Gekaufte Journalisten – Was gab das Ministerium des Innern in Nordrhein-Westfalen im Jahr ___ dafür aus?

Kleine Anfrage
vom 16.08.2023

Kleine Anfrage 2340 – 2347

der Abgeordneten Markus Wagner und Sven W. Tritschler AfD

Gekaufte Journalisten Was gab das Ministerium des Innern in Nordrhein-Westfalen im Jahr ___ dafür aus?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 14. Juli 2023, Drucksache 18/5024, auf unsere Kleine Anfrage vom 15. Juni 2023, Drucksache 18/4711, wurden unsere Fragen 1 und 2

„Inwieweit sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- o­der Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festange­stellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deut­sche Welle ergangen? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)

Inwieweit sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- o­der Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festange­stellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medienerzeugnisse ergangen? (Bitte nach Datum, Landesministe­rium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)“1

wie folgt beantwortet:

„Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet:

Die Erhebung der erbetenen Daten ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten.

Wie die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1522 (LT.-Drs. 18/4655) gezeigt hat, ist eine hän­dische Durchsicht einer Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitseinheiten zugeordneten Vor­gängen für einen längeren Zeitraum erforderlich, da insbesondere keine durchgängige und zentral abrufbare Zuordnung punktueller und anlassbezogener Beauftragungen der erfragten Art zu einer Organisationseinheit beziehungsweise einem Haushaltstitel existiert. Dies liegt darin begründet, dass entsprechende Beauftragungen in der Regel im Zusammenhang mit anderen verschiedenartigen Vorgängen oder Veranstaltungen stehen. Diese wiederum sind sowohl unterschiedlichen Organisationseinheiten als auch unterschiedlichen Haushaltstiteln zugeordnet. Aufgrund dessen konnte auch die Kleine Anfrage 1522 letztlich nicht innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beantwortet werden.

Dies gilt für eine Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage umso mehr, als dass diese einen längeren und zudem auch weiter zurückliegenden Zeitraum in den Blick nimmt, in den mehrere Umressortierungen fallen und innerhalb dessen Aufbewahrungsfristen für einzelne Vorgänge bereits abgelaufen sind.“2

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2340 mit Schreiben vom 12. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Landesregierung sind am 18. August 2023 die Kleinen Anfragen 2340 bis 2347 zugeleitet worden, mit denen für den Bereich des Ministeriums des Innern mit gleichlautenden Fragestel­lungen jeweils für ein Jahr im Zeitraum 2010 bis 2017, insgesamt also für den gesamten Zeit­raum Informationen zu Aufträgen, Honoraren oder sonstigen Zahlungen an Journalistinnen und Journalisten öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk- und Medienanstalten erbeten werden.

Alle vorgenannten Kleinen Anfragen sind bis zum 15. September 2023 zu beantworten.

  1. Inwieweit sind im Jahr ___ vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlun­gen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rheto­rik- oder Sprachtraining usw.) vom Ministerium des Innern in Nordrhein-Westfalen an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deutsche Welle ergangen? (Bitte nach Datum, Art des Auf­trags, Journalist, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto auf­schlüsseln.)
  2. Inwieweit sind im Jahr ___ vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlun­gen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rheto­rik- oder Sprachtraining usw.) vom Ministerium des Innern in Nordrhein-Westfalen an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medien ergangen? (Bitte nach Datum, Art des Auftrags, Journalist, Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1979, LT-Drs. 18/5024, wird verwiesen.

Ob die erbetenen Informationen von der Landesregierung insgesamt in einer Kleinen Anfrage oder in zeitgleich gestellten einzelnen Kleinen Anfragen, die alle ein bestimmtes Ressort be­treffen, erbeten werden, führt hinsichtlich der in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1979 er­läuterten tatsächlichen Möglichkeit der Beantwortung zu keiner abweichenden Bewertung.

Antworten der Landesregierung für die Jahre  2010  2011  2012  2013  2014  2015  2016  2017

 

1 Antwort der Landesregierung vom 14.07.2023, Drucksache 18/5024.

2 Ebenda.