Kleine Anfrage 2414
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelsenkirchen: Syrer niedergestochen – Wann greift der Rechtsstaat endlich durch? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 7. August 2023, Drucksache 18/5284, auf meine Kleine Anfrage vom 29. Juni 2023, Drucksache 18/4862, wurde meine Frage 2
„Wie hat sich das Clan-Personenpotenzial von 2015 bis heute in Gelsenkirchen verändert? (Bitte die Clans einzeln auflisten und nach ethnischer Herkunft ordnen.)“1
wie folgt beantwortet:
„Die Anzahl der Tatverdächtigen, die ausweislich der Lagebilder Clankriminalität Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2019 bis 2021 durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen erfasst wurden und im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen ihren Wohnsitz haben, ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Eine entsprechende Erhebung erfolgt erst seit 2019.
Jahr | Anzahl der Tatverdächtigen mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des PP Gelsenkirchen | Anteil | Gesamtanzahl der Tatverdächtigen in NRW |
2019 | 329 | 8,7 % | 3779 |
2020 | 321 | 8,4 % | 3826 |
2021 | 309 | 8,5 % | 3629“2 |
An dieser Stelle weise ich explizit darauf hin, dass auch hier meine Frage nicht vollständig beantwortet wurde. Wie bei vielen anderen Kleinen Anfragen auch, die ich in den letzten Monaten gestellt habe, wird systematisch über bestimmte Aspekte hinweggesehen.
Die Fragen 4 und 5
„Was hat die Migrationspolitik der Landesregierung mit den familiär-ethnisch abgeschotteten Clans zu tun?
Was hat die Integrationspolitik der Landesregierung mit den familiär-ethnisch abgeschotteten Clans zu tun?“3
wurden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
„Migrations- und Integrationspolitik gehören zusammen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vielen unterschiedlichen Gruppen von Einwanderinnen und Einwanderern, Geflüchteten, Familienangehörigen, Studentinnen und Studenten etc. werden auf der Bundesebene festgelegt. Die Zuständigkeit für Integrationspolitik obliegt sowohl dem Bund als auch den Ländern und ihren Kommunen. Die Teilhabe- und Integrationspolitik des Landes ist auf das friedliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte ausgerichtet. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (TIntG), das im Landtag beschlossen wurde, erfolgt die Teilhabe- und Integrationspolitik der Landesregierung „in Achtung vor der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen, unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Alter, Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung, sexueller und geschlechtlicher Identität, sozialer Lage oder einer körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung“. Die Landesregierung unterstützt und fördert den Integrationsprozess der mehr als fünf Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch eine bundesweit einmalige integrationspolitische Infrastruktur und eine Vielzahl von Programmen und Maßnahmen, insbesondere zur Stärkung von Teilhabe und Integration in den Kommunen.“4
Diese Antwort gleicht einer Nicht-Antwort auf meine gestellte Frage. Kern meiner Frage war nicht, wem die Zuständigkeit für Integrationspolitik obliegt oder ob Nordrhein-Westfalen Integrationsprogramme anbietet, sondern, ob die Integrations- und Migrationspolitik der Landesregierung mit den familiär-ethnisch abgeschotteten Clans zu tun hat. Daher bitte ich darum, die unten stehenden Fragen sorgfältig zu lesen und vollumfänglich zu beantworten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hat sich das Clan-Personenpotenzial von 2015 bis heute in Gelsenkirchen verändert? (Bitte die Clans einzeln auflisten und nach ethnischer Herkunft ordnen.)
- Gegen wie viele Mitglieder der in Frage 1 aufgezählten Clans wurde respektive wird ein Ermittlungsverfahren geführt? (Bitte jeweils nach Clan aufschlüsseln.)
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen die in Frage 2 abgefragten Mitglieder/Tatverdächtigen seit 2015 bis heute geführt? (Bitte pro Mitglied/Tatverdächtigen auflisten.)
- In welcher Beziehung steht die Migrationspolitik zu dem Phänomen familiär-ethnisch abgeschotteter Clankriminalität ausländischer Herkunft?
- In welcher Beziehung steht die Integrationspolitik zu dem Phänomen familiär-ethnisch abgeschotteter Clankriminalität ausländischer Herkunft?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 7. August 2023, Drs. 18/5284.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2414 mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie hat sich das Clan-Personenpotenzial von 2015 bis heute in Gelsenkirchen verändert? (Bitte die Clans einzeln auflisten und nach ethnischer Herkunft ordnen.)
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 2041 (LT-Drs. 18/5284). Die Anzahl der Tatverdächtigen mit Clanbezug, die über einen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen im Jahr 2022 verfügen, wird in der untenstehenden Tabelle ergänzend ausgewiesen.
Jahr | Anzahl der Tatverdächtigen mit Wohnsitz im Zu-
ständigkeitsbereich des |
Anteil | Gesamtanzahl der Tat-verdächtigen in NRW |
2022 | 307 | 7,6 % | 4035 |
- Gegen wie viele Mitglieder der in Frage 1 aufgezählten Clans wurde respektive wird ein Ermittlungsverfahren geführt? (Bitte jeweils nach Clan aufschlüsseln.)
In den Berichtsjahren 2019 bis 2022 wurden gegen insgesamt 853 Tatverdächtige mit Clan-bezug (Einfachzählung im Hinblick auf den Abfragezeitraum), die im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen ihren Wohnsitz haben, Ermittlungsverfahren geführt.
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen die in Frage 2 abgefragten Mitglieder/Tatverdächtigen seit 2015 bis heute geführt? (Bitte pro Mit-glied/Tatverdächtigen auflisten.)
Zur Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung erforderlich, welche im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.
4. In welcher Beziehung steht die Migrationspolitik zu dem Phänomen familiär-ethnisch abgeschotteter Clankriminalität ausländischer Herkunft?
5. In welcher Beziehung steht die Integrationspolitik zu dem Phänomen familiär-ethnisch abgeschotteter Clankriminalität ausländischer Herkunft?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Antwort der Kleinen Anfrage 2041 (LT-Drs. 18/5284) verwiesen.