Antrag
der Fraktion der AfD
Freiheit in Gefahr: Datenschutz, Meinungs- und Informationsfreiheit sind kein Luxus, sondern Voraussetzungen für eine freiheitliche Gesellschaft!
I. Ausgangslage
Die Informations- und Meinungsfreiheit sind grundlegende demokratische Prinzipien, die tief in der deutschen Geschichte verankert sind und bis ins 18. Jahrhundert zurückreichen. In der modernen Zeit sollen diese Freiheiten durch verschiedene Artikel des Grundgesetzes geschützt werden. Artikel 5 garantiert die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Freiheit der Berichterstattung sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft. Er ist eine der wichtigsten Säulen für die Freiheit der individuellen Meinungsäußerung und die Vielfalt der Medienlandschaft. Artikel 10 des Grundgesetzes schützt die Kommunikationsfreiheit in Zeiten moderner Technologien.
Auf EU-Ebene soll die Informations- und Meinungsfreiheit über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert werden. Art. 11 GRC schützt das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung. Darin eingeschlossen ist die Meinungsfreiheit und die Freiheit, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben.1 Art. 10 EMKR sichert ebenfalls allen Bürgern das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Freiheit, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben, zu.2
Trotz dieser vorgeblich wirkmächtigen Schutzmechanismen wird die Informations- und Meinungsfreiheit auf nationaler wie auf EU-Ebene immer wieder angegriffen:
Am 24. August 2024 wurde der Gründer des Messengerdienstes „Telegram“, Pawel Durow, in Frankreich verhaftet. Die französische Justiz wirft Durow vor, zu wenig gegen kriminelle Inhalte auf seiner Plattform vorzugehen.3 Telegram hat sich aufgrund seiner Verschlüsselungsfunktionen und seiner Widerstandsfähigkeit gegen Zensur als unverzichtbarer Akteur für die Infor-mations- und Meinungsfreiheit hervorgetan und etabliert. Weltweit bietet die Plattform nach Angaben ihres Gründers mehr als 900 Mio.4 Menschen eine sichere digitale Heimat, um sich auszudrücken und Informationen zu teilen.
Am 16. Juli 2024 gab das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser bekannt, das rechtskonservative Compact-Magazin respektive die Compact-Magazin GmbH, verboten zu haben.5 Alle Einnahmen sollen konfisziert worden sein.6
Außerdem löschte YouTube diverse Kanäle, die mit dem Compact-Magazin in Verbindung standen. Knapp einen Monat später hob das Bundesverwaltungsgericht das Compact-Verbot teilweise auf. 7
Am 12. August 2024 richtete der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Thierry Breton, ein Schreiben an den Plattformbesitzer Musk, in welchem er ihn aufforderte, die EU-Vorschriften, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste einzuhalten. Stein des Anstoßes war ein Gespräch zwischen Elon Musk und dem 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Wissenschaftler zeigen sich irritiert und besorgt über Äußerungen zu Musks Handlungen in Bezug auf Inhalte auf der Plattform X respektive Musks Gespräch mit Donald Trump. In einem der Briefe vom 21. August 2024 werfen The Future of Free Speech, TechFreedom, Institute H21, Justitia und Center for Political Stu-dies Breton vor, sein Schreiben an Musk sei eine Missachtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die nicht mit den Grundsätzen des Gesetzes vereinbar sei: „Er steht im Widerspruch zur Ausgestaltung des Digital Services Act (DSA) und tatsächlich zum Geist einer freien und lebendigen demokratischen Kultur.“8
Das ist nicht der erste Angriff der Europäischen Union auf die Plattform X. Bereits 2023 wurden Überlegungen laut, den Kurznachrichtendienst abzuschalten.9 Am 19. August 2024 stellte der Europaabgeordnete Sandro Gozi (Renew Europe) in einem Zeitungsinterview in Aussicht, X unter Umständen vollständig zu sperren und zu schließen.10
Auch der Landtag Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich mit dem Thema „Informations- und Meinungsfreiheit“. In der Sondersitzung zu den Messermorden von Solingen am 30. August 2024 verlautbarte Ministerpräsident Hendrik Wüst, dass der Datenschutz für seine Regierung ein Hindernis sei: „Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, terroristische Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Dazu müssen unsere Sicherheitsbehörden wissen, was im Internet und auch in Messenger-Diensten vor sich geht. Ein großes Hindernis dafür ist oft der Datenschutz. Er schützt eine vermeintliche [sic!] Freiheit im digitalen Raum.“
Mehrere Redner aus der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen suchten im Rahmen derselben Sitzung die Verantwortung für die Tat von Solingen und andere vergleichbare Taten nicht etwa bei sich selbst und beim Versagen der eigenen Migrationspolitik, sondern bei TikTok und anderen Sozialen Medien, die die Täter, die eigentlich gar nicht im Land sein dürften, angeblich radikalisiert haben.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,
- dass die Informations- und Meinungsfreiheit ein unverzichtbares und schützenswertes Grundrecht ist, das die freie Äußerung und Verbreitung von Gedanken und Informationen schützt;
- dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundlage für eine lebendige Demokratie darstellt, in der Meinungen und offene Debatten das Fundament des gesellschaftlichen Miteinanders bilden;
- der Messengerdienst Telegram als eine der letzten Bastionen des freien Internets und sicherer digitaler Hafen für Millionen von Menschen in NRW, Deutschland und im Ausland genutzt wird;
- dass auch Personen, deren Meinung nicht dem linken Mainstream entsprechen, ein Recht auf Information und Meinungsaustausch haben.
- dass Datenschutz ein bedeutendes Grundrecht ist, das die Privatsphäre der Bürger schützt und nicht zum Zweck staatlicher Überwachung aufgeweicht werden darf.
- dass Rechte von Deutschen nicht abgeschafft, beschränkt oder ausgehöhlt werden dürfen, weil der Regierung der Mut und/oder der Wille fehlt, den Schutz unserer Grenzen und die Abschiebung von Ausreisepflichtigen konsequent durchzusetzen.
- dass die bisherigen staatlichen Eingriffsrechte in die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mehr als ausreichend sind und dass es entgegen der Äußerungen des Ministerpräsidenten vom 30. August 2024 keiner Erweiterung dieser Eingriffsrechte bedarf.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- sich auf Bundes- und EU-Ebene für den Erhalt der Informations- und Meinungsfreiheit einzusetzen.
- sich auch dann für den Schutz von Informationen und Meinungen einzusetzen, wenn sie die Regierung und ihr Handeln kritisch beleuchten und ablehnende Schlüsse ziehen.
- sich entgegen der bisherigen Äußerungen ihrer Vertreter gegen jede Ausweitung staatlicher Eingriffsrechte in die Informations- und Meinungsfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einzusetzen.
Sven W. Tritschler
Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz
und Fraktion
1 https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
3 https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/frankreich-festnahme-durow-telegram-100.html
5 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html