Frechen: Frau bei brutaler Attacke verletzt – Polizei jagt Gewalttäter mit Phantombild

Kleine Anfrage
vom 20.02.2025

Kleine Anfrage 5158

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Frechen: Frau bei brutaler Attacke verletzt Polizei jagt Gewalttäter mit Phantombild

Am späten Abend des 11. Dezember 2024 schleppte sich eine verletzte 27 Jahre alte Frau zur Polizeiwache in Frechen und teilte den Beamten mit, von einem unbekannten Mann angegriffen worden zu sein. Nach ersten Erkenntnissen erfolgte der Angriff gegen 22:45 Uhr auf der Hauptstraße in der Nähe der Bahnhaltestelle Frechen-Rathaus. Die 27-Jährige wurde mit einem bislang unbekannten Gegenstand im Halsbereich verletzt. Nachdem die Polizisten die Wunde versorgt und einen Rettungswagen alarmiert hatten, leiteten sie eine Fahndung nach dem Täter ein, der in Richtung des Stadtzentrums geflüchtet sein soll.1

Erst zehn Tage nach der Attacke auf die Frau begann die Polizei mit einem Phantombild nach dem Verdächtigen zu fahnden. Laut Beschreibung des Opfers sah der Verdächtige wie folgt aus: 28 bis 35 Jahre alt, 1,65 bis 1,75 Meter groß, Vollbart, zudem trug er eine schwarze Jacke, eine schwarze Mütze und Jeans.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Warum begann die Polizei nicht direkt nach der Tat nach dem Tatverdächtigen mit einem Phantombild zu suchen?
  5. Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden in Frechen von 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen registriert?

Markus Wagner

 

MMD18-12909

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/er-verletzte-frau-in-frechen-schwer-die-polizei-jagt-gewalttaeter-67669af6ea4f0347ed565176?t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5158 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 26.02.2025 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde sei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig. Die Ermittlungen dauerten an.

Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, am 11.12.2024 im Bereich der Haltstelle Frechen-Rathaus die Geschädigte unvermittelt von hinten mit einem unbekannten Gegenstand ange­griffen und ihr eine Stichverletzung zugefügt zu haben.

Nach der Beschreibung der Geschädigten sei am 13.12.2024 ein Phantombild erstellt worden. Dessen Abgleich mit – qualitativ schlechten – Bildern aus einer früheren erkennungsdienstli­chen Behandlung eines deutschen Staatsangehörigen habe eine eingeschränkte Ähnlichkeit mit jenem ergeben. Dies habe zu einem Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten geführt, dessen Aufenthaltsort derzeit unbekannt sei. Ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls komme derzeit nicht in Betracht, weil sich auf Grundlage des Bildmaterials ein dringender Tatverdacht nicht begründen lasse.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwei Fällen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • in fünf Fällen wegen Betrugsdelikten
  • in zwei Fällen wegen Unterschlagung
  • in zwei Fällen wegen Tageswohnungseinbruchs
  • in einem Fall wegen Bedrohung
  • in einem Fall wegen Hausfriedensbruch
  • in zwölf Fällen wegen Diebstahlsdelikten
  • in 14 Fällen wegen vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung
  • in fünf Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in drei Fällen wegen Sachbeschädigung
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung
  • in einem Fall wegen Freiheitsberaubung
  • in einem Fall wegen des Missbrauchs von Scheckkarten
  • in drei Fällen wegen Raubdelikten
  • in einem Fall wegen Hehlerei
  • in zwei Fällen wegen räuberischer Erpressung
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Tatverdächtige besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Warum begann die Polizei nicht direkt nach der Tat nach dem Tatverdächtigen mit einem Phantombild zu suchen?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 26.02.2025 insoweit berichtet, dass nach Erstellung des Phantombilds am 13.12.2024 zunächst eine Aus­schreibung im Intranet der Polizei Nordrhein-Westfalen erfolgt sei. Das Phantombild sei seiner Behörde am 16.12.2024 übermittelt worden. Auf Antrag seiner Behörde vom selben Tag habe das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 17.12.2024 die Öffentlichkeitsfahndung unter Ver­wendung dieses Phantombilds angeordnet. Die Veröffentlichung in verschiedenen Medien durch die Polizei sei ab dem 19.12.2024 erfolgt.

  1. Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden in Frechen von 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen registriert?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2025 derzeit nicht vor.

Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Verstöße gegen das Waffengesetz, bei de­nen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.

Die Anzahl erfasster Straftaten in Verbindung mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ (einzeln aufge­schlüsselt nach „Messer (Waffengesetz)“, „sonstiges Messer“ und „sonstige Stichwaffe“) auf Straßen, Wegen und Plätzen in Frechen bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Berichtsjahr Stichwaffen
insgesamt davon
Messer
(WaffG)
sonstiges Messer sonstige Stichwaffe
2019 2 0 2 0
2020 3 0 3 0
2021 3 0 3 0
2022 6 1 5 0
2023 4 1 3 0
2024 5 0 4 1

 

MMD18-13301

Beteiligte:
Markus Wagner