sind. Reisende müssen Laptops aus- und Flüssigkeitsbehälter in eine Plastiktüte einpacken. Allerdings versprechen die Aussichten Besserung und der Weg ins Flugzeug soll für Passagiere einfacher werden. Neue Kontrollgeräte, die mit Computertomographietechnik arbeiten, ermöglichen es, dass die Vorgabe, Flüssigkeiten nur in Tuben oder Fläschchen bis 100 Milliliter mitnehmen zu dürfen, entfällt. Damit könnte auch das bislang untersagte Mitnehmen eines Getränks in einer Flasche möglich werden. Diese EU-weite Vorschrift besteht seit Ende 2006 und wurde im Zuge eines vereitelten islamistischen Terroranschlags in London erhoben.1

Bis es allerdings soweit sein wird, dürfte es noch lange dauern – zumindest an den meisten deutschen Flughäfen. Denn die Beschränkungen fallen nur dort, wo die neuen Computertomographie-Scanner auch zum Einsatz kommen. Am Flughafen München läuft ein Ausbauprogramm mit einem Volumen von 45 Millionen Euro an. Davon sollen 60 neue Handgepäckscanner angeschafft werden. Auch am Frankfurter Flughafen kommen neue Apparate zum Einsatz.2

An den Flughäfen, an denen die neue Technik noch nicht zum Einsatz kommt, ändert sich leider nichts. Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen auch weiterhin aus Taschen geholt werden. Die Faustregel bleibt dabei: Müssen Flüssigkeiten, Cremes und auch Zahnpaste herausgeholt werden, gilt vorerst die 100-Milliliter-Grenze. Außerdem kommt hinzu, dass die Umrüstung an Flughäfen schrittweise erfolgt, sodass einige Passagiere an manchen Kontrolllinien auf weniger Auflagen treffen, an anderen wiederum nicht.3

Großbritannien hat sich das selbstbewusste Ziel gesetzt, alle Flughäfen bis Mitte 2024 umzurüsten und die neue Technik zu etablieren. Die neuen Scannermodelle ermöglichen 3D-Aufnahmen und liefern klare Bilder zum Gepäckinhalt. Diese Geräte kommen bereits seit Jahren an amerikanischen Flughäfen, aber auch in Irland und den Niederlanden zum Einsatz.

In Deutschland gab es bislang nur Testläufe. Die neue Technik beschleunigt die Sicherheitskontrollen und die Wartezeiten an Flughäfen werden verkürzt.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wirkt die Landesregierung darauf hin, dass sich alle Flughäfen in Nordrhein-Westfalen mit den oben beschriebenen Computertomographie-Scannern ausstatten werden?
  2. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung, die bei einer solchen Umrüstung auf Computertomographie-Scanner entstehen? (Bitte nach Flughäfen aufschlüsseln.)
  3. Warum gab es bisher keinen einzigen Testlauf mit Computertomographie-Scannern an Flughäfen in Nordrhein-Westfalen?
  4. In welchem Umfang hat sich die Landesregierung mit Hessen und Bayern bzw. dem Frankfurter Flughafen und dem Flughafen München in Verbindung gesetzt, um sich über die gewonnenen Erfahrungswerte hinsichtlich der Computertomographie-Scanner in Kenntnis setzen zu lassen?

Markus Wagner
Klaus Esser

 

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1 Vgl. h t t p s :/ / w w w . fa z . n et / a k t u e ll / wi r tschaft/die-100-milliliter-grenze-fuer-fluessigkeiten-bei-flugreisen-faellt-18485704.html?profillogin.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1144 mit Schrei­ben vom 22. Februar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Ausstattung der Flughäfen mit Luftsicherheitskontrolltechnik zur Durchführung der Passa­gier- und Gepäckkontrolle nach §5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) obliegt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde: für die Flughäfen in der Verantwortung des Bundes (in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf und Köln/Bonn) ist die Bundespolizei zuständig, für alle anderen Flug­häfen in Nordrhein-Westfalen obliegt den Landesluftsicherheitsbehörden die Verantwortung, konkret den Bezirksregierungen Düsseldorf (Flughafen Niederrhein) und Münster (Flughäfen Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn). Für den Einsatz von Luftsicherheitskontrolltechnik ist zwingende Voraussetzung, dass diese von der nationalen Zertifizierungsstelle (Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei) zertifiziert worden ist. Handgepäckkontroll-anlagen, die mit Computertomographietechnik arbeiten, sind mittlerweile national zertifiziert worden.

  1. Wirkt die Landesregierung darauf hin, dass sich alle Flughäfen in Nordrhein-West­falen mit den oben beschreibenen Computertomographie-Scannern ausstatten werden?

Für Flughäfen in Verantwortung des Bundes sollen zukünftig Computertomographie-Scanner beschafft werden. Eine entsprechende Ausschreibung für Hersteller wird durch die Bundespo­lizei vorbereitet. Die Landesluftsicherheitsbehörden haben dann die Möglichkeit, Luftsicher-heitsausrüstung aus dem Rahmenvertrag des Bundes für ihre sog. Landesflughäfen zu be­schaffen. Aussagen zu möglichen Preisen können derzeit nicht getätigt werden.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat vor dem Hintergrund der Probleme im Jahre 2022 die dringende Bitte an den Bund gerichtet, die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn bei der Verteilung der neuen Scanner vorrangig zu berücksichtigen. Das Land ist bestrebt, dass auch an den Landesflughäfen neueste Luftsicherheitstechnik zum Einsatz kommt. Im Rahmen von anstehenden Ersatzbeschaffungen für vorhandene Röntgengeräte wird vor der Anschaffung geprüft, welche auf dem Markt befindliche Sicherheitstechnik den Anforderungen genügt und für den geplanten Einsatz geeignet ist.

  1. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung, die bei einer solchen Umrüs­tung auf Computertomographie-Scanner entsthenen? (Bitte nach Flughäfen auf­schlüsseln.)

Aussagen zu den Beschaffungskosten können erst dann getätigt werden, wenn das Bundes­innenministerium mit der Gewinnerin oder dem Gewinner der Ausschreibung einen Rahmen­vertrag abgeschlossen hat. Es kann aber davon ausgegenagen werden, dass die Anschaf-fungs- und Betriebskosten höher sein werden als bei herkömmlichen Röntgengeräten. Zu den Anschaffungskosten fallen noch regelmäßig Kosten für Umbaumaßnahmen an.

  1. Warum gab es bisher keinen einzigen Testlauf mit Computertomographie-Scan­nern an Flughäfen in Nordrhein-Westfalen?

Computertomographie-Scanner in der Luftsicherheitskontrolle wurden an den Flughäfen Frankfurt, Köln/Bonn und München erprobt, also auch in Nordrhein-Westfalen.

  1. In welchem Umfang hat sich die Landesregierung mit Hessen und Bayern bzw. dem Frankfurter Flughafen und dem Flughafen München in Verbindung gesetzt, um sich über die gewonnenen Erfahrungswerte hinsichtlich der Computertomo-graphie-Scannerin Kenntnis setzen zu lassen?

Die Landesregierung befindet sich im regelmäßigen Austausch mit den am Prozess Beteilig­ten. Hier sind die Sitzungen des Nationalen Luftsicherheitsausschusses als allgemeines Informations- und Entscheidungsgremium zu nennen. Ferner hat im November 2022 eine gemein­same Fachtagung der Luftsicherheitsbehörden des Landes stattgefunden, in der ein Vertreter der Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt am Main die schrittweise angestrebte Um­stellung auf Computertomographie-Scanner vorgestellt hat.

 

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