Immer wieder versuchen Politiker der selbsternannten demokratischen Parteien, neue Wettbewerber vom Markt zu halten. Gerade Prozenthürden auf kommunaler Ebene wurden in der Vergangenheit jedoch schon mehrmals als verfassungswidrig erklärt.
Unser Gesetzentwurf, eingebracht am 21.12.2017 in der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags, soll dieses Unrecht beseitigen. Unser stv. Fraktionsvorsitzender Sven W. Tritschler erklärt die Hintergründe.