Kleine Anfrage 5546
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelsenkirchen: 36-Jährige von Ex-Freund erstochen – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 18. November 2024, Drucksache 18/11467, auf meine Kleine Anfrage vom 10. Oktober 2024, Drucksache 18/10998, wurde Frage 2
„Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)“1
wie folgt beantwortet:
„Der Beschuldigte besitzt die deutsche und polnische Staatsangehörigkeit.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wann ist der Tatverdächtige nach Deutschland eingereist?
- Seit wann besitzt der Tatverdächtige die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
- Befindet sich der Tatverdächtige nach wie vor in Deutschland?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 18. November 2024, Drucksache 18/11467.
2 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mit Schreiben vom 3. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wann ist der Tatverdächtige nach Deutschland eingereist?
- Seit wann besitzt der Tatverdächtige die deutsche Staatsangehörigkeit?
Frage 1 und Frage 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ausländerbehörde verzeichnet über die Person keinen Datenbestand. Der Tatverdächtige ist seit dem 10.07.1989 im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
3. Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
Da die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, werden keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet und sind zukünftig auch nicht geplant.
4. Befindet sich der Tatverdächtige nach wie vor in Deutschland?
Ja.