Kleine Anfrage 4260
des Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker AfD
Förderungen und Förderrichtlinien Kultur in NRW im Einzelplan 6: Welche Förderungen wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 bisher gewährt und anhand welcher Förderrichtlinien und aufgrund der Entscheidungen welcher Jurys wurden diese Förderungen erteilt?
Neben institutionellen Förderungen fördert die Landesregierung Projekte in vielen Sparten des Kulturbereichs. Grundlage der Förderungen ist die „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ vom 28. April 2021.
Förderungsgegenstände sind die in Teil 3 des Kulturfördergesetzes NRW aufgeführten Handlungsfelder: Förderung der kulturellen Infrastruktur, Förderung der Künste, Erhalt des kulturellen Erbes, Förderung der kulturellen Bildung, Förderung der Bibliotheken, Förderung der Freien Szene und der Soziokultur, Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft, Förderung der Breitenkultur, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Kultur und Strukturwandel, Förderung interkommunaler Kooperation und Experimente.
Im Bereich Kultur, Kunst und kultureller Bildung werden Gemeinden und Gemeindeverbände vom Land durch Projektförderungen, sonstige Zuwendungsempfänger durch institutionelle Förderungen und Projektförderungen gefördert. An Programmen sind zu nennen: Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, der Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen, Dritte Orte, Ergänzungsmittel Barrierefreiheit, Film, der Förderfonds „Kulturelle Bildung im Alter“, Internationale Kulturpolitik, Kulturrucksack NRW, Landesprogramm Kultur und Schule, Literatur, Musik, Regionale Kulturpolitik, Soziokultur, Tanz und Theater sowie das Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“.
Die Stichtage für die Einreichung von Anträgen zur Projektförderung 2024 liegen hinter uns. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um einen Überblick über die erteilten Förderungen, die dabei angewandten Förderrichtlinien und die darüber entscheidenden Jurys zu erhalten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Förderungen wurden innerhalb der Haushalte 2023 und 2024 bisher genehmigt? (Bitte nach Sparte, Projekt, Summe und die Förderung genehmigende und ausführende Institution oder Behörde listen.)
- Nach welchen Förderungsrichtlinien wurden diese Förderungen jeweils erteilt? (Bitte nach Sparte, Projekt, Summe und die Förderung ausführende Institution oder Behörde listen.)
- Von welchen Jurys werden diese Förderungen erteilt? (Bitte nach Sparten, Namen und Zugehörigkeiten (kulturelle Institutionen, kulturelle Vereinigungen oder andere Zusammenhänge) listen.)
- Nach welchen Kriterien werden diese Jurys zusammengesetzt? ? (Bitte auch angeben, wer für die Zusammensetzung der Jurys verantwortlich ist.)
- Wann gedenkt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf das Ziel transparenter Mittelvergabe – so wie in anderen Bundesländern üblich – einen jährlichen oder zweijährlichen Förderbericht über die Förderungen im Kulturbereich zu veröffentlichen?
Dr. Hartmut Beucker
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 4260 mit Schreiben vom 24. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Welche Förderungen wurden innerhalb der Haushalte 2023 und 2024 bisher genehmigt? (Bitte nach Sparte, Projekt, Summe und die Förderung genehmigende und ausführende Institution oder Behörde listen.)
- Wann gedenkt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf das Ziel transparenter Mittelvergabe – so wie in anderen Bundesländern üblich – einen jährlichen oder zweijährlichen Förderbericht über die Förderungen im Kulturbereich zu veröffentlichen?
Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Daten (einschließlich Fördersummen) zu Förderungen im Kulturbereich werden im jährlichen Kulturförderbericht aufbereitet. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht diesen seit 2006 (verfügbar auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für die Jahre 2017 bis 2022). Die Veröffentlichung des Kulturförderberichts für das Jahr 2023 erfolgt noch in 2024. Im Übrigen wird zu den Förderprogrammen des Jahres 2023 im Kulturbereich auf die Beantwortung der Großen Anfrage 22 „Bürokratische Mittelverschwendung im immer intransparenteren Förderdschungel – Bestandsaufnahme der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen“, LT-Drucksache 18/7984, verwiesen.
Aktuelle und vollständige Daten zu den im Laufe des Jahres 2024 bereits erfolgten Bewilligungen liegen im Ministerium für Kultur und Wissenschaft nicht vor, da insoweit die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden tätig sind. Eine entsprechende Erhebung bei den Bezirksregierungen ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die Genehmigung bzw. Bewilligung sowie die Ausführung der Förderungen erfolgen in der Regel durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und die Bezirksregierungen. Für bestimmte Förderungen werden Dritte in die Ausführung eingebunden (z.B. Kultursekretariate, Landesmusikrat, Landesverband der Musikschulen, Landesverband für darstellende Künste).
- Nach welchen Förderungsrichtlinien wurden diese Förderungen jeweils erteilt? (Bitte nach Sparte, Projekt, Summe und die Förderung ausführende Institution oder Behörde listen.)
Für die Förderungen im Kulturbereich ist die „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung“ (Kulturförderrichtlinie) maßgeblich. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule“ (Richtlinie Kultur und Schule) regelt die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen in au-ßerunterrichtlichen Angeboten in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
- Von welchen Jurys werden diese Förderungen erteilt? (Bitte nach Sparten, Namen und Zugehörigkeiten (kulturelle Institutionen, kulturelle Vereinigungen oder andere Zusammenhänge) listen.)
Im Rahmen der Förderungen des Kulturbereichs werden in Teilbereichen Jurys eingesetzt. Grundsätzlich sind diese Jurys beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft angesiedelt. Soweit Dritte bei der Ausführung der Förderungen beteiligt sind, werden sie in der Regel auch bei der Durchführung der Juryverfahren eingebunden.
- Nach welchen Kriterien werden diese Jurys zusammengesetzt? (Bitte auch angeben, wer für die Zusammensetzung der Jurys verantwortlich ist.)
Die Zusammensetzung der Jurys basiert auf den Regelungen §§ 27, 10 Abs. 2 und 28 des Kulturgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen.