Kleine Anfrage 4690
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelsenkirchen: Bademeister angegriffen – Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz des Personals in öffentlichen Einrichtungen?
Zwei Bademeister wurden am Montag, den 12. August 2024, in einem Freibad in Gelsenkirchen-Erle angegriffen und verprügelt. Ein 20-Jähriger hatte offenbar eine Gruppe von etwa 20 Personen zur Ruhe ermahnt. Daraufhin sei es zu einem Streit zwischen dem Bademeister und einigen Personen aus der Gruppe gekommen. Wie die Polizei berichtete, standen plötzlich drei bisher unbekannte Personen aus der Gruppe auf und schlugen auf den Angestellten ein. Einer von ihnen soll den Bademeister auch mit einem Schuh geschlagen haben. Sein 25 Jahre alter Kollege wollte ihm helfen und wurde dabei ebenfalls angegriffen und geschlagen. Anschließend sei die gesamte Nach dem Angriff floh die Gruppe und das Personal verständigte die Polizei. Die beiden Mitarbeiter wurden bei der Auseinandersetzung leicht verletzt.1
Auch im Volksbad in Mönchengladbach kam es am Montag zu einer Auseinandersetzung. Wie die Polizei berichtete, stritten zwei Männer im Alter von 21 und 27 Jahren am Sprungturm mit einer anderen Gruppe. Der Streit verlagerte sich zuerst auf einen Fußballplatz auf dem Gelände. Dort begann die Gruppe aus acht bis zehn Männern dann unvermittelt auf die beiden einzuschlagen und zu treten. Anschließend sei die Gruppe geflüchtet. Die Mitarbeiter des Volksbades übernahmen die Erstversorgung. Die Gruppe soll ein türkisches oder arabisches Erscheinungsbild gehabt haben.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Wie häufig wurde das Personal in öffentlichen Badeanstalten seit 2015 bis heute pro
Jahr Opfer von Straftaten? (Bitte pro Jahr, Ort und nach Delikten aufschlüsseln.)
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4690 mit Schreiben vom 25. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 18.11.2024 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des einen in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein noch andauerndes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen seien drei bislang unbekannte Personen verdächtig, zwei Mitarbeiter eines Schwimmbades in Gelsenkirchen am 12.08.2024 gemeinsam mit Fäusten und einem Schuh geschlagen zu haben. Die Geschädigten hätten sich hierdurch leichte Verletzungen im Gesicht zugezogen. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat mir unter dem 07.11.2024 zu dem anderen mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfall berichtet, dass die polizeilichen Ermittlungen noch andauerten und Beschuldigte bislang nicht hätten ermittelt werden können.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen. - Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.
- Wie häufig wurde das Personal in öffentlichen Badeanstalten seit 2015 bis heute pro Jahr Opfer von Straftaten? (Bitte pro Jahr, Ort und nach Delikten aufschlüsseln.)
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt.
Das „Personal von öffentlichen Badeanstalten“ wird nicht als eigenes Merkmal der Opferspe-zifik in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst. Dementsprechend kann die Frage aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen nicht beantwortet werden