Kleine Anfrage 1904
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Flughafen-Shuttlebusse: Zu Anbietern, Kosten, Fahrt- und Umstiegszeiten in NRW
Nicht alle Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind leicht mit S-Bahn oder öffentlichen Bussen erreichbar. Auch deshalb bleibt Raum für private Shuttlebus-Anbieter oder Dienste des jeweiligen Flughafens, wie etwa den dem „Airport Express“, den wohl teuersten in NRW, der den Dortmunder Flughafen ansteuert.1 Neben hohen Kosten sind Fahrtzeiten, Frequenz und Umstiegsmöglichkeiten relevante Kriterien für alle reisenden Passagiere, die nicht mit dem eigenen Auto zum Flughafen reisen wollen oder können.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Welche Anbieter von Shuttlebussen gibt es in NRW, die Flughäfen im Land bedienen?
- Wie gestalten sich die Preise der Flughafen-Shuttlebus-Anbieter? (Bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Anbietern und dazugehörigen Flughafen)
- Nach welchen Vergabekriterien haben die Shuttlebus-Anbieter ihre Betriebslizenz erhalten?
- Welche Fahrtzeiten müssen Passagiere für den Transfer einkalkulieren? (Bitte Fahrplanzeiten bzw. maximale Fahrtzeiten)
- Werden die Fahrpläne der Shuttlebusse mit den Fahrplänen des überregionalen ÖPNV synchronisiert bzw. welche maximalen Wartezeiten ergeben sich für die Reisenden?
Klaus Esser
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1904 mit Schreiben vom 26. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Anbieter von Shuttlebussen gibt es in NRW, die Flughäfen im Land bedienen?
- Wie gestalten sich die Preise der Flughafen-Shuttlebus-Anbieter? (Bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Anbietern und dazugehörigen Flughafen)
- Welche Fahrtzeiten müssen Passagiere für den Transfer einkalkulieren? (Bitte Fahrplanzeiten bzw. maximale Fahrtzeiten)
Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anbieter bewerben ihre Angebote in der Regel öffentlich. Hierauf wird verwiesen.
- Nach welchen Vergabekriterien haben die Shuttlebus-Anbieter ihre Betriebslizenzerhalten?
Die Voraussetzungen der Genehmigung sind in § 13 PBefG geregelt. Die Genehmigungsbehörde trifft keine Auswahlentscheidung im Sinne einer Vergabe.
- Werden die Fahrpläne der Shuttlebusse mit den Fahrplänen des überregionalen ÖPNV synchronisiert bzw. welche maximalen Wartezeiten ergeben sich für die Reisenden?
Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, ob und wie die Anbieter ihre Verkehre mit den Abfahrtszeiten des überregionalen ÖPNV synchronisieren sowie zu Wartezeiten vor.