Fördermittel: Gehen private Investoren beim Ausbau von LKW-Stellplätzen in NRW leer aus?

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4549

der Abgeordneten Klaus Esser und Andreas Keith AfD

Fördermittel: Gehen private Investoren beim Ausbau von LKW-Stellplätzen in NRW leer aus?

Nicht nur in NRW fehlen tausende LKW-Stellplätze entlang der Autobahnen und Landesstraßen. Die katastrophalen Missstände wurden in der laufenden Legislaturperiode im Landtag NRW bereits thematisiert (u.a. in Drucksache 18/2129). Neben einem NRW-Förderbudget von jährlich 1 Mio. Euro zum Bau von LKW-Stellplätzen entlang von Landesstraßen bewirbt auch der Bund den Bau von LKW-Stellplätzen mit Bundesmitteln.1

Nach uns vorliegenden Informationen lässt man Investoren, die neue LKW-Parkplätze bauen wollen, allerdings im sprichwörtlichen Regen stehen bzw. weckt falsche Erwartungen. Trotz Baugenehmigung und fortlaufendem Schriftverkehr mit staatlichen Stellen wurden einem Grevener Investor in Aussicht gestellte Fördermittel für einen Parkplatz für ca. 60 LKW an der A 4 bei Bad Hersfeld nicht bewilligt. Laut einem der AfD-Fraktion NRW vorliegenden Beschwerdeschreiben zieht sich der Bau bzw. die Umsetzung dieses LKW-Stellplatzes schon länger hin. Der Investor erhielt auf sein Schreiben bis heute keine Antwort, weder vom Bundesamt für Güterkraftverkehr noch vom übergeordneten Bundesamt für Digitales und Verkehr, so dass er sich getäuscht sieht und mutmaßt, dass das Förderprogramm für LKW-Stellplätze nur eine große Luftnummer sei. Im konkreten Fall hatte der Investor eine Bedarfsanfrage positiv beschieden bekommen, die vollständigen Planungen inkl. Emissionsgutachten und Baugenehmigungen vorgelegt, die erforderlich sind, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können. In Erwartung eines positiven Förderbescheids wurden seitens des Investors bereits rund 1 Mio. Euro in das Projekt vorinvestiert.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Fördermaßnahmen für den Bau von LKW-Stellplätzen in NRW gibt es bzw. wer bezieht diese? (Bitte auch etwaige Maßnahmen des Bundes und der EU neben Landesmitteln benennen sowie deren tatsächlichen Ausschöpfungsumfang beziffern)
  2. Investoren sehen sich offenbar mit Fördermaßnahmen gelockt, die dann aber nicht verfügbar sind. Warum werden Investoren nicht frühzeitig über leere Fördertöpfe informiert?
  3. Werden Förderprogramme aufgelegt und beworben, selbst wenn die begrenzten Mittel bereits erschöpft sind?
  4. Nach welchen Kriterien werden ausgeschöpfte Fördermaßnahmen wieder mit finanziellen Mitteln ausgestattet?
  5. Wie begegnet das Land investitionswilligen Unternehmern, die Vorleistungen erbringen, denen aber letztlich die Förderung verwehrt bleibt?

Klaus Esser
Andreas Keith

 

MMD18-10813

 

1 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/neue-foerderung-lkw-parkplaetze.html Datum des Originals: 25.09.2024/Ausgegeben: 26.09.2024


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4549 mit Schrei­ben vom 24. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister der Finanzen und der Minis­terin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Welche Fördermaßnahmen für den Bau von LKW-Stellplätzen in NRW gibt es bzw. wer bezieht diese? (Bitte auch etwaige Maßnahmen des Bundes und der EU neben Landesmitteln benennen sowie deren tatsächlichen Ausschöpfungsumfang bezif­fern)

Gemäß Bundesfernstraßengesetz sind Rastanlagen sowie unbewirtschaftete Parkplätze Be­standteil der Bundesautobahnen und liegen somit einschließlich damit verbundener Förderun­gen in der alleinigen Verantwortung des Bundes.

Der Bund fördert darüber hinaus den Neubau, Ausbau und die Ertüchtigung von LKW-Park­plätzen in Autobahnnähe im Rahmen des Förderprogramms „Lkw-Parkplätze“.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu erhalten:

https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/FoerderungPrivateInvestorenLkwStell-plaetzen/foerderungprivateinvestorenlkwstellplaetzen_node.html

Aktuelle Detailinformationen bezüglich der Umsetzung des Förderprogramms des Bundes lie­gen der Landesregierung nicht vor.

Ein vergleichbares Förderprogramm auf der Landesebene gibt es angesichts fehlender Zu­ständigkeiten dementsprechend nicht.

  1. Investoren sehen sich offenbar mit Fördermaßnahmen gelockt, die dann aber nicht verfügbar sind. Warum werden Investoren nicht frühzeitig über leere Förder­töpfe informiert?
  2. Werden Förderprogramme aufgelegt und beworben, selbst wenn die begrenzten Mittel bereits erschöpft sind?
  3. Nach welchen Kriterien werden ausgeschöpfte Fördermaßnahmen wieder mit fi­nanziellen Mitteln ausgestattet?
  4. Wie begegnet das Land investitionswilligen Unternehmern, die Vorleistungen er­bringen, denen aber letztlich die Förderung verwehrt bleibt?

Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Landesregierung liegen keine Informationen zu den Fragestellungen vor (vgl. Antwort zu Frage 1).

 

MMD18-11152