Kleine Anfrage 5568
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelsenkirchen: Bademeister angegriffen – Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz des Personals in öffentlichen Einrichtungen? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 26. November 2024, Drucksache 18/11586, auf meine Kleine Anfrage vom 29. Oktober 2024, Drucksache 18/11238, habe ich auf Frage 1
„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)“1
folgende Antwort erhalten:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 18.11.2024 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des einen in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein noch andauerndes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen seien drei bislang unbekannte Personen verdächtig, zwei Mitarbeiter eines Schwimmbades in Gelsenkirchen am 12.08.2024 gemeinsam mit Fäusten und einem Schuh geschlagen zu haben. Die Geschädigten hätten sich hierdurch leichte Verletzungen im Gesicht zugezogen. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat mir unter dem 07.11.2024 zu dem anderen mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfall berichtet, dass die polizeilichen Ermittlungen noch andauerten und Beschuldigte bislang nicht hätten ermittelt werden können.“2
Auf Frage 5
„Wie häufig wurde das Personal in öffentlichen Badeanstalten seit 2015 bis heute pro Jahr Opfer von Straftaten? (Bitte pro Jahr, Ort und nach Delikten aufschlüsseln.)“3
antwortete die Landesregierung:
„Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt.
Das „Personal von öffentlichen Badeanstalten“ wird nicht als eigenes Merkmal der Opferspezifik in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst.
Dementsprechend kann die Frage aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen nicht beantwortet werden“4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall mittlerweile?
- In welcher Form wurde der Vorfall per Video dokumentiert?
- In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen, etc.)
Markus Wagner
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 26.11.2024, Drucksache 18/11586.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5568 mit Schreiben vom 2. Juni 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall mittlerweile?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir hierzu unter dem 15.05.2025 im Wesentlichen berichtet, dass die polizeilichen Ermittlungen noch andauerten und Beschuldigte bislang nicht hätten ermittelt werden können.
- In welcher Form wurde der Vorfall per Video dokumentiert?
Dem vorgenannten Bericht zufolge haben die bisherigen Ermittlungen Hinweise auf eine Dokumentation des Vorfalls per Video nicht ergeben.
- In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen, etc.)
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge ist eine Öffentlichkeitsfahndung mangels einer Abbildung eines Tatverdächtigen nicht eingeleitet worden.