Kleine Anfrage 4556
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelsenkirchen: Frau wird von Ex-Mann mit Messer auf offener Straße angegriffen
„Plötzlich kam der Mann von hinten, griff sie an und wollte ihr ein Messer in den Hals rammen. Der Junge ging dazwischen.“1
So schildert eine Zeugin den Mordversuch eines 49 Jahre alten Mannes an seiner 40 Jahre alten Ex-Partnerin mitten in Gelsenkirchen. Das Opfer saß zur Tatzeit mit dem Sohn und einer weiteren Frau vor einem Subway-Schnellrestaurant am Hauptbahnhof Gelsenkirchen auf einer Bank, als sich ihr Ex-Partner von hinten nähert. Eine Subway-Mitarbeiterin, die ebenfalls Zeuge des brutalen Angriffs wurde, schilderte wie folgt den weiteren Tatablauf:
„Die Frau konnte kurz fliehen, kam aber nicht weit, nur bis zum Nebentisch. Dort packte der Mann sie wieder, nahm sie in den Schwitzkasten und hielt ihr ein Messer an den Hals. Er wollte gerade zustechen, als mehrere Leute versuchten, ihn wegzuzerren. Doch er war so in Rage, dass er immer wieder versuchte, ihr das Messer in den Hals zu rammen, während die Leute an ihm zerrten. Dann fingen sie an, auf ihn einzuschlagen, und schafften es, ihn zu Boden zu reißen. Es kamen immer mehr Leute und hielten ihn fest, bis die Polizei endlich kam.“2
Mehrere Streifenwagen der Polizei waren im Einsatz, nahmen den Tatverdächtigen fest und sicherten zudem Spuren vor Ort. Wie die BILD berichtete, soll sich die Frau erst wenige Tage zuvor von ihrem Angreifer getrennt haben. Bei der Familie handelt es sich um Türken.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4556 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 04.10.2024 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein noch andauerndes Ermittlungsverfahren gegen einen türkischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen stehe der Beschuldigte im Verdacht, sich am 10.09.2024 vor einem Schnellrestaurant in Gelsenkirchen seiner ehemaligen Lebenspartnerin von hinten genähert und versucht zu haben, ihr unvermittelt mit einem mitgeführten Messer in den Hals zu stechen. Einem anwesenden Zeugen sei es gelungen, die Stichrichtung abzuwenden, so dass es nur zu einer oberflächlichen Verletzung der Schulter der Geschädigten gekommen sei. Eine darüber hinausgehende Gewalteinwirkung auf sie habe durch das Hinzutreten weiterer Passanten verhindert werden können. Der Beschuldigte befinde sich seit dem 11.09.2024 in Untersuchungshaft.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? Auf den ersten Satz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Dies vorausgestellt, liegen bezüglich des Beschuldigten bei den Polizeibehörden Anzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.