Aktuelle Stunde auf Antragder AfD-Fraktion vom 18.02.2019
„Friday for Future“ – Schulpflicht plötzlich ausgesetzt?
Seit der hartnäckigen Protestaktionen der jungen Aktivistin Greta Thunberg und der medialen Stilisierung als das neue Gesicht der Ökobewegung scheinen sich in NRW zahlreiche Schüler diesem Trend anzuschließen. Unter dem Motto „Friday for Future“ zogen etliche Schüler während der regulären Unterrichtszeit auf die Straße, um für das Klima zu demonstrieren. An mehreren Freitagen suchten die Schüler sogar den nordrhein-westfälischen Landtag auf, um direkt vor dem Eingang ihrer Protestaktion Nachdruck zu verleihen.
Mittlerweile hat sich auch die verantwortliche Ministerin Yvonne Gebauer zu Wort gemeldet, nachdem Ministerpräsident Laschet zuvor die Schülerdemos während der Schulzeit kritisierte. In einem Brief ihres Ministeriums an alle Schulleiter in NRW wurde um die Durchsetzung der Schulpflicht gebeten. So heißt es, die Teilnahme an einem Schülerstreik sei während der Unterrichtszeit „grundsätzlich unzulässig“. Dem Schreiben ist ein Maßnahmenkatalog beigefügt, welcher in Fällen hartnäckigen Schwänzens, Sanktionsmaßnahmen beispielsweise in Form eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens vorsieht.
Die Landeschefin von B90/Die Grünen, Mona Neubaur, warf indes der Ministerin vor, unliebsame Proteste abwürgen zu wollen. Der Staatssekretär Mathias Richter korrigierte nach Bekanntwerden von Kritik an dem Schreiben die Bezeichnung für den am Mittwoch, dem 13.02.2019, versendeten Brief. Es handele sich laut dem Staatssekretär lediglich um eine sogenannte Schulmail und nicht um eine Dienstanweisung. Diese diene dazu den gesetzlichen Rahmen bei den Beteiligten in Erinnerung zu rufen.
Die scheinbare Entschlossenheit der Landesregierung, gegen die Verletzung der Schulpflicht vorzugehen, bröckelt bereits bei geringfügiger Kritik seitens der Opposition. Dabei entziehen sich seit Wochen eine erhebliche Anzahl von Schülern dem Unterricht. Alleine am vergangenen Freitag beteiligten sich rund 1200 Schüler in Wuppertal bei der „Fridays for Future-Demo“.
Die Rechtslage ist eindeutig: Das Demonstrationsrecht entbindet nicht von der Schulpflicht. Das Engagement der Schüler rechtfertigt in keinem Fall das Fernbleiben vom Unterricht. Die Bestimmungen im § 43 des Schulgesetzes NRW lassen da keine Zweifel aufkommen. Darüber hinaus dürfen kalkulierte Regelverstöße aus Angst vor der medialen Aufmerksamkeit der Protestbewegung nicht einfach hingenommen werden.
Sven Tritschler
Andreas Keith
und Fraktion