Gelsenkirchen: Mann sticht Mitarbeiterin des Ordnungsamts nieder

Kleine Anfrage
vom 26.03.2025

Kleine Anfrage 5300

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Gelsenkirchen: Mann sticht Mitarbeiterin des Ordnungsamts nieder

Am Mittwoch, den 12. März 2025, gegen 10:54 Uhr suchten zwei Mitarbeiterinnen des Ordnungsamts einen Eisverkäufer in Gelsenkirchen auf, um seinen Iveco-Lieferwagen stillzulegen. Der 64-Jährige hatte wohl gegen die Lebensmittelvorschriften verstoßen. Als die Frauen im Alter von 32 und 37 Jahre R. über die Stilllegung informierten, soll er drei Mal mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Die 37-Jährige erlitt bei dem Angriff schwere Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Ihre jüngere Kollegin wurde leicht verletzt. Einer Zeugin zufolge soll der Tatverdächtige nach dem Angriff auf einer Treppe neben seinem Garagenbau auf die Polizei gewartet haben. Diese konnte ihn widerstandslos festnehmen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wie viele Mitarbeiter des Ordnungsamts in Gelsenkirchen wurden seit 2015 bis heute pro Jahr im Dienst angegriffen?
  5. Wie viele Straftaten gegen Mitarbeiter des Ordnungsamts in Gelsenkirchen gab es insgesamt 2024 im Vergleich zu 2023?

Markus Wagner

 

MMD18-13245

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/gelsenkirchen-messerattacke-von-eisverkaeufer-auf-frau-von-ordnungsamt-67d199860fddd3014a8e950e?t_ref=https.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5300 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit­lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems PMK.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent­scheidungen richten,
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk­male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsor­gane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswär­tige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und/oder
  • gegen eine Person wegen der ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Hal­tung, Einstellung und/oder ihres Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorur­teilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religi­onszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Ori­entierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Ob-jekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.

Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a, 234b oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der PMK (KPMD-PMK).

Anonymisierte Opferdaten werden statistisch nur erhoben, wenn Geschädigte mit Verletzun­gen erfasst wurden.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbe­stände aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung der Frage wird auf den schriftlichen Bericht für die Sitzung des Innenaus­schusses am 10.04.2025 (LT-Vorlage 18/3782) Bezug genommen. Ergänzend hat der Lei­tende Oberstaatsanwalt in Essen dem Ministerium der Justiz unter dem 28.04.2025 mitgeteilt, dass sich neue Erkenntnisse in der Zwischenzeit nicht ergeben hätten.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Gegen den Tatverdächtigen wurde folgendes Ermittlungsverfahren geführt:

  • Inverkehrbringen von Falschgeld, Tatzeit 2019.

Hinweise auf eine Verurteilung liegen nicht vor.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

  1. Wie viele Mitarbeiter des Ordnungsamts Gelsenkirchen wurden seit 2015 bis heute pro Jahr im Dienst angegriffen?
  2. Wie viele Straftaten gegen Mitarbeiter des Ordnungsamts in Gelsenkirchen gab es insgesamt 2024 im Vergleich zu 2023?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ich verweise auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 der Landesregierung (LT-Drs.: 17/16340) auf die Kleine Anfrage 6275.

 

MMD18-13782

Beteiligte:
Markus Wagner