Fördermittel des Landes NRW für das Sozialticket

Kleine Anfrage
vom 06.09.2017

Kleine Anfrage 06.09.2017
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD

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In der kleinen Anfrage „Subventionierung von Sozialticket-Angeboten für den ÖPNV durch das Land NRW für Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG sowie für UmF“ (DS 17/462) hatte ich angefragt, wie viele Sozialticket-Angebote durch diesen Personenkreis ge­nutzt werden und in welcher Höhe Einnahmeausfälle durch Subventionen des Landes NRW ausgeglichen werden müssen. Laut der Antwort auf diese Anfrage war die Landesregierung nicht in der Lage Zahlen zu nennen.

In der Antwort auf die kleine Anfrage (DS 17/297) der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer und Jürgen Berghahn (SPD) werden dann aber doch Zahlen genannt. Von der Gesamtförder-summe in Höhe von 40 Mio. Euro durch das Land NRW entfallen auf den Kreis Lippe 462.463,20 Euro. Im Kreis Lippe ist eine erhebliche Steigerung festzustellen. (2015: 185.741,80 Euro, 2016: 219.908,73 Euro und 2017: 462.463,20 Euro) Das entspricht einer Steigerung um 150 % in nur 2 Jahren. Genau in diese Zeit fällt der vermehrte Zuzug von Asylsuchenden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie war die Entwicklung bei der Höhe der Fördermittel durch das Land NRW in den anderen Kreisen und Städten im Betrachtungszeitraum von 2015 bis 2017? (bitte genau auflisten für alle Kreise und Städte)
  2. Worauf führt die Landesregierung diese Veränderungen, so sie in Kreisen oder Städten ermittelt werden konnten, zurück.

Gabriele Walger-Demolsky

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Anlage: Tabelle zu Frage 1

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 270 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister der Finanzen wie folgt:

  1. Wie war die Entwicklung bei der Höhe der Fördermittel durch das Land NRW in den anderen Kreisen und Städten im Betrachtungszeitraum von 2015 bis 2017? (bitte genau auflisten für alle Kreise und Städte)

Die Daten ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Es ist zu beachten, dass durch Rückzahlungen einzelner Zuwendungsempfänger teils höhere Beträge als der Haushaltsansatz bewilligt werden konnten.

 

  1. Worauf führt die Landesregierung diese Veränderungen, so sie in Kreisen oder Städten ermittelt werden konnten, zurück.

Die Fördermittel für das Sozialticket werden gemäß Nr. 5.4 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen verteilt.

Veränderungen bei den Fördermitteln sind auf Änderungen der zugrundeliegenden statistischen Daten, Einführungen weiterer Sozialticket-Angebote sowie die Anhebung der Fördermittel um 10 Mio. € im Jahr 2016 zurückzuführen. Die von den Zuwendungsempfängern beantragten Mittel stellen darüber hinaus die Obergrenze der maximal zugewiesenen Fördermittel dar.

Im Kreis Lippe ist die Steigerung der Fördermittel zwischen den Jahren 2015 und 2017 insbesondere auf eine erhebliche Ausweitung der kreisangehörigen Kommunen mit Sozialticket-Angeboten zurückzuführen. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 167, LT-Drs. 17/474, verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Wüst