Gelsenkirchen: Frau durch ihren Partner mit Messer getötet – Erneut ein eskalierter Ehestreit?

Kleine Anfrage
vom 29.08.2024

Kleine Anfrage 4350

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Gelsenkirchen: Frau durch ihren Partner mit Messer getötet Erneut ein eskalierter Ehestreit?

In Gelsenkirchen wurde eine 20-jährige Frau durch mehrere Messerstiche getötet. Ersten Erkenntnissen zufolge soll es sich bei dem Täter um den 30 Jahre alten rumänischen Ehemann der Frau und Vater der drei Kinder handeln. Nach dem brutalen Angriff sei der Mann dann nach Oberhausen geflohen, wo er an einer Ampel mehrere Autos beschädigte und einen Unfall baute. Daraufhin sei er weiter nach Holland geflohen, wo er durch die Polizei mit einem Großaufgebot gesucht wurde. Letztendlich soll er durch die belgische Polizei in seinem Fahrzeug gestoppt und festgenommen worden. Die Leiche der Frau wurde in der Küche der Wohnung des Paares im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses gefunden.1

„BILD“-Informationen zufolge wurde ihre Kehle mit einem Messer durchgeschnitten. Bereits nach kurzer Zeit soll sich eine Menschenmenge an Familienmitgliedern des Opfers am Tatort versammelt und die Kinder des Paares an sich genommen haben. Nachdem sie sich vorerst weigerten, die Kinder dem Jugendamt zu übergeben, gaben sie schließlich doch nach und gaben den Nachwuchs an einen Behördenmitarbeiter ab. Nun wurde eine Mordkommission zur weiteren Ermittlung eingerichtet.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland?
  4. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
  5. Wie viele Gewaltdelikte innerhalb von Partnerschaften gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Gelsenkirchen?

Markus Wagner

 

MMD18-10442

 

1 https://www.bild.de/news/inland/in-gelsenkirchen-nrw-frau-20-umgebracht-ehemann-unter-verdacht-66911f12ff2f733cbc94ca55?t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4350 mit Schreiben vom 19. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Berichten des Leitenden Oberstaatsanwalts in Essen und des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 09.09., 10.09., 30.10. und 06.11.2024 zufolge wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, seiner Lebensgefährtin am 12.07.2024 in der gemeinsamen Wohnung in Gelsenkirchen in An­wesenheit der drei gemeinsamen minderjährigen Kinder mehrere Messerstiche zugefügt zu haben, an deren Folgen sie noch vor Ort verstarb. Der Beschuldigte sei noch am Tattag in Belgien vorläufig festgenommen worden und befinde sich seit dem 19.07.2024, dem Tag sei­ner Überführung nach Deutschland, wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungs­haft. Der Verdacht, der Beschuldigte habe auf seiner Flucht in Oberhausen einen Verkehrsun­fall verursacht, habe sich nicht erhärtet. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Dies vorausgestellt, liegen bezüglich des Beschuldigten bei den Polizeibehörden Anzeigen wegen Verkehrsunfallflucht und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

  1. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland? Der Beschuldigte reiste im Jahr 2023 in das Bundesgebiet ein.
  2. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?

Der Beschuldigte fällt in den Anwendungsbereich des Freizügigkeitsrechts (Freizügigkeitsge-setz/EU).

  1. Wie viele Gewaltdelikte innerhalb von Partnerschaften gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Gelsenkirchen?

Als Datengrundlage für die Beantwortung der Frage 5 dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Er­fassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu ei­nem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten des Jahres 2024 nicht vor.

Partnerschaften werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen nach den folgenden formalen „Opfer-Tatverdächtigen-Beziehungen“ differenziert:

  • Ehepartner
  • eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • ehemalige Partnerschaften

„Gewaltdelikte“ sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht legal definiert. Zur Beantwortung der Frage wurden daher die Fallzahlen des sog. Summenschlüssels „Gewaltkriminalität“ und der einfachen Körperverletzung ausgewertet.

  • Mord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
    besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
  • vorsätzliche einfache Körperverletzung

Die Daten bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

  2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Fälle insge­samt 583 622 591 580 597 548 553 689 657

 

MMD18-11495

Beteiligte:
Markus Wagner