Kleine Anfrage 4621
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelsenkirchen: 36-Jährige von Ex-Freund erstochen
Am frühen Dienstagmorgen, den 13. August 2024, ereignete sich in Gelsenkirchen ein brutales Verbrechen, bei dem der Täter wieder ein Messer eingesetzt hat. Die 36 Jahre alte S. wurde hinter ihrem Wohnhaus von ihrem 38 Jahre alten Ex-Freund J. mit mehreren Stichen und Schnitten getötet, während ihr aktueller Lebensgefährte nur wenige Meter entfernt im Auto auf sie wartete. Die junge Frau habe Bekannten immer wieder erzählt, dass sie Angst vor ihrem vom Balkan stammenden Ex-Freund habe. Er sei über die Trennung nicht hinweggekommen, stelle ihr ständig nach und belästige sie. So soll er ihr auch schon gedroht haben. Die beiden hatten vorher zusammen in einem Mehrfamilienhaus in Herne gelebt. Das Opfer sei zum mutmaßlichen Täter gezogen, der schon seit sechs Jahren im Haus gewohnt habe. Aus der Wohnung im Dachgeschoss hörten die anderen Hausbewohner allerdings nie Streit. Eine Nachbarin schilderte, dass die Trennung im November des letzten Jahres für alle überraschend gewesen sei. Opfer wie Täter seien immer sehr freundlich und zurückhaltend gewesen.1
Die Ermittlungen der Mordkommission ergaben, dass der Tatverdächtige die 36-Jährige sofort und brutal mit einem Messer angegriffen habe. Allerdings sei unklar, warum das Opfer nicht um Hilfe schrie. Nach Zeugenaussagen muss sie jedoch mit dem Angreifer gekämpft haben, da an ihren Händen und Armen blutige Abwehrverletzungen zu sehen waren. Die Polizei suche laut Medienbericht noch nach dem blutigen Tatmesser. Nachdem Zeugen die Ermittler auf die Spur des Ex-Freundes gebracht hatten, wurde seine Wohnung in Herne am Dienstagabend stundenlang durchsucht. Doch das Messer fanden die Ermittler der Mordkommission nicht, möglicherweise hat der Tatverdächtige es auf der Flucht am Dienstagmorgen weggeworfen. Dabei war er am Tatort nur ganz knapp entkommen. Als S. nicht zurück zum Auto kam, wollte ihr Lebensgefährte nach ihr schauen. Nachdem er aus seinem Fahrzeug ausgestiegen war, sah er einen jungen Mann mit Baseball-Mütze weglaufen. Da wusste er noch nicht, dass seine Freundin sterbend und blutüberströmt neben dem Haus lag. Warum der Tatverdächtige ausgerechnet jetzt durchdrehte und seine Ex so brutal tötete, sei unklar.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeit verfügt der Tatverdächtige?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Hat sich das Opfer vor der Tat an staatliche Stellen gewandt, um Hilfe gegenüber ihrem Ex-Freund zu verlangen?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4621 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 15.10.2024 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts. Der Beschuldigte sei nach dem Ergebnis der noch andauernden Ermittlungen verdächtig, am Morgen des 13.08.2024 seine ehemalige Lebensgefährtin auf dem Hof eines Mehrfamilienhauses mit einem Messer getötet zu haben.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Beschuldigte besitzt die deutsche und polnische Staatsangehörigkeit.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeit verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Der Beschuldigte ist im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten.
- Hat sich das Opfer vor der Tat an staatliche Stellen gewandt, um Hilfe gegenüber ihrem Ex-Freund zu verlangen?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.