Gelsenkirchen: Jugendliche prügeln Mann fast zu Tode

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 923
des Abgeordneten Markus Wagner vom 21.12.2022

Gelsenkirchen: Jugendliche prügeln Mann fast zu Tode

Am Montagabend, den 5. Dezember 2022, haben drei Jugendliche einen 61-jährigen Mann in Gelsenkirchen-Buer in eine „Sex-Falle“ gelockt und beinahe zu Tode geprügelt. Vorausge-gangen war ein verabredetes Sextreffen zwischen dem Mann und dem 15-jährigen Mädchen in einem Park unweit eines Kindergartens. Nach Angaben der Medien sollen sich die beiden über das Internet kennengelernt und auch schon bereits getroffen haben. Als der 61-Jährige im Park ankam, traf er nicht nur das Mädchen, sondern auch deren Freunde im Alter von 15 und 17 Jahren an. Diese schlugen ihn unvermittelt mit einer Glasflasche nieder und prügelten und traten anschließend auf ihn ein. Nur durch einen Zufall wurde das Opfer nach der Tat gefunden und mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Der Polizei war es möglich, vier Tage nach der Tat alle drei beteiligten Jugendlichen festzunehmen. Bei dem Mädchen, das aus schwierigen Verhältnissen stammen und in einer Jugendhilfeeinrichtung leben soll, wurde das Portemonnaie des Opfers gefunden.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  3. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der Erziehungsberechtigten der in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen vor? (Bitte alle Vorstrafen der Erziehungsberechtigten, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Erziehungsberechtigten, seit wann die Erziehungsberechtigten im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Erziehungsberechtigten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Erziehungsberechtigten nennen.)
  4. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)
  5. Ist der Park, in dem sich der 61-Jährige mit der 15-Jährigen verabredet hat, seit 2015 Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt p s : / / www. B i l d .de/regional/ruhrgebiet/r u h r g e b i e t-aktuell/a r t i c l e-6399 b 211 c 1400 d3a0 bf12 a6f – 822 522 64 .bild.h t m l .


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 923 mit Schreiben vom 17. Januar 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tat­verdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vor­namen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz am 28.12.2022 be­richtet, dass sich die angesprochenen Ermittlungen derzeit gegen drei jugendliche Beschul­digte, die alle die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen und in Deutschland geboren seien, richteten und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie schweren Raubes geführt würden. Die Ermittlungen dauerten an.

Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben einschließlich etwaiger strafrechtli­cher Vorerkenntnisse der Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Infor­mationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Jugendlichen und mit Blick auf die dementsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 1 JGG sowie der Unschulds­vermutung abgesehen.

  1. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?  Keiner der Tatverdächtigen wird als Intensivtäter geführt.
  2. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der Erziehungsberechtigten der in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen vor? (Bitte alle Vorstrafen der Erziehungs­berechtigten, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Erziehungsberechtig­ten, seit wann die Erziehungsberechtigten im Besitz der deutschen Staatsbürger­schaft sind, Vornamen der deutschen Erziehungsberechtigten und sonstige poli­zeiliche Erkenntnisse über die Erziehungsberechtigten nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz berichtet, zu den Erziehungsberechtigten lägen keine Erkenntnisse vor. Es habe bisher insbesondere kein An­lass bestanden, die Staatsangehörigkeiten der Erziehungsberechtigten oder deren Vorstrafen festzustellen.

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Op­fers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)

Nach dem vorgenannten Bericht liegen hinsichtlich des Geschädigten bislang keine Erkennt­nisse vor, aufgrund derer die Einholung von Strafregisterauszügen oder Auskünften aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister angezeigt gewesen wäre. Von weiteren Angaben wird mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und den insoweit zugleich gebo­tenen Opferschutz abgesehen.

  1. Ist der Park, in dem sich der 61-Jährige mit der 15-Jährigen verabredet hat, seit 2015 Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Er­mittlungsanlass aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung.

Im Auswertezeitraum 2015 bis 2022 wurden in Bezug auf die angefragte Örtlichkeit im Jahr 2017 ein Fall zum Straftatbestand „Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Stra­ßen, Wegen oder Plätzen“ und im Jahr 2020 zwei Fälle zum Delikt „Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) – mit Cannabis und Zubereitungen“ in der PKS NRW erfasst.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner