Gegen Waffen in der Waffenverbotszone – Polizei kontrolliert Tausende Personen in Düsseldorf und Köln

Kleine Anfrage
vom 14.09.2023

Kleine Anfrage 2546

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Gegen Waffen in der Waffenverbotszone Polizei kontrolliert Tausende Personen in Düsseldorf und Köln

In der Nacht des 26. August 2023 wurden in Düsseldorf und Köln insgesamt rund 10.000 Personen einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Hierfür waren 420 Polizeikräfte im Einsatz. In Düsseldorf war der Kontrollschwerpunkt die Waffenverbotszone in der Altstadt. In Köln lag der Fokus dagegen auf den Innenstadt-Ringen, welche an den Wochenenden insbesondere von Feiernden frequentiert werden. Die Polizeikontrollen dienten der Feststellung, ob Personen Hieb-, Stich- und/oder Schusswaffen mit sich führen.1

Der Innenminister bemerkte zu der Aktion: „Wir bleiben beharrlich, bis alle Taschen waffenfrei sind.“2 Party, Alkohol und Waffen seien eine toxische Mischung.3

Laut Medienbericht hat die Polizei in der besagten Nacht folgende Gegenstände sichergestellt:

  • 6 nach dem Waffengesetz verbotene Messer,
  • 4 (reguläre) Messer, die innerhalb der Waffenverbotszonen verboten sind,
  • 3 Schlagstöcke.4

Überdies, so berichtet die Express-Zeitung, kam es zu

  • 60 Platzverweisen,
  • 40 Strafanzeigen,
  • 15 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten,
  • 5 Ingewahrsamnahmen
  • und zur Festnahme einer Person aufgrund eines Haftbefehls.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Sofern die unerlaubte Mitführung von Waffen oder andere Verstöße nicht offensichtlich erkennbar war: Nach welchen Kriterien haben die Einsatzkräfte die Kontrollen in der Nacht vom 26. August 2023 vorgenommen?
  2. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirkung der Waffenverbotszonen in Düsseldorf und Köln mit Blick auf die Fallzahlen der Waffenkriminalität?
  3. Welche Fallzahlen der Waffenkriminalität (Anwendung und unerlaubter Besitz) in den Waffenverbotszonen Düsseldorf und Köln liegen der Landesregierung für das 1. und 2. Quartal 2023 vor? (Bitte zum Vergleich die Zahlen des 1. und 2. Quartals 2021 vor Einführung der Waffenverbotszonen mit angeben.)
  4. Wurden bei dem Polizeieinsatz am 26. August stets Anzeigen gegen jene Personen gestellt, die durch Waffenbesitz bzw. -anwendung auffällig wurden – oder wurden gegen sie auch andere Maßnahmen ergriffen?
  5. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um Waffenkriminalität und Gewaltdelikten in der Altstadt präventiv zu begegnen?

Markus Wagner

 

MMD18-5923

 

1 Vgl. https://www.express.de/nrw/duesseldorf/einsatz-gegen-messergewalt-polizei-filzt-tausende-menschen-634974 (abgerufen am 01.09.2023).

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2546 mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Sofern die unerlaubte Mitführung von Waffen oder andere Verstöße nicht offen­sichtlich erkennbar war: Nach welchen Kriterien haben die Einsatzkräfte die Kon­trollen in der Nacht vom 26. August 2023 vorgenommen?

Bei den polizeilichen Maßnahmen in den Waffenverbotszonen (WVZ) in Köln (“Innenstadt-Ringen“) und Düsseldorf („Altstadt“) in der Nacht vom 26. August 2023 handelte es sich um anlasslose Kontrollen, so dass in Bezug auf die kontrollierten Personen keine Anhaltspunkte auf mitgeführte Waffen oder Messer gegeben sein mussten. Entscheidendes Kriterium war alleine der Aufenthalt in der Waffenverbotszone. Insofern wurden auch keine darüberhinausgehenden Kriterien vorgegeben.

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirkung der Waffenverbotszonen in Düs­seldorf und Köln mit Blick auf die Fallzahlen der Waffenkriminalität?

Grundsätzlich sind die Kontrollen von Waffenverbotszonen in Gesamtkonzepte eingebunden und daher nicht alleinig als wirksame Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit und Ord­nung in der jeweiligen Kreispolizeibehörde (KPB) zu sehen. Eine Vielzahl von vielschichtigen Maßnahmen entfalten hierbei Wirkung.

Die Vielzahl sichergestellter Gegenstände nach der Waffenverbotszonenverordnung sprechen für die Wirksamkeit der entsprechend eingerichteten Waffenverbotszonen. Jede sicherge­stellte Waffe stellt für Besucherinnen und Besucher der entsprechenden Örtlichkeiten keine Gefahr mehr dar.

Darüber hinaus ist die reine Durchführung von Kontrollmaßnahmen, die mit der Präsenz der Polizei vor Ort einhergeht, ein entscheidender Faktor zur Stärkung des Sicherheitsgefühls vor Ort. Hinzu kommt, dass die Polizei auch für weitere Belange der Bürgerinnen und Bürger direkt und unmittelbar ansprechbar ist.

  1. Welche Fallzahlen der Waffenkriminalität (Anwendung und unerlaubter Besitz) in den Waffenverbotszonen Düsseldorf und Köln liegen der Landesregierung für das 1. und 2. Quartal 2023 vor? (Bitte zum Vergleich die Zahlen des 1. und 2. Quartals 2021 vor Einführung der Waffenverbotszonen mit angeben.)

Bei den nachfolgenden mit dem Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW (FISPOL) generierten Zahlen handelt es sich um eine reine Eingangsstatistik auf Grundlage der durch die KPB zunächst vor Ort festgestellten und gemeldeten Fallzahlen. Im Nachgang der Fest­stellung im Rahmen der weiteren Ermittlungen kann es zu einer abweichenden waffenrechtli­chen Einschätzung durch die jeweiligen Fachdienststellen kommen, die aus dieser Erfassung nicht ersichtlich sind.

 

  1. Quartal 2023 2. Quartal 2023
Personenkontrollen 4.364 8.818
Festgestellte Gegenstände: Messer nach Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen (WVZ VO) 50 69
Festgestellte Gegenstände: Messer nach Waffengesetz
(WaffG)
19 35
Festgestellte Gegenstände: Sonstige Messer (die weder von WVZ VO noch WaffG erfasst sind) 3 1
Festgestellte Gegenstände: Sonstige Waffen nach WVZ VO 13 22
Festgestellte Gegenstände: Sonstige Waffen nach WaffG 21 25
Festgestellte Gegenstände: Waffen (mit Ausnahmetatbestand nach § 2 WVZ VO) 0 0

 

  1. Wurden bei dem Polizeieinsatz am 26. August stets Anzeigen gegen jene Personen gestellt, die durch Waffenbesitz bzw. -anwendung auffällig wurden oder wurden gegen sie auch andere Maßnahmen ergriffen?

Gegen jede Person, bei der ein Verstoß gegen das WaffG oder die WVZ VO festgestellt wurde, wurden entsprechende Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus ist eine Auflistung der weiteren Maßnahmen nicht abschließend möglich, da diese nicht grundsätzlich in den gefertigten Schriftlagen festgehalten werden. Dies betrifft bei­spielsweise Platzverweise oder Gefährderansprachen.

Seitens der KPB Düsseldorf wurden ergänzend zu den sechs Anzeigen nach dem WaffG bzw. der WVZ VO insgesamt sieben Sicherstellungen berichtet.

Die Auswertung der KPB Köln hat bei den sechs Anzeigen nach dem WaffG bzw. der WVZ VO insgesamt sechs Identitätsfeststellungen, eine Übergabe sowie eine Benachrichtigung der Eltern eines Minderjährigen und einen Platzverweis ergeben.

  1. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um Waffenkriminalität und Gewaltdelikten in der Altstadt präventiv zu begegnen?

Für den Bereich der Düsseldorfer Altstadt wird die Präsenzkonzeption Altstadt fortlaufend an­gepasst. Neben einer hohen polizeilichen Präsenz, die eine zeitnahe Intervention gewährleis­tet, wird u. a. die polizeiliche Videobeobachtung eingesetzt. Zudem werden mit den Netzwerk­partnern der Stadt Düsseldorf bereichsübergreifende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicher­heit getroffen. Dazu zählen die Einrichtung einer durch den Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Düsseldorf und die KPB Düsseldorf betriebenen gemeinsamen Anlaufstelle mit gemein­samen Streifen sowie die Entwicklung eines Beleuchtungskonzeptes Altstadt. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Projekt „SIDI“ (Sicherheit in der Düsseldorfer Innenstadt) der Stadt Düsseldorf und der KPB Düsseldorf entwickelt und abgestimmt.

 

MMD18-6401

Beteiligte:
Markus Wagner