Führerschein-Neulinge in NRW – Wie sieht die Entwicklung aus?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 913
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser vom 20.12.2022

Führerschein-Neulinge in NRW Wie sieht die Entwicklung aus?

„Die Zahl der nicht bestandenen Fahrprüfungen steigt immer weiter an.“1,

so berichtet die Rheinische Post am 2. Dezember 2022 über den sich in Nordrhein-Westfalen abzeichnenden Trend, dass die Zahl der Fahrschüler immer weiter abnimmt, die die Fahrerlaubnis schon nach dem ersten Anlauf erhalten. So haben nach den Informationen des TÜV Rheinland bisher 27 Prozent der Fahrschüler die praktische Prüfung beim ersten Mal nicht geschafft, die theoretische Prüfung mussten in den ersten drei Quartalen 41 Prozent wiederholen.2 Im Jahre 2020 haben in Nordrhein-Westfalen 98.895 Menschen einen Führerschein erworben.3 Wenn es um die Ausstellung von Fahrerlaubnissen für die Klasse B ginge, sei Nordrhein-Westfalen mit Abstand der bundesweite Spitzenreiter, so die Führer­schein-Plattform 123 fahrschule. de.

Von Anfang Januar 2022 bis Ende August 2022 wurden mehr als 101.000 praktische Fahrerlaubnisprüfungen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Das sei „mehr als jemals zuvor in der Geschichte“.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele praktische Prüfungen für alle Fahrzeugklassen zum Erlangen des Führerscheins fanden in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2015 statt? (Bitte nach den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 1. Januar 2015 vor der Vollendung ihres 20. Lebensjahres einen Führerschein erworben? (Bitte nach Jahr und den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)
  3. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 1. Januar 2015 vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres einen Führerschein erworben? (Bitte nach Jahr und den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)
  4. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen verfügen über einen Führerschein? (Bitte prozentual und nach den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)
  5. Wie hat sich der prozentuale Anteil der 18-Jährigen entwickelt, die über einen Führerschein der Klasse B verfügen? (Bitte von 2000 bis heute aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt p s: / / rp-o n l i n e.de/nrw/p a n o r a m a/nrw-hohe-durchfallquote-an-fahrschulen_aid-80 32 73 57 .

2 Ebenda.

3 Vgl. htt p s: / /www. N r z.de/region/n i e d e r r h e i n /warum-der-f u e h r e r s c h e i n -teurer-wird-id231421019.h t m l.

4 Vgl. htt p s: / /www.d e r w e s t e n.de/region/nrw-fuehrerschein-p r u e f u n g -tuev-nord-rheinland-news-id300024959.h t m l .


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 913 mit Schrei­ben vom 19. Januar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele praktische Prüfungen für alle Fahrzeugklassen zum Erlangen des Füh­rerscheins fanden in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2015 statt? (Bitte nach den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die in der Anlage 1 beigefügte tabellarische Auswer­tung der Technischen Prüfstellen in Nordrhein-Westfalen verwiesen.

  1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 1. Januar 2015 vor der Vollendung ihres 20. Lebensjahres einen Führerschein erworben? (Bitte nach Jahr und den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die in der Anlage 2 beigefügte tabellarische Auswer­tung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verwiesen. Das KBA hat hierzu folgende ergänzende Hinweise gegeben:

Die Tabelle in Anlage 2 weise die Anzahl an Erteilungen von allgemeinen Fahrerlaubnissen lediglich der Jahre 2016 bis 2021 aus. Eine Auswertung sei aufgrund fehlender Daten erst ab 2016 möglich. Technisch und organisatorisch werde die Statistik zu allgemeinen Fahrerlaub­nissen als Jahresstatistik geführt. Die qualitätsgesicherten Zahlen zu Erteilungen im Jahr 2022 stünden daher als Jahresergebnis voraussichtlich erst Mitte des Kalenderjahres 2023 zur Ver­fügung. Bei Auswertungen nach Fahrerlaubnisklassen sei zudem zu beachten, dass jeweils die umfassendste Fahrerlaubnisklasse ausgewiesen werde. Eine Person, die z. B. sowohl über die Fahrerlaubnisklasse B sowie die Fahrerlaubnisklasse CE verfüge, werde nur in der Fahrerlaubnisklasse CE gezählt. Die Fahrerlaubnisklasse CE setze den Vorbesitz der Fahrer­laubnisklasse B voraus, schließe diese also ein. Demgegenüber werde eine Person, die z. B. über eine Kraftrad- und eine Pkw-Klasse verfüge, in beiden Fahrerlaubnisgruppen gezählt, da die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen sich nicht gegenseitig einschlössen. Die Summe der in den Tabellen ausgewiesenen Fahrerlaubnisklassen ergebe jeweils einen höheren Wert als die Summe der ausgestellten Fahrerlaubnisse (bzw. Führerscheine), da mehrere Klassen je Führerschein angegeben sein könnten.

  1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 1. Januar 2015 vor Voll­endung ihres 18. Lebensjahres einen Führerschein erworben? (Bitte nach Jahr und den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die in der Anlage 3 beigefügte tabellarische Auswer­tung des KBA verwiesen. Die bereits in der Antwort zur Frage 2 aufgeführten, ergänzenden Hinweise des KBA gelten betreffend die Tabelle in Anlage 3 entsprechend.

  1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen verfügen über einen Führerschein? (Bitte prozentual und nach den einzelnen Fahrzeugklassen aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die in der Anlage 4 beigefügte tabellarische Auswer­tung des KBA verwiesen. Das KBA hat hierzu folgende ergänzende Hinweise gegeben:

Die Tabelle in Anlage 4 weise die Zahl der Personen aus Nordrhein-Westfalen im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) am 01. Januar 2022 aus. Das ZFER speichere seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland erteilte bzw. bezüglich der Geltungsdauer verlängerte Fahrerlaub­nisse nach den neuen EU-einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klas­sen M, L, S und T (bis 19.01.2013) bzw. L und T (ab 19.01.2013), so dass es derzeit noch nicht alle gültigen Fahrerlaubnisse umfasse. Weitere Zahlen waren in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln.

Das KBA weißt darauf hin, dass eine Zuordnung zum Bundesland auf der Basis der Behörde, die die aktuellste Mitteilung im ZFER eingestellt habe, erfolge, da im ZFER nicht die Anschrift gespeichert würde. Ein danach erfolgter Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland könne nicht nachvollzogen werden.

  1. Wie hat sich der prozentuale Anteil der 18-jährigen entwickelt, die über einen Füh­rerschein der Klasse B verfügen? (Bitte von 2000 bis heute aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die in der Anlage 5 beigefügte tabellarische Auswer­tung des KBA verwiesen, das hierzu folgende ergänzende Hinweise gegeben hat:

Die Tabelle in Anlage 5 weise die Anzahl 18-Jähriger Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrer­laubnisinhaber der Klasse B in Nordrhein-Westfalen jeweils am 01.01. der Jahre 2004 bis 2022 aus, da statistische Auswertungen erst ab dem Jahr 2004 vorlägen. Da die erbetene Sub­gruppe (18-jähriger Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber) vollständig im ZFER erfasst sei, hätten die Zahlen mit den Bevölkerungszahlen des Statistischen Bundes­amtes ins Verhältnis gesetzt werden können. Für die Bevölkerungszahlen seien die Zahlen aus der Fortschreibung des Bevölkerungstandes herangezogen worden (GENESIS-Tabelle: 12411-0012 Bevölkerung: Bundesländer, Stichtag, Altersjahre, Fortschreibung des Bevölke­rungsstandes, abgerufen am 29.12.2022). Dabei sei der Stichtag der Fortschreibung des Be­völkerungsstandes der 31.12. eines jeden Jahres, wohingegen der Stichtag der Statistiken des ZFER der 01.01. eines jeden Jahres sei. Es werde somit z.B. der Bevölkerungsstand zum 31.12.2021 mit der ZFER-Bestandsstatistik 2022, deren Stichtag der 01.01.2022 sei, in Rela­tion gesetzt.

 

Antwort samt Anlage als PDF