Geldautomat in Bad Oeynhausen gesprengt

Kleine Anfrage
vom 12.10.2021

Kleine Anfrage 6023der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 12.10.2021

 

Geldautomat in Bad Oeynhausen gesprengt

Die Sprengung eines Geldautomaten der Volksbank in Bad Oeynhausen-Rehme in den frühen Morgenstunden des 6. Oktobers 2021 reiht sich ein in eine Serie von gesprengten Geldautomaten im Kreis Minden-Lübbecke.

Nach Angaben der Polizei flohen die Täter in einer dunklen Limousine, wobei noch geklärt werden muss, ob Geld aus dem Automaten erbeutet werden konnte.1 Durch die Wucht der Sprengung entstand ein Sachschaden am Gebäudekomplex.2

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen? (Bitte Tatverdächtige, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Welche Hinweise gibt es über die verwendeten Tatmittel, die zur Sprengung des Geldautomaten eingesetzt wurden (z. B. ein zündfähiges Gemisch oder ein fester Sprengstoff bzw. Pyrotechnik)?
  3. Welche Parallelen (wie beispielsweise Vorgehensweise, Täter oder Tätergruppe) lassen sich zu anderen Sprengungen von Geldautomaten in der Region bzw. überregional ziehen?
  4. Wie viele Angriffe auf Geldautomaten wurden im Zeitraum 1. Januar 2021 bis heute verzeichnet? (Bitte nach Zeitpunkt, Tatort sowie Vorgehensweise aufschlüsseln)
  5. Bei wie vielen der oben genannten Taten konnten Tatverdächtige ermittelt bzw. bisher aufgeklärt werden? (Bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)

Markus Wagner
Andreas Keith

 

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1 Vgl. https://www.radioherford.de/nachrichten/kreis-herford/detailansicht/geldautomat-in-bad-oeynhausen-gesprengt-2.html, abgerufen am 06.10.2021 um 12:00 Uhr.

2 Vgl. https://www.zeit.de/news/2021-10/06/unbekannte-sprengen-geldautomat-und-fluechten?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F, abgerufen am 06.10.2021 um 12:00 Uhr.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6023 mit Schreiben vom 9. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlun­gen? (Bitte Tatverdächtige, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen wurde die Tat von insgesamt mindestens drei Tätern durchgeführt, die trotz herbeigeführter Detonation keine Beute erlangen konnten. Die Täter sind nach der Tat laut Zeugenaussagen mit einem hochmotorisierten Pkw vom Tatort geflüch­tet. Bislang sind keine Tatverdächtigen ermittelt worden. Die Auswertung der am Tatort gesi­cherten Spuren dauert an.

  1. Welche Hinweise gibt es über die verwendeten Tatmittel, die zur Sprengung des Geldautomaten eingesetzt wurden (z. B. ein zündfähiges Gemisch oder ein fester Sprengstoff bzw. Pyrotechnik)?

Derzeit liegen noch keine konkreten Informationen über das verwendete Sprengmittel vor, da die Auswertung der am Tatort gesicherten Spuren noch andauert, dazu gehört auch die Ana­lyse der Sprengmittel. Nach Auswertung der Aufnahmen der Raumüberwachungsanlage (RÜA) und des Zerstörungsbildes am Tatort ist nicht auszuschließen, dass die Täter eine un­konventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) für die Tatausführung verwendeten, die i.d.R. aus sogenannten Blitz-Knall-Sätzen (Pyrotechnik) besteht.

  1. Welche Parallelen (wie beispielsweise Vorgehensweise, Täter oder Tätergruppe) lassen sich zu anderen Sprengungen von Geldautomaten in der Region bzw. über­regional ziehen?

Die begangene Tat weist in der Art und Ausführung Parallelen zu anderen Geldausgabeauto-maten-Sprengungen (GAA-Sprengungen) der letzten Monate auf, die im Schwerpunkt von professionellen niederländisch-marokkanischen Tätern aus den Niederlanden begangen wer­den.

  1. Wie viele Angriffe auf Geldautomaten wurden im Zeitraum 1. Januar 2021 bis heute verzeichnet? (Bitte nach Zeitpunkt, Tatort sowie Vorgehensweise aufschlüsseln)
  2. Bei wie vielen der oben genannten Taten konnten Tatverdächtige ermittelt bzw. bisher aufgeklärt werden? (Bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet.

Mit Stand 25.10.2021 wurden in Nordrhein-Westfalen (NRW) für das Jahr 2021 insgesamt 102 GAA-Sprengungen durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) registriert. In 59 Fällen konnten die Täter keine Beute erlangen.

Eine Übersicht aller im Jahre 2021 beim LKA NRW registrierten Taten
ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Lfd. Nr. Datum Ort
1 06.01.2021 Herford
2 07.01.2021 Kamp-Lintfort
3 15.01.2021 Nettersheim
4 19.01.2021 Essen
5 21.01.2021 Lippstadt
6 21.01.2021 Mönchengladbach
7 06.03.2021 Oerlinghausen
8 12.03.2021 Duisburg
9 15.03.2021 Bedburg
10 17.03.2021 Hagen
11 17.03.2021 Mönchengladbach
12 18.03.2021 Rommerskirchen
13 25.03.2021 Dülmen
14 02.04.2021 Monschau
15 09.04.2021 Rheda-Wiedenbrück
16 12.04.2021 Steinhagen
17 12.04.2021 Wesel
18 12.04.2021 Herzogenrath
19 16.04.2021 Kerpen
20 22.04.2021 Recklinghausen
21 11.05.2021 Vreden
22 13.05.2021 Düren
23 16.05.2021 Kürten
24 24.05.2021 Herzogenrath
25 24.05.2021 Kerpen
26 27.05.2021 Dormagen
27 28.05.2021 Kamp-Lintfort
28 28.05.2021 Köln
29 03.06.2021 Steinhagen
30 04.06.2021 Nottuln
31 04.06.2021 Bielefeld
32 09.06.2021 Neuss
33 11.06.2021 Selfkant
34 11.06.2021 Dormagen
35 13.06.2021 Herne
36 16.06.2021 Bünde
37 20.06.2021 Nettetal
38 22.06.2021 Neuss
39 23.06.2021 Sprockhövel
40 23.06.2021 Grevenbroich
41 24.06.2021 Geldern
42 26.06.2021 Bad Oeynhausen
43 26.06.2021 Rheda-Wiedenbrück
44 30.06.2021 Rösrath
45 01.07.2021 Bochum
46 01.07.2021 Moers
47 02.07.2021 Arnsberg
48 03.07.2021 Dormagen
49 08.07.2021 Halle (Westf.)
50 09.07.2021 Greven
51 09.07.2021 Duisburg
52 13.07.2021 Rödinghausen
53 15.07.2021 Krefeld
54 15.07.2021 Neuss
55 18.07.2021 Duisburg
56 23.07.2021 Senden
57 25.07.2021 Viersen
58 26.07.2021 Gelsenkirchen
59 26.07.2021 Willich
60 30.07.2021 Neuss
61 31.07.2021 Neuss
62 03.08.2021 Erftstadt
63 09.08.2021 Castrop-Rauxel
64 09.08.2021 Geldern
65 11.08.2021 Bochum
66 12.08.2021 Wegberg
67 12.08.2021 Beckum
68 12.08.2021 Wesel
69 17.08.2021 Löhne
70 19.08.2021 Dortmund
71 19.08.2021 Kerpen
72 20.08.2021 Niederzier
73 21.08.2021 Beckum
74 25.08.2021 Königswinter
75 28.08.2021 Viersen
76 29.08.2021 Troisdorf
77 01.09.2021 Düsseldorf
78 01.09.2021 Leichlingen
79 04.09.2021 Viersen
80 07.09.2021 Dortmund
81 07.09.2021 Stolberg (Rhld.)
82 08.09.2021 Kevelaer
83 10.09.2021 Willich
84 10.09.2021 Lünen
85 16.09.2021 Ratingen
86 23.09.2021 Krefeld
87 29.09.2021 Löhne
88 03.10.2021 Goch
89 04.10.2021 Dortmund
90 05.10.2021 Meerbusch
91 06.10.2021 Bergkamen
92 06.10.2021 Bad Oeynhausen
93 07.10.2021 Bochum
94 08.10.2021 Marl
95 10.10.2021 Dortmund
96 11.10.2021 Arnsberg
97 13.10.2021 Wachtberg
98 15.10.2021 Duisburg
99 15.10.2021 Remscheid
100 18.10.2021 Ibbenbüren
101 23.10.2021 Wesel
102 25.10.2021 Remscheid

*Stand 25.10.2021

Bislang konnten aufgrund von Festnahmen auf frischer Tat oder Ermittlungen insgesamt 16 Taten kriminalistisch geklärt werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Aufklärungsquote durch nachträgliche Spurentreffer oder Zusammenführung von Erkenntnissen im Rahmen der allge­meinen Ermittlungen noch erhöhen wird.

Das LKA NRW berichtete, dass im Jahr 2021 im Zusammenhang mit in NRW begangenen GAA-Sprengungen insgesamt zwölf tatverdächtige Personen festgenommen werden konnten.

Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 19. Oktober 2021 wie folgt berichtet:

„I.

Die Leitenden Oberstaatsanwälte in Krefeld und Wuppertal haben sich insoweit wie folgt geäußert:

1.
Staatsanwaltschaft Krefeld:

‚Soweit dies hier mangels entsprechender statistischer Erfassung festgestellt werden konnte, sind für den angefragten Zeitraum bei der Staatsanwaltschaft Krefeld zurzeit drei Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt anhängig, die jeweils eine Sprengung von Geldautomaten und damit Straftat nach §§ 308 i. V. m. 243 StGB zum Gegenstand haben. Es handelt sich um die Verfahren:

a) 25 UJs 450/21, Tatzeit: 15.07.2021, Tatort: Krefeld
b) 25 UJs 569/21, Tatzeit: 23.09.2021, Tatort: Krefeld
c) 25 UJs 570/21, Tatzeit: 26.07.2021, Tatort: Willich

Bisher konnte noch in keinem der genannten Verfahren ein Tatverdächtiger er­mittelt werden. Im Übrigen befinden sich nicht alle Sachakten der genannten Vor­gänge derzeit bei der Staatsanwaltschaft Krefeld, so dass mir weitergehende An­gaben zu den konkreten Vorgehensweisen bereits deshalb nicht möglich sind.‘

2.
Staatsanwaltschaft Wuppertal:

‚Im Zeitraum seit dem 1. Januar 2021 ist in meinem Zuständigkeitsbereich ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Geldautomatensprengung an­hängig geworden. Das Verfahren betrifft einen Angriff auf einen Geldautomaten am 15. Oktober 2021 gegen 03:00 Uhr in Remscheid. Zwei bislang unbekannte männliche Täter sprengten den Geldautomaten der Sparkasse auf dem Parkplatz des Discounter REWE am Schützenplatz 3 in Remscheid. Den Sprengstoff zün­deten die Täter mittels einer 12 V-Batterie und zwei Verlängerungskabeln. Es entstand erheblicher Sachschaden am Geldautomatenhäuschen und einem da­neben geparkten Pkw. Zurzeit laufen die Ermittlungen gegen die unbekannten Täter. Insbesondere werden nach Einholung von Funkzellenbeschlüssen TKÜ-Daten ausgewertet.‘

II.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Mönchengladbach vermag eine exakte Verfahrens­zahl nicht anzugeben. Nach Einschätzung der befragten Dezernenten sind etwa fünf einschlägige Verfahren dort seit dem 01.01.2021 anhängig. In keinem der Verfahren konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden.

Der Leitenden Oberstaatsanwältin und den Leitenden Oberstaatsanwälten in Düssel­dorf, Duisburg und Kleve war es mangels gesonderter Erfassung der mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Verfahren und mit Blick auf die Kürze der zur Verfügung ste­henden Zeit, die ein händische Auswertung sämtlicher in Betracht kommender Verfah­ren nicht zuließ, nicht möglich, dort evtl. geführte Verfahren zu identifizieren.

III.

In meinem Hause (ZenTer) werden entsprechende Verfahren nicht geführt.“

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 20. Oktober 2021 Folgendes berichtet:

„Bei den Staatsanwaltschaften Aachen und Bonn werden sogenannte Geldautomaten-sprengungen im Vorgangsverwaltungssystem MESTA nicht in einer Nebenverfahrens-klasse erfasst. Die Leitenden Oberstaatsanwälte in Aachen und Bonn haben aus die­sem Grunde Fehlanzeige erstattet und erklärt, eine händische Auswertung aller in Be­tracht kommender Verfahren sei aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn hat jedoch mitgeteilt, aktuell sei es am 13.10.2021 in Adendorf (Rhein-Sieg-Kreis) zur Sprengung eines Geldautomaten ge­kommen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat berichtet, seit dem 1. Januar 2021 seien acht Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Angriffen auf Geldautomaten erfasst worden. Im Einzelnen:

Tatzeit: 15.03.2021 gegen 01:41 Uhr; Tatort: Bedburg; (misslungene) Sprengung durch Einleitung eines Gasgemischs in den geöffneten Geldausgabeautomaten

Tatzeit: 01.09.2021; Tatort Leichlingen; Aufhebeln des Geldautomaten mittels eines Werkzeuges und anschließende Sprengung durch Einlegen eines Festsprengstoffpa-kets

Tatzeit: 28.05.2021 gegen 03:48 Uhr; Tatort: Köln; Sprengung eines Geldautomaten mittels Festsprengstoffs

Tatzeit: 16.04.2021 gegen 01:10 Uhr; Tatort: Kerpen; versuchte Sprengung eines Geldautomaten durch Einführung eines Schlauchs und Zündkabels.

Tatzeit: 30.06.2021 gegen 02:55 Uhr; Tatort: Rösrath; (versuchte) Sprengung durch Anbringung von Festsprengstoffpaketen an der Geldautomatentür und der zum hinte­ren Bereich des Geldautomaten führenden Tür, während mit Hilfe eines Vorschlagham­mers auf den Geldautomatendisplay eingeschlagen wurde.

Tatzeit: 24.05.2021, Tatort: Kerpen; versuchte Sprengung unter Verwendung von Sprengstoff in Alufolie mit Zündkabel

Tatzeit: 03.08.2021; Tatort: Erftstadt; erfolgreiche Sprengung durch Anbringung von Sprengstoff

Tatzeit: 19.08.2021, Tatort: Kerpen; Anbringung von drei feststofflichen Sprengsätzen und Zündung mittels Kabels

In einem der bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden, im Übrigen haben die Ermittlungen (bislang) nicht zur Begründung eines Tatverdachts gegen zu konkretisierende Personen geführt.“

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz unter dem 20. Oktober 2021 wie folgt berichtet:

„Eine gesonderte statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren wegen gesprengter Geldautomaten findet nicht statt, weswegen die nachfolgenden Ausführungen auf der Erinnerung der mit solchen Verfahren befassten Dezernentinnen und Dezernenten bzw. Nachfragen bei den zuständigen Polizeibehörden beruhen. Der Leitenden Ober­staatsanwältin in Bielefeld waren Angaben insgesamt nicht möglich.

Die übrigen Behördenleitungen haben mir insgesamt 25 Fälle gesprengter Geldauto­maten berichtet.

Soweit es den Behördenleitungen in der Kürze der Frist möglich gewesen ist, sind mir folgende weitergehende Angaben zum Tatort und -zeitpunkt, zur Vorgehensweise und zur Ermittlung etwaiger Tatverdächtiger berichtet worden:

Seit dem 01.01.2021 ist bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg ein Ermittlungsverfahren wegen der Sprengung eines Geldautomaten am 02.07.2021 in Arnsberg-Neheim an­hängig. Ein Tatverdächtiger konnte nicht ermittelt werden.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat berichtet, dass im dortigen Zuständig­keitsbereich vom 01.01. bis zum 15.10.2021 insgesamt fünf Angriffe auf Geldautoma­ten verzeichnet worden seien. Tatverdächtige hätten bisher nicht ermittelt werden kön­nen.

Bei der Staatsanwaltschaft Detmold ist ein Verfahren wegen der Sprengung eines Geldautomaten am 06.03.2021 in Oerlinghausen geführt worden. Da ein Täter nicht ermittelt werden konnte, ist das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wor­den.

Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dortmund wurden seit dem 19.08.2021 sechs Geldautomaten mittels Sprengstoff angegriffen. Keine der Taten konnte bislang aufgeklärt werden. Die Ermittlungen dauern an.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat berichtet, im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 15.10.2021 seien im dortigen Bezirk vier Geldautomatensprengungen zu ver­zeichnen. In allen vier Fällen sind die Ermittlungen nach den Tätern bislang ergebnislos verlaufen.

Am 19.01.2021 gegen 03:10 Uhr hätten sich drei maskierte Täter durch Aufhebeln der Eingangstür Zutritt zu dem in einem mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus ge­legenen Serviceraum einer Bank in Essen verschafft, um durch Zündung eines Spreng­satzes den dort aufgestellten Geldautomaten aufzusprengen und das darin befindliche Bargeld zu entwenden. Sie hätten mit einem Vorschlaghammer die Abdeckung des Geldautomaten geöffnet und einen Sprengsatz sowie einen Draht platziert, der in das Innere des Terminals und nach draußen vor die Filiale geführt habe. Weil die Vernebe-lungsanlage ausgelöst habe und/oder die Täter einen herannahenden Streifenwagen bemerkten hätten, hätten sie von der weiteren Tatausführung Abstand genommen und seien unter Zurücklassung des Sprengsatzes mit einem PKW geflüchtet, in dem ein vierter Täter auf sie gewartet habe.

Am 23.06.2021 gegen 3:00 Uhr hätten zwei maskierte Täter eine im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegene SB-Bankfiliale in Sprockhövel betreten, hätten einen Sprengsatz an dem Geldautomaten angebracht und durch dessen Zündung eine Ex­plosion herbeigeführt. Dadurch verschafften sie sich Zugriff auf das im Geldautomaten befindliche Bargeld und flüchteten mit der Beute mit einem Motorroller.

Am 26.07.2021 um 2:45 Uhr hätten zwei Täter eine Sprengstoffexplosion an einem Geldautomaten in Gelsenkirchen herbeigeführt. Dadurch hätten sich die Täter Zugriff auf den Geldbehälter verschafft. Unter Mitnahme der Beute flüchteten sie in einem Pkw, in dem ein dritter Täter gewartet habe.

Drei bislang unbekannte Täter seien verdächtig, am 08.10.2021 in Marl einen Geldau­tomaten auf dem Gelände einer Tankstelle gesprengt zu haben. Am frühen Morgen des 08.10.2021 hätten sich die unbekannten Täter mit einem PKW zur Tatörtlichkeit begeben und am betroffenen Auszahlungsautomaten manipuliert. In Folge der herbei­geführten Sprengstoffexplosion sei das eingeschossige, freistehende Schalterhäus­chen gänzlich zerstört worden. Die Täter hätten im Anschluss das Objekt betreten und Bargeld entwendet. Sie seien samt der Beute mit einem PKW geflüchtet.

Bei der Staatsanwaltschaft Hagen kam es im Berichtszeitraum zu einer einschlägigen Tat. Am 17.03.2021 sprengten bislang unbekannte Täter gegen 01.30 Uhr einen Geld­automaten auf dem Gelände eines Supermarktes in Hagen-Dahl.

Bei der Staatsanwaltschaft Münster sind sechs Verfahren wegen Geldautomaten-sprengungen im Jahr 2021 anhängig. Tatzeiten und Tatort sind der 25.03.2021 in Dül-men, 11.05.2021 in Vreden, 09.07.2021 in Greven, 23.07.2021 in Senden, 12.08.2021 und 21.08.2021 in Beckum. Bei der Tat am 11.05.2021 in Vreden füllten die unbekann­ten Täter eine Sprengstoffladung in den Automaten und zündeten diese mit Hilfe eines Stromkabels und einer Zündquelle. Der Geldautomat wurde bis auf den verbauten Tre­sor vollständig zerstört. Die Täter flüchteten ohne Beute. Angaben zu den weiteren Taten sind der Behördenleitung in Münster nicht möglich, da die zugrundeliegenden Verfahrensakten jeweils versandt sind.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat ein Verfahren berichtet. Am 25.03.2021 sei es in Paderborn-Neuenbeken zu einem Angriff auf einen Geldautoma­ten gekommen. Die Täter hätten zunächst die Überwachungskameras mit schwarzer Farbe besprüht und sodann das Geldausgabefach des Automaten aufgehebelt, um den Geldautomaten durch die Einleitung von Gas zu sprengen und so an das darin befind­liche Bargeld zu gelangen. Aufgrund des Erscheinens von Zeugen hätten die Täter ihr Vorhaben aufgegeben. Sie seien ohne Beute geflohen. Konkrete Tatverdächtige hätten letztlich nicht ermittelt werden können.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Siegen hat Fehlanzeige erstattet.“

 

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