Kleine Anfrage 1446
des Abgeordneten Klaus Esser vom 27.02.2023
Förderung von künstlicher Intelligenz (KI) im ÖPNV
In einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 15. Februar 2023 wird die Förderung von künstlicher Intelligenz im ÖPNV im Rahmen eines Landeswettbewerbs hervorgehoben. Im Rahmen dieses Wettbewerbs wurden offenbar vier Konzepte ausgewählt, die zusammen eine vom nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium finanzierte Förderung von insgesamt bis zu 500.000 Euro erhalten sollen. Primär geht es um digital gesteuerte Mobilitätsangebote, die idealerweise besser auf die Fahrtenwünsche von ÖPNV-Nutzern abgestimmt sein sollten und um eine KI-basierte Auslastungsvorhersage für Busse.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Erachtet die Landesregierung eine Förderung von 500.000 Euro für insgesamt vier Konzepte für hinreichend, um notwendige Modernisierungen im ÖPNV zu stimulieren?
- Wie bewertet die Landesregierung die anwendungsbezogene Förderung von Projekten zum Themenkomplex „Autonomes Fahren“ mit Blick auf einen zunehmenden Personalmangel, der auch den ÖPNV in NRW zunehmend beeinflusst?
- Welche sonstigen Unterstützungen leistet das Land, um autonomes Fahren auch im ÖPNV zu fördern?
- Welche Fördermittel für die Erprobung autonomen Fahrens im ÖPNV sind im weiteren Verlauf der laufenden Wahlperiode vorgesehen?
Klaus Esser
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1446 mit Schreiben vom 23. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie dem Minister für Finanzen beantwortet.
- Erachtet die Landesregierung eine Förderung von 500.000 Euro für insgesamt vier Konzepte für hinreichend, um notwendige Modernisierungen im ÖPNV zu stimulieren?
Die Förderung des KI-Wettbewerbs ist nur ein kleiner Teil umfassender Maßnahmen der Landesregierung zur Modernisierung des ÖPNV.
- Wie bewertet die Landesregierung die anwendungsbezogene Förderung von Projekten zum Themenkomplex „Autonomes Fahren“ mit Blick auf einen zunehmenden Personalmangel, der auch den ÖPNV in NRW zunehmend beeinflusst?
Fahrerloses Fahren ist in Deutschland entsprechend Straßenverkehrs-gesetz (StVG) grundsätzlich möglich. Zurzeit gibt es allerdings am Markt noch keine Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, welche über die notwendige Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes verfügen.
Perspektivisch wäre damit ein Einsatz im Realverkehr ohne zusätzliches Personal möglich. Datum des Originals: 23.03.2023/Ausgegeben: 29.03.2023
Bezüglich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist festzustellen, dass aus Effektivie-rungsgründen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Verkehrsträgers der weiteren Automatisierung eine besondere Bedeutung beizumessen ist. Zudem setzt die Eisenbahn schon lange auf unterstützende Zugleit- und Zugsicherungssysteme. Das macht sie – nicht nur im Lichte verfügbarer Personalressourcen – für die Erforschung und Entwicklung der weiteren Automatisierung bis hin zu (teil-)autonomen Verkehren in den verschiedensten Betriebssze-narien besonders geeignet.
- Welche sonstigen Unterstützungen leistet das Land, um autonomes Fahren auch im ÖPNV zu fördern?
Nordrhein-Westfalen bietet bereits heute sehr gute Bedingungen um automatisierte und autonome, also fahrerlose, Fahrfunktionen sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch unter Realbedinungen im öffentlichen Straßenraum zu erproben. In Nordrhein-Westfalen wurden zudem verschiedene Projekte mit Bezug zum autonomen Fahren mit Landesmitteln gefördert. Darüber hinaus berät die Landesregierung die Akteure, die im Themenfeld des autonomen Fahrens aktiv sind.
- Welche Fördermittel für die Erprobung autonomen Fahrens im ÖPNV sind im weiteren Verlauf der laufenden Wahlperiode vorgesehen?
Für Förderprojekte im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren sind zu nennen: Fördermittel aus dem europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), der Förderrichtlinie Mobilitätsmangement sowie der Förderrichtlinie „Autonomes Fahren auf der Schiene“.