Garage oder Lagerraum? – Zur Nutzung von Garagen in Zeiten der „Verkehrswende“

vom 03.11.2023

Kleine Anfrage 2833

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Garage oder Lagerraum? – Zur Nutzung von Garagen in Zeiten der „Verkehrswende“

In der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen § 2 Absatz 8 steht: „Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern.“1 Ähnliche Regelungen finden sich in den meisten anderen Bundesländern. Unter Umständen ist sogar untersagt, die Garage ausschließlich mit Fahrrädern vollzustellen.2 Die Nutzung von Garagen geht aber in den Städten häufiger in Richtung Lager- oder Hobbyraum. Denn Wohn- und Lagerraum ist teuer, das Auto lässt sich auch auf der Straße abstellen. Garagen dürfen aber in NRW nicht zweckentfremdet werden und bspw. nicht als reiner Lagerraum genutzt werden.3

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten in den letzten 10 Jahren in NRW eingeleitet?
  2. Welche Von-bis-Spanne an Ordnungswidrigkeitsstrafen ergaben sich in den letzten 10 Jahren in Bezug auf Verstößen gegen die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten? (Bitte auch Gesamtsumme der verhängten Ordnungswidrigkeitsstrafen widergeben)
  3. Wie will die Landesregierung dafür sorgen, dass mehr Garagen tatsächlich auch für die Unterbringung von Fahrzeugen genutzt werden, um einer proklamierten „Verkehrswende“ genüge zu leisten?
  4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Garagen im Land einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden?
  5. Welche Bedeutung misst die Landesregierung Garagen in städtischen Ballungszentren mit Blick auf die proklamierte „Verkehrswende“ zu?

Klaus Esser

 

MMD18-6658

 

1https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N &det_id=636260

2 https://praxistipps.focus.de/zweckentfremdung-von-garagen-das-steckt-dahinter_125580

3 https://www.bussgeldkataloge.de/garagenverordnung-nrw/

Beteiligte:
Klaus Esser