Gegen Waffen in der Waffenverbotszone – Polizei kontrolliert Tausende Personen in Düsseldorf und Köln – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 12.04.2024

Kleine Anfrage 3648

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Gegen Waffen in der Waffenverbotszone Polizei kontrolliert Tausende Personen in Düsseldorf und Köln zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 17. Oktober 2023, Drucksache 18/6401, auf meine Kleine Anfrage vom 13. September 2023, Drucksache 18/5923, wurde meine Frage 4

„Wurden bei dem Polizeieinsatz am 26. August stets Anzeigen gegen jene Personen gestellt, die durch Waffenbesitz bzw. -anwendung auffällig wurden–oder wurden gegen sie auch andere Maßnahmen ergriffen?“1

folgendermaßen beantwortet:

„Gegen jede Person, bei der ein Verstoß gegen das WaffG oder die WVZ VO festgestellt wurde, wurden entsprechende Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus ist eine Auflistung der weiteren Maßnahmen nicht abschließend möglich, da diese nicht grundsätzlich in den gefertigten Schriftlagen festgehalten werden. Dies betrifft beispielsweise Platzverweise oder Gefährderansprachen.

Seitens der KPB Düsseldorf wurden ergänzend zu den sechs Anzeigen nach dem WaffG bzw. der WVZ VO insgesamt sieben Sicherstellungen berichtet.

Die Auswertung der KPB Köln hat bei den sechs Anzeigen nach dem WaffG bzw. der WVZ VO insgesamt sechs Identitätsfeststellungen, eine Übergabe sowie eine Benachrichtigung der Eltern eines Minderjährigen und einen Platzverweis ergeben.“2

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Welchen Alterskohorten (0 – 13, 14 – 17, 18 – 20 und ab 21) gehören die Personen an, gegen die entsprechende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)
  2. Welches Geschlecht haben die Personen, gegen die entsprechende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Personen, gegen die entsprechende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden?
  4. Wie viele der deutschen Staatsangehörigen, gegen die entsprechende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden, verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?
  5. Wie lauten die Vornamen der Personen, gegen die entsprechende Ordnungswidrigkeits-und Strafverfahren eingeleitet wurden?

Markus Wagner

 

MMD18-8834

 

1 Antwort der Landesregierung vom 17. Oktober 2023, Drs. 18/6401, S. 3.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3648 mit Schreiben vom 8. Mai 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welchen Alterskohorten (0 13, 14 17, 18 20 und ab 21) gehören die Personen an, gegen die entsprechende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)

Die Altersgruppen, denen die Personen angehörten, gegen die im Rahmen des in Rede ste­henden Polizeieinsatzes am 26. August 2023 ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

  0-13 Jahre 14-17 Jahre 18-20 Jahre 21 Jahre und älter
Personenanzahl 0 4 3 5

 

  1. Welches Geschlecht haben die Personen, gegen die entsprechende Ordnungswid-rigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden?

Von den insgesamt zwölf Personen, gegen die ein entsprechendes Ordnungswidrigkeiten-bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde, waren zehn Personen männlich und zwei Personen weiblich.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Personen, gegen die entspre­chende Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden?

Die Staatsbürgerschaft der Personen, gegen die ein entsprechendes Ordnungswidrigkeiten-bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde, kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Staatsbürgerschaft Personenanzahl
deutsch 11
türkisch 1

 

  1. Wie viele der deutschen Staatsangehörigen, gegen die entsprechende Ordnungs-widrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden, verfügen über eine Mehrfach­staatsangehörigkeit?

Von den elf Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, gegen die entsprechende Ordnungs­widrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet wurden, verfügen fünf Personen über eine Mehr­fachstaatsangehörigkeit.

  1. Wie lauten die Vornamen der Personen, gegen die entsprechende Ordnungswid-rigkeits- und Strafverfahren eingeleitet wurden?

Die Vornamen der Personen, gegen die ein entsprechendes Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde, lauten wie folgt:

  • Burkhard
  • Josef
  • Heda
  • Nail
  • Sulfikar
  • Burhan
  • Tayeb
  • Wendelle
  • Corinna
  • Lorent
  • Joshua
  • Said

 

MMD18-9209

Beteiligte:
Markus Wagner