Kleine Anfrage 3785
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Förderung von On-Demand-Verkehr in NRW: Fahrten, Kosten und Anzahl Fahrzeuge
Sogenannte On-Demand-Verkehre als flexible Bedarfsverkehre werden seit einigen Jahren durch das Land NRW in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten gefördert. Münster und Gütersloh nehmen eine entsprechende Förderung seit 2020 in Anspruch. Acht weitere Kreise bzw. kreisfreie Städte folgten 2021. 2023 kamen weitere bei der Beanspruchung einer Förderung hinzu.
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17. April 2024 wurde lediglich rudimentär zu ÖPNV-integrierten On-Demand-Verkehren berichtet, wobei keinerlei Informationen zu Art und Umfang der Fahrten in den jeweiligen Kommunen sowie zum Umfang der Förderung insgesamt präsentiert wurden.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Fahrzeuge waren seit Beginn der Förderung in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten im Einsatz? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl, Typ, Jahr und Kommune)
- Wie viele On-Demand-Fahrten, die durch die Landesförderung ermöglicht wurden, haben seit Beginn der jeweiligen Förderung stattgefunden? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Fahrten je Kommune)
- Welchen finanziellen Umfang nimmt die Landesförderung für On-Demand-Verkehre seit Beginn der Maßnahmen ein? (Bitte Gesamtsumme sowie aufgeschlüsselt nach Jahren)
- Klassische On-Demand-Angebotsformen sind Anruflinien, Anrufsammeltaxis, Rufbus-Angebote und ähnliche Verkehrsformen. Welche Angebotsformen kommen in den an der Landesförderung teilnehmenden Kommunen zum Einsatz? (Bitte auflisten nach Kommune)
- Wie bewertet die Landesregierung die Landesförderung zu On-Demand-Verkehren mit Blick auf die teilnehmenden Kreise bzw. kreisfreien Städte?
Klaus Esser
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3785 mit Schreiben vom 6. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Mit Landesmitteln werden On-Demand-Verkehre allein im Rahmen des Programms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ gefördert. Die mit diesem Programm geförderten Projekte (die nicht alle On-Demand-Verkehre betreffen) wurden 2020 im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt. Die Projekte zu On-Demand-Verkehren laufen bis spätestens Ende 2024 und werden sodann gemeinsam evaluiert.
- Wie viele Fahrzeuge waren seit Beginn der Förderung in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten im Einsatz? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Anzahl, Typ, Jahr und Kommune)
Seit Beginn der Landesförderung waren in den Modellvorhaben durchschnittlich 41 Fahrzeuge pro Jahr im Einsatz.
- Wie viele On-Demand-Fahrten, die durch die Landesförderung ermöglicht wurden, haben seit Beginn der jeweiligen Förderung stattgefunden? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Fahrten je Kommune)
Seit Beginn der Landesförderung haben insgesamt 826.220 Fahrten stattgefunden.
- Welchen finanziellen Umfang nimmt die Landesförderung für On-Demand-Ver-kehre seit Beginn der Maßnahmen ein? (Bitte Gesamtsumme sowie aufgeschlüsselt nach Jahren)
Bisher wurden für On-Demand-Verkehre insgesamt 12.570.893,60 Euro Landesmittel in Anspruch genommen.
- Klassische On-Demand-Angebotsformen sind Anruflinien, Anrufsammeltaxis, Rufbus-Angebote und ähnliche Verkehrsformen. Welche Angebotsformen kommen in den an der Landesförderung teilnehmenden Kommunen zum Einsatz? (Bitte auflisten nach Kommune)
Die einzelnen Projekte ergeben sich aus der Anlage zur Pressemitteilung des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.03.20201, die dieser Antwort als Anlage beigefügt ist.
- Wie bewertet die Landesregierung die Landesförderung zu On-Demand-Verkehren mit Blick auf die teilnehmenden Kreise bzw. kreisfreien Städte?
Eine Bewertung kann erst erfolgen, wenn die Evaluierung der Projekte abgeschlossen ist (voraussichtlich Mitte 2025).
Zur weiteren Konkretisierung verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht zum Sachstand Förderung On-Demand-Verkehre in Nordrhein-Westfalen an die Mitglieder des Verkehrsausschusses, Vorlage 18/2196.