Freiheit für Georg Thiel! Es gibt kein Recht auf Staatsfunk-Propaganda!

Antrag
vom 22.06.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 22.06.2021

 

Freiheit für Georg Thiel! Es gibt kein Recht auf Staatsfunk-Propaganda!

I. Ausgangslage

Zum Zeitpunkt der Beratung dieses Antrags sitzt der Borkener Georg Thiel seit rund vier Monaten in der Justizvollzugsanstalt Münster. Er wurde am 25. Februar 2021 in Haft genommen, nachdem er sich beharrlich weigerte, den sogenannten „Rundfunkbeitrag“ zu entrichten, da er seit Jahren weder über Radio noch über Fernsehen verfügt und die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio auch nicht auf anderen Wegen konsumiert.

Die seit 2013 gültige Regelung für den „Rundfunkbeitrag“ sieht für solche Fälle keine Ausnahmen mehr vor, sondern verlangt von jedem Haushalt – unabhängig von der Ausstattung mit Rundfunkgeräten – die Zahlung dieser Gebühr.

Georg Thiel lebt sehr genügsam und stellte sicher, dass der WDR nicht – wie er es hundertausendfach tut – die verlangten Beträge mit staatlicher Gewalt von seinem Konto pfändet und da er freiberuflich tätig ist, war auch eine Lohnpfändung bei seinem Arbeitgeber nicht möglich.

Der WDR verlangt nun nach einer Vermögensauskunft (früher: „Offenbarungseid“) Thiels, um ihn zu zwingen, weitere Pfändungsmöglichkeiten offenzulegen. Georg Thiel verweigert die Abgabe diese Auskunft und sitzt deshalb in Haft.

Die Anteilnahme am Fall Thiel ist überwältigend: Bei Twitter war der Hashtag „#freeGeorgThiel“ tagelang unter den Deutschlandtrends, unzählige Solidaritätsbriefe erreichen den Borkener in der Haft und auch die Spendenbereitschaft an seinen Unterstützerkreis auf der Website „www.rundfunkfrei.de“ ist bemerkenswert, aber auch notwendig, da Thiel nach geltender Rechtslage sogar noch für die Haftkosten im fünfstelligen Bereich aufkommen muss.

Nachdem die Reaktion zunächst überwiegend auf die Sozialen Netzwerke, Internetblogs, Lokalzeitungen und den Landtag NRW begrenzt war, ist das Medienecho inzwischen gewaltig: Die nationale und internationale Presse berichtet über Georg Thiel und heizt damit eine Diskussion an, die die Vertreter der „Öffentlich-Rechtlichen“ und ihrer Freunde bei CDU, FDP, Grünen und SPD tunlichst zu vermeiden versuchen:

Eine Diskussion über Sinn und Unsinn eines völlig aus dem Leim gegangenen staatlichen Rundfunks, der auf staatliches Geheiß mit steuerartigen Zwangsgebühren finanziert wird, dessen Kontrollorgane vor Vertretern der Altparteien überquellen und die sich dabei bizarrerweise noch als „staatsfern“ oder gar „unabhängig“ verstehen.

Abhängiger als WDR und Co. kann man gar nicht sein: Ihr gewaltiger, milliardenschwerer und überbürokratischer Apparat könnte unter Marktbedingungen keinen einzigen Tag überleben, also ist man auf das Wohlwollen der etablierten Parteien angewiesen und versucht auch nach Kräften, sich dieses zu verdienen.

Die Folge ist ein spürbarer und fortschreitender Vertrauensrückgang in die öffentlich-rechtliche Berichterstattung, eine Flucht der Zuschauer und Zuhörer und eine immer breiter werdende Ablehnung des Rundfunkbeitrags.

Georg Thiel ist dabei nicht das Problem. Er ist jemand, der auf ein Problem aufmerksam macht. Bei den zahlreichen Profiteuren des staatlichen Rundfunksystems macht ihn das nicht beliebt, was wiederum an Kurt Tucholskys bekannten Ausspruch

„Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“

erinnert.

Unabhängig davon, wie man zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht, bleibt aber auch festzuhalten, dass eine viermonatige Haft für eine Gesamtschuld von weniger als 1.000 Euro völlig unverhältnismäßig ist, gegen die Menschenwürde verstößt und unverzüglich zu beenden ist.

II. Der Landtag beschließt:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen appelliert an den Westdeutschen Rundfunk Köln, die Erzwingungshaft für Georg Thiel unverzüglich zu beenden und zukünftig auf die Haft für sogenannte „Beitragsverweigerer“ zu verzichten.

Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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