Gelsenkirchen: Mann bei Messerangriff tödlich verletzt – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 25.04.2025

Kleine Anfrage 5479

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Gelsenkirchen: Mann bei Messerangriff tödlich verletzt Was sind die Hintergründe?

Am Mittwochabend des 2. April 2025 wurde ein 44 Jahre alter Mann in Gelsenkirchen im Stadtteil Schalke Opfer eines brutalen Messerangriffs. Der Vorfall ereignete sich gegen 21:50 Uhr vor einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus auf der Paulinenstraße, als die Polizei und Rettungsdienste alarmiert wurden. Der Notruf kam von Zeugen, die den schwer verletzten Mann im Hausflur eines Mehrfamilienhauses entdeckten. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, fanden sie den Mann auf der Treppe im Hausflur in einem lebensbedrohlichen Zustand. Zu diesem Zeitpunkt war der 44-Jährige bereits nicht mehr ansprechbar. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch in der Nacht seinen schweren Stichverletzungen erlag.1

Laut ersten Ermittlungen wurde der Mann auf der Straße rund 100 Meter von seiner Wohnung von einer Gruppe junger Männer attackiert. Die Täter stachen vor dem Eingang eines anderen Hauses mit einem Messer auf ihn ein. Nach der Messerattacke schleppte sich der Mann noch in den Hausflur seines Wohnhauses. Dort war es ihm möglich, die Haustür auszustoßen, brach dann aber zwischen Erdgeschoss und erster Etage zusammen. Die Tatverdächtigen, die nach der Tat die Flucht ergriffen, wurden bislang nicht gefasst. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Opfer die Angreifer kannte. Die Hintergründe der Auseinandersetzung sind derzeit noch völlig unklar. Es bleibt offen, ob es sich um eine gezielte Attacke, eine Eskalation eines Streits oder um eine völlig unmotivierte Tat handelte.2

Die Polizei Gelsenkirchen hat eine Mordkommission eingerichtet, um den Fall aufzuklären. Die Ermittler suchen dringend nach weiteren Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Informationen zu den Tätern liefern können. Insbesondere wird um Hinweisen auf die Fluchtrichtung der Täter und auf verdächtige Personen in der Umgebung des Tatorts gebeten. Die Polizei hat zudem eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die sachdienliche Hinweise haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Polizei zu melden. Die beiden Tatverdächtigen werden wie folgt beschrieben: Einer ist etwa 18 bis 19 Jahre alt, circa 1,70 Meter groß, hat eine normale Statur und schwarze, lockige Haare. Er trug eine schwarze Jacke sowie blaue Jeans. Der andere Tatverdächtige ist etwa 1,65 Meter groß, jünger als der andere Gesuchte und hat dunkle, kurze Haare.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
  4. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
  5. Wie hat sich die Anzahl der Gewalttaten in Gelsenkirchen-Schalke seit 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen entwickelt?

Markus Wagner

 

MMD18-13586

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/mordkommission-in-gelsenkirchen-mann-verblutet-in-hausflur-67ee3a926b504b6e75562e68.

2 Ebenda.

3 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/article255857508/Gelsenkirchen-44-Jaehriger-auf-der-Strasse-von-jungen-Maennern-erstochen.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5479 mit Schreiben vom 27. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 02.05.2025 im Wesentlichen berichtet, das bei seiner Behörde anhängige Ermittlungsverfahren richte sich gegen vier jugendliche Beschuldigte wegen gemeinschaftlichen Totschlags und der Beihilfe hierzu. Nach dem bisherigen Stand der noch andauernden Ermittlungen hätten drei von ihnen den Geschädigten am Abend des 02.04.2025 körperlich angegriffen, wobei jedenfalls eine der beschuldigten Personen mit einem Messer mehrfach auf den Geschädigten eingestochen habe und dieser an den Folgen verstorben sei.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in drei Fällen wegen Diebstahlsdelikten,
  • in sechs Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in vier Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzungen,
  • in sechs Fällen wegen Raubdelikten,
  • in einem Fall wegen Bedrohung,
  • in einem Fall wegen Unterschlagung,
  • in einem Fall wegen Betruges,
  • in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis,
  • in einem Fall wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichste­hende Personen,
  • in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz,
  • in einem Fall wegen sexueller Belästigung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Unterschlagung,
  • in einem Fall wegen sexueller Belästigung,
  • in einem Fall wegen des Besitzverschaffens für andere von Kinderpornographie,
  • in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Beleidigung,
  • in drei Fällen wegen Raubdelikten,
  • in zwei Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern,
  • in einem Fall wegen Bedrohung,
  • in einem Fall wegen Diebstahlsdelikten.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zehn Fällen wegen Diebstahlsdelikten,
  • in acht Fällen wegen Raubdelikten,
  • in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung,
  • in zwei Fällen wegen Unterschlagung,
  • in zwei Fällen wegen der Verbreitung von Kinderpornographie,
  • in einem Fall wegen sexueller Belästigung,
  • in sechs Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung,
  • in zwei Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz,
  • in einem Fall wegen Nötigung,
  • in zwei Fällen wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern,
  • in einem Fall wegen fahrlässiger Brandstiftung,
  • in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Hausfriedensbruch.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in drei Fällen wegen Diebstahlsdelikten,
  • in drei Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Bedrohung.
  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?

Ein Tatverdächtiger besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein weiterer Tatverdächtiger be­sitzt die deutsche und die kosovarische Staatsangehörigkeit. Zwei weitere Tatverdächtige be­sitzen die syrische Staatsangehörigkeit.

  1. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?

Von Angaben zu den Vornamen der Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentari­schen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Tatverdächti­gen sowie der Unschuldsvermutung vorliegend abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wären die Beschuldigten bei Nennung ihrer Vornamen identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Iden-tifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Wie hat sich die Anzahl der Gewalttaten in Gelsenkirchen-Schalke seit 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen entwickelt?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2025 derzeit nicht vor.

Zur Beantwortung der Frage nach „Gewalttaten“ wurde der Summenschlüssel „Gewaltkrimi­nalität“ sowie die „vorsätzliche einfache Körperverletzung“ ausgewertet. Der Summenschlüs­sel der „Gewaltkriminalität“ umfasst folgende Delikte:

  • Mord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen werden Tatörtlichkeiten erst seit dem Jahr 2019 erfasst.

Die Anzahl erfasster Straftaten der „Gewaltkriminalität“ und der „vorsätzlichen einfachen Kör­perverletzung“ auf Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb und außerhalb geschlossener Ort­schaften in Gelsenkirchen-Schalke bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Berichtsjahr Fälle
2019 70
2020 53
2021 52
2022 90
2023 119
2024 77

 

MMD18-14078

Beteiligte:
Markus Wagner