Kleine Anfrage 1979
der Abgeordneten Markus Wagner und Sven W. Tritschler AfD
Gekaufte Journalisten – Was gibt Nordrhein-Westfalen dafür aus?
Nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), M. Döpfner, werde die offene Gesellschaft, basierend auf Rechtsstaat und Menschenrechten, triumphieren, wenn der Journalismus wirtschaftlich gesund und staatsfern bleibe.1
Diese Voraussetzungen scheinen seit Jahren in Deutschland nicht mehr gegeben zu sein. Aus einer Antwort der amtierenden Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der AfD geht nämlich hervor, dass in den vergangenen fünf Jahren rund 1,5 Millionen Euro an Journalisten für Moderationen, Texte, Lektorate, Fortbildungen, Vorträge und andere Veranstaltungen gezahlt wurden. Seit 2018 flossen dabei etwa 900.000 Euro an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Auslandssenders Deutsche Welle. Weitere 600.000 gingen an Mitarbeiter privater Medien.2
Insgesamt gehe es um 200 Journalisten, die von diesen Geldern profitierten. Etwa 120 von ihnen arbeiteten für öffentlich-rechtliche Medien. Da die Journalisten in der Antwort der Bundesregierung allerdings mit Pseudonymen aufgeführt und die Geldbeträge für mehrere Veranstaltungen in Summe angeben wurden, sei eine genaue Einordnung, welcher Journalist welchen Auftrag für die Regierung erledigt haben, nur in Bruchstücken möglich.3
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Inwieweit sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deutsche Welle ergangen? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)
- Inwieweit sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 vergütete Aufträge, Honorare oder
sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medienerzeugnisse ergangen? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)
Markus Wagner
Sven W. Tritschler
1 Vgl. https:// www .dw.com/de/gastkommentar-die-zukunft-des-unabh%C3%A4ngigen-journalismus/a-55084077.
2 Vgl. https:// www .deutschlandfunk.de/bundesregierung-zahlte-seit-2018-honorare-von-fast-1-5-millionen-euro-an-journalisten-100.html.
3 Ebenda.
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 1979 mit Schreiben vom 13. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
- Inwieweit sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deutsche Welle ergangen? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)
- Inwieweit sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medienerzeugnisse ergangen? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet:
Die Erhebung der erbetenen Daten ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten.
Wie die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1522 (LT.-Drs. 18/4655) gezeigt hat, ist eine händische Durchsicht einer Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitseinheiten zugeordneten Vorgängen für einen längeren Zeitraum erforderlich, da insbesondere keine durchgängige und zentral abrufbare Zuordnung punktueller und anlassbezogener Beauftragungen der erfragten Art zu einer Organisationseinheit beziehungsweise einem Haushaltstitel existiert. Dies liegt darin begründet, dass entsprechende Beauftragungen in der Regel im Zusammenhang mit anderen verschiedenartigen Vorgängen oder Veranstaltungen stehen. Diese wiederum sind sowohl unterschiedlichen Organisationseinheiten als auch unterschiedlichen Haushaltstiteln zugeordnet. Aufgrund dessen konnte auch die Kleine Anfrage 1522 letztlich nicht innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beantwortet werden.
Dies gilt für eine Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage umso mehr, als dass diese einen längeren und zudem auch weiter zurückliegenden Zeitraum in den Blick nimmt, in den mehrere Umressortierungen fallen und innerhalb dessen Aufbewahrungsfristen für einzelne Vorgänge bereits abgelaufen sind.