Gefährdung des Straßenverkehrs: Immer mehr Bettler auf den Einfallstraßen unserer NRW-Großstädte

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2024

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Gefährdung des Straßenverkehrs: Immer mehr Bettler auf den Einfallstraßen unserer NRW-Großstädte

Betteln ist in Deutschland nicht generell verboten, aber auch Bettler müssen sich an bestimmte Regeln halten. Der Stadt Krefeld ging das nicht weit genug. Die Stadt hatte 2022 ein „Stärkungspaket Innenstadt“ vorgelegt – inklusive einem Bettelverbot.1 In vielen NRW-Großstädten nimmt aber nicht nur das Betteln in Innenstadtlagen oder der Fußgängerzone stark zu. Relativ neu ist bspw. das Betteln an Einfallstraßen der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Bettler z. B. auf der B8 in Fahrtrichtung Innenstadt / Universität stehen oder auch am nördlichen Zubringer vor der Einfahrt ins „Mörsenbroicher Ei“. Dort sind Bettler häufig auch auf der Fahrbahn unterwegs, um von den Autofahrern Geld einzusammeln. Dies geschieht teilweise auch während Grünphasen und stellt für alle Beteiligten eine große Unfallgefahr dar. Ebenfalls häufig stehen Bettler an der Kreuzung Münchener Straße/Südring in Fahrtrichtung Innenstadt. Inwiefern diese Situation auch in Großstädten wie Köln oder im Ruhrgebiet zunimmt, soll hier geklärt werden.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung Kenntnis von einer Zunahme von Bettlern auf bzw. in unmittelbarer Nähe von Fahrbahnen der Einfallsstraßen in den NRW-Großstädten?
  2. In welchen NRW-Städten wurden 2022 Straßenbettler in Nordrhein-Westfalen angetroffen bzw. durch Ordnungskräfte der Straße verwiesen? (Bitte Städte und jeweilige Anzahl benennen)
  3. Welche Konsequenzen hat Bettelei an großen Einfallstraßen in NRW?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Unfallgefahr durch Bettler auf Fahrbahnen großer Einfallstraßen in NRW?
  5. Plant die Landesregierung Maßnahmen gegen Eingriffe in den Straßenverkehr, wie sie durch Bettelei oder Straßenblockaden von sog. Klimaaktivisten immer wieder auftreten?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .derwesten.de/region/nrw-stadt-krefeld-bettelverbot-alkoholverbot-streetworker-frank-meyer-id236405033.html


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2024 mit Schreiben vom 24. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Hat die Landesregierung Kenntnis von einer Zunahme von Bettlern auf bzw. in unmittelbarer Nähe von Fahrbahnen der Einfallsstraßen in den NRW-Großstäd­ten?

Die Kreispolizei- und Ordnungsbehörden berichten bisher keine signifikanten Vorkommnisse mit bettelnden Personen auf Fahrbahnen größerer Einfallstraßen.

Eine standardisierte Erhebung von Maßnahmen über die Verweisung von bettelnden Perso­nen am Straßenrand liegt nicht vor und müsste in allen Städten abgefragt und händisch ausgewertet werden. Dies war in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfü­gung stehenden Zeitraum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. In welchen NRW-Städten wurden 2022 Straßenbettler in Nordrhein-Westfalen an­getroffen bzw. durch Ordnungskräfte der Straße verwiesen? (Bitte Städte und je­weilige Anzahl benennen)

Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.

  1. Welche Konsequenzen hat Bettelei an großen Einfallstraßen in NRW?

Die Kreispolizei- und Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen werden anlassbezogen im jeweiligen Einzelfall vor Ort den Sachverhalt bewerten und die erforderlichen Maßnahmen tref­fen. Die Konsequenzen sind dabei abhängig von einem festgestellten Verstoß.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Unfallgefahr durch Bettler auf Fahrbahnen großer Einfallstraßen in NRW?

Der Aufenthalt von Personen auf Fahrbahnen ist wegen der erheblichen Geschwindigkeitsdif­ferenz und der Vulnerabilität von Menschen im Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen eine grundsätzliche potentielle Unfallgefahr. Dies gilt auch für das Ansprechen von Verkehrsteil­nehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im stockenden Ampelverkehr durch bettelnde Perso­nen.

  1. Plant die Landesregierung Maßnahmen gegen Eingriffe in den Straßenverkehr, wie sie durch Bettelei oder Straßenblockaden von sog. Klimaaktivisten immer wieder auftreten?

Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen bewerten die Lage fortlaufend in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden im Bundesgebiet und ergreifen gegebenen­falls lageangepasste Maßnahmen, um Straftaten zu verhindern. Begangene Straftaten werden konsequent verfolgt. Die Blockaden von Straßen im Zusammenhang mit Klimaprotesten kön­nen den Regelungen des Versammlungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) unterliegen. Die Kreispolizeibehörden treffen die erforderlichen Einsatzmaßnahmen im Einzelfall in eigener Zuständigkeit.

Im Februar dieses Jahres wurde für Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei und des Wachdiens­tes ein digitales Fortbildungsformat neu entwickelt. Dieses befähigte kurzfristig über 10.000 Einsatzkräfte, festgeklebte Personen mittels Speiseöl und geeignetem Werkzeug zu lösen. Bereits unmittelbar nach Einführung der Fortbildung wurden angeklebte Personen durch Kräfte des Wachdienstes verletzungsfrei gelöst.

Im Falle komplexerer Sachverhalte wie z. B. anspruchsvoller Klebeverbindungen, Blockaden mittels Lock-On oder in Höhenlagen kann zudem auf die speziell fortgebildeten und ausgerüs­teten Kräfte der Technischen Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei zurückgegriffen wer­den. Diese spezialisierten Kräfte werden an drei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Bochum, Köln und Wuppertal) vorgehalten und unterstützen im Bedarfsfall alle Kreispolizeibehörden.

Auf die schriftlichen Berichte der Landesregierung zur Klimabewegung in den Sitzungen des Innausschusses am 17.11.2022 (Vorlage 18/456) und 23.03.2023 (Vorlage 18/1056) wird hin­gewiesen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser