Förderung für Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zu infektionsschutzgerechtem Lüften in Grundschulen

Kleine Anfrage
vom 09.09.2021

Kleine Anfrage 5957des Abgeordneten Helmut Seifen vom 09.09.2021

 

Förderung für Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zu infektionsschutzgerechtem Lüften in Grundschulen

Mit Beschluss vom 27. Oktober 2020 hat die Landesregierung NRW ein Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte in Höhe von 50 Millionen Euro genehmigt. Gefördert werden solche Anlagen, jedoch nur, wenn im Einzelfall eine ausreichende Lüftung durch die baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Zudem sollen diese Anlagen das Lüften nicht ersetzen, sondern nur unterstützend eingesetzt werden. Mit dem zweiten Programm der Landesregierung sollen sich diese Vorgaben vermeintlich ändern.

Das Umweltbundesamt empfiehlt im Schulalltag während des Unterrichts dreimal pro Stunde Stoßlüften. Dabei gibt es auch eine zeitliche Empfehlung. In den kalten Monaten 3-5 Minuten, an warmen Tagen 10-20 Minuten und an heißen Tagen durchgängig zu lüften. In den Pausen sollen die Klassenräume zudem auch in den kalten Monaten durchgehend gelüftet werden. Das Umweltbundesamt gibt an, dass die Raumtemperatur bei dieser Methoden nur wenig absinken und nach dem Schließen der Fenster rasch wieder ansteigen würde. Eine Möglichkeit, die Lüftung genauer zu steuern, könnte eine CO2-Ampel sein, welche die sich in der Luft befindliche Menge CO2 in grün (gut), gelb (mittel) und rot (schlecht) anzeigt.1

Immunologisch befinden sich Kinder ab fünf Jahre zwar in etwa auf Erwachsenniveau, dennoch erscheint es nicht richtig, Kinder unter zehn Jahren ständig solchen Temperaturschwankungen auszusetzen. Auch unter dem Lernaspekt erscheint eine ständige Störung des Unterrichtsflusses durch das Lüften als kontraproduktiv. Ebenso wie der Nebeneffekt des, wenn auch nur kurzzeitigen – Frierens -, welches jedenfalls auf die Konzentration eine erhebliche Auswirkung hat.

In einem Interview mit der Rheinischen Post vom 25. August 2021 stellte Schulministerin Gebauer klar, dass das Umweltbundesamt weiter am Lüften auf dem Wege geöffneter Fenster festhält. Sie warnte ebenfalls davor, sich in Sicherheit zu wiegen. Lüften sei notwendig, ob mit oder ohne Luftfilter und sei durch keine andere Maßnahme zu ersetzen, so die Ministerin.

Das Tragen von Masken, Jacken, Mützen, Schals und Handschuhen während des Unterrichts kann somit sehr bald wieder Alltag im Schulbetrieb werden. Gutes Lernen ist jedoch immer von der Umgebung abhängig. Um den größtmöglichen Lernerfolg zu erzielen, benötigen Kinder einen störungsfreien Ablauf und eine Wohlfühlatmosphäre.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Schulen in NRW wurden mit den Belüftungsanlagen versorgt? (Gebeten wird um die Angabe der Schulform und der Schule und Stadt)
  2. Wie viele Schulen warten bereits vergebens auf die Zulieferung der Belüftungsanlagen? (Gebeten wird um die Angabe der Schulform und der Schule und Stadt)
  3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach die Elternpflegschaft die Belüftungsanlagen selbst beschaffen wollte?
  4. Beabsichtigt die Ministerin eine Handlungsempfehlung für das Lüften bei den bald sinkenden Temperaturen für Schüler, Lehrer und Eltern herauszugeben?
  5. Wie bewertet die Ministerin die Auswirkungen des Lüftens auf die Lernatmosphäre der Schüler?

Helmut Seifen

 

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1 https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5957 mit Schreiben vom 1. Oktober 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Sonderprogramm I des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 sah vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. Insgesamt wurden so bisher 5.500 Räume in Schulen und in Sporthallen entweder mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet oder durch einfache bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftbarkeit ertüchtigt.

Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den Schulen und den Städten und Gemeinden die Belüftungssituation in den Schulen analysiert. Aus der Analyse ging hervor, dass die Städte und Gemeinden sehr verantwortungsvoll mit der damaligen Aufgabenstellung „Schulbetrieb im Herbst/Winter 2020“ umgegangen sind und auch weiter umgehen.

Seit dem 27. August 2021 können Kommunen und Träger Förderanträge für mobile Luftreinigungsgeräte in Kindertageseinrichtungen und Schulen stellen: Nach dem Bund hat der Haushaltsausschuss des Landtages der Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 90,4 Millionen Euro zugestimmt.

Unter Berücksichtigung des zuvor Ausgeführten beantworte ich die Kleine Anfrage 5957 wie folgt:

  1. Wie viele Schulen in NRW wurden mit den Belüftungsanlagen versorgt? (Gebeten wird um die Angabe der Schulform und der Schule und Stadt)

Statistische Erhebungen über raumlufttechnische Anlagen in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeschlüsselt nach Schulformen, Schulen und Städten liegen der Landesregierung nicht vor und diese Daten werden nach Kenntnis der Landesregierung auch nicht erhoben.

Zu den Förderprogrammen der Landesregierung für Raumluftreinigungsgeräte liegt folgender Sachstand vor:

Zum Förderprogramm I wird auf den ergänzenden Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2021 (Vorlage 17/5450) verwiesen.

Eine Übersicht der bewilligten bzw. noch offenen Maßnahmen liegt der Vorlage 17/5039 vom 19. April 2021 für den Ausschuss für Schule und Bildung bei.

Zum Förderprogramm II wird auf den Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2021 verwiesen (Vorlage 17/5695).

  1. Wie viele Schulen warten bereits vergebens auf die Zulieferung der Belüftungsanlagen? (Gebeten wird um die Angabe der Schulform und der Schule und Stadt)

Über den aktuellen Sachstand der Beschaffungsvorgänge und die Lieferfristen liegen der Landesregierung keine Daten vor.

  1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach die Elternpflegschaft die Belüftungsanlagen selbst beschaffen wollte?

Es gab in der Vergangenheit einzelne Fragen, ob nicht Elternpflegschaften selbst die Beschaffung vornehmen könnten. Allerdings ist regelmäßig aus haftungsrechtlichen Gründen das Aufstellen privat beschaffter Geräte von den Trägern abgelehnt worden.

  1. Beabsichtigt die Ministerin eine Handlungsempfehlung für das Lüften bei den bald sinkenden Temperaturen für Schüler, Lehrer und Eltern herauszugeben?

Eine Handlungsempfehlung für das Lüften existiert seit längerem. Das Ministerium für Schule und Bildung hat bereits frühzeitig gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW) „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19“ erarbeitet und diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW abgestimmt und in der Folgezeit immer wieder aktualisiert. Darin werden auch umfassende Ausführungen zum Thema „Lüften“ gemacht. Die Informationen sind im Bildungsportal öffentlich zugänglich (vgl.
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/pdf-hygiene-empfehlungen-gea.-lt.-coronabetrvo-210914.pdf).

  1. Wie bewertet die Ministerin die Auswirkungen des Lüftens auf die Lernatmosphäre der Schüler?

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen möchte darauf hinweisen, dass das Lüften als fortwährende Hygienemaßnahme einen festen Bestandteil des Schulalltags darstellt. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern sind sich der Notwendigkeit des Lüftens bewusst, um auch weiterhin den Präsenzunterricht gewährleisten zu können. Eine gute Lernatmosphäre beruht darüber hinaus auch auf anderen Faktoren. Für eine gute Lernatmosphäre ist vor allem der pädagogische konstruktive Umgang, das Auftreten der Lehrkraft und ein respektvolles und tolerantes Miteinander, in dem die Kinder sich frei entfalten und lernen können, von Bedeutung.

 

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Beteiligte:
Helmut Seifen