Frau und zwei Töchter in Herten getötet: Erst seit etwa vier Monaten in Deutschland – War es ein „Ehrenmord“? – vierte Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 30.11.2023

Kleine Anfrage 2984

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Frau und zwei Töchter in Herten getötet: Erst seit etwa vier Monaten in Deutschland – War es ein „Ehrenmord“? – vierte Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 27. September 2023, Drucksache 18/6132 auf unsere Kleine Anfrage vom 18. August 2023, Drucksache 18/5531, wurde unsere Frage 5

„Wie viele der Täter der zu den Fragen 3 und 4 aufgeführten Taten vollendeter und versuchter Tötungsdelikte waren vor Tatbegehung vorbestraft bzw. angezeigt worden wegen Gewalttaten innerhalb der Familie? (Bitte tabellarisch nach Ort, Datum und Tatbestand auflisten.)“1

wie folgt beantwortet:

„Erkenntnisse zu Vorstrafen oder Anzeigen aufgrund vorheriger Gewalttaten innerhalb der Familie werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW nicht erfasst. Die Beantwortung dieser Frage wäre allenfalls durch eine händische Einzelauswertung möglich. Diese ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich.“2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Warum werden Erkenntnisse zu Vorstrafen oder Anzeigen aufgrund vorheriger Gewalttaten innerhalb der Familie in der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW bisher nicht erfasst?
  2. Wann sollen Erkenntnisse zu Vorstrafen oder Anzeigen aufgrund vorheriger Gewalttaten innerhalb der Familie in der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW erfasst werden?

Markus Wagner
Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-7150

 

1 Antwort der Landesregierung vom 27.09.2023. Drs. 18/6132.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2984 mit Schreiben vom 8. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Warum werden Erkenntnisse zu Vorstrafen oder Anzeigen aufgrund vorheriger Gewalttaten innerhalb der Familie in der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW bis­her nicht erfasst?

Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Gemäß den Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Polizeiliche Kriminalstatistik eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie bildet die polizeiliche Tatbewertung zum Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen bei der endgültigen Abgabe des Ermittlungsvorganges an die Staatsanwaltschaft ab.

Die Erfassung vorhandener möglicher Vorstrafen oder bekannter polizeilicher Ermittlungen gegen einen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Tatverdächtigen erfolgt im Daten­feld „Bereits polizeilich in Erscheinung getreten“. Wird hier der Wert „Ja“ erfasst, so ist der Tatverdächtige gemäß den Richtlinien bereits wegen einer der für die Polizeiliche Kriminalsta­tistik zu erfassenden Straftaten (bzw. eines Staatsschutz- oder Verkehrsdeliktes) verurteilt worden oder – bei nicht erfolgter Verurteilung – nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis als mindestens einer solchen Tat dringend verdächtig festgestellt worden.

Eine weitere Differenzierung des Datenfeldes „Bereits polizeilich in Erscheinung getreten“ nach der Art oder dem Spektrum der deliktischen Tat (wie hier nach Vorstrafen oder Anzeigen aufgrund vorheriger Gewalttaten innerhalb der Familie) erfolgt in der Polizeilichen Kriminalsta­tistik nicht.

  1. Wann sollen Erkenntnisse zu Vorstrafen oder Anzeigen aufgrund vorheriger Ge­walttaten innerhalb der Familie in der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW erfasst werden?

Eine ergänzende Erfassung von Vorstrafen oder Anzeigen aufgrund vorheriger Gewalttaten innerhalb der Familie in der Polizeilichen Kriminalstatistik ist nicht geplant.

 

MMD18-7660