Gelsenkirchen und Gladbeck: Clanstreit endet in Massenschlägerei?

Kleine Anfrage
vom 28.08.2024

Kleine Anfrage 4325

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Gelsenkirchen und Gladbeck: Clanstreit endet in Massenschlägerei?

Am Mittwochabend, den 24. Juli 2024, kam es gegen 19:10 Uhr auf der Märkerstraße am Rosenhügel in Gladbeck zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen, die insgesamt etwa 20 bis 30 Personen umfassten. Die Polizei wurde alarmiert, nachdem es Berichte gab, dass die Beteiligten sich mit verschiedenen Gegenständen prügelten und möglicherweise ein Schuss abgegeben wurde. Bei Eintreffen der Beamten war die Schlägerei zwar beendet, jedoch herrschte weiterhin Unruhe. Die Sprecherin der Kreispolizeibehörde in Recklinghausen teilte mit, dass ein 30-jähriger Mann aus Gelsenkirchen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wurde und zwischenzeitlich Lebensgefahr bestand. Zudem wurden mindestens eine Frau (29) und ein weiterer Mann (46) aus Gladbeck leicht verletzt.1

Bei allen Beteiligten handelte es sich offenbar um Mitglieder zweier Familien unterschiedlicher Nationalitäten. Die Schlägerei verlief derart brutal; Augenzeugen berichteten von eingesetzten Metallstangen, Holzpfählen und Schaufeln. Die Polizei sicherte diese Gegenstände als mögliche Tatwaffen. Hinweise auf den Einsatz einer Schusswaffe in Gladbeck gibt es derzeit nicht.2

Kurz vor der Schlägerei in Gladbeck gab es gegen 18:30 Uhr einen Vorfall in Gelsenkirchen-Horst, bei dem mehrere Männer ein Geschäft betraten und Schüsse aus einer Schreckschusswaffe abgaben. Verletzte gab es nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Im Zuge der Fahndung nahm die Polizei zwei verdächtige Männer aus Gladbeck (20 bzw. 23 Jahre alt) fest. Aufgrund der augenscheinlichen Zusammenhänge zwischen beiden Vorfällen und unter dem Vorwurf der versuchten Tötung wurde eine Mordkommission eingerichtet. Am Abend blieb die Atmosphäre auf der Märkerstraße angespannt, da Angehörige und Schaulustige mehrfach versuchten, die Polizei-Absperrung zu durchbrechen. Zur Beruhigung der Lage setzte die Polizei ein Großaufgebot an Kräften ein, einschließlich einer Einheit der Hundertschaft.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Clans waren an den Vorfällen beteiligt?
  3. Welche Bezüge gibt es zur Organisierten bzw. Clan-Kriminalität? (Bitte die betreffenden Clan- bzw. Rockergruppen einzeln benennen.)
  4. Wurde das Tatgeschehen in Gladbeck als Tumultlage gewertet?

Markus Wagner

 

MMD18-10413

 

1 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/kreis-re/clan-streit-in-gelsenkirchen-und-gladbeck-eskaliert-festnahmen-und-verletzte-nach-schlaegerei-w913524-2001302523/.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4325 mit Schreiben vom 4. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächti­gen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Clans waren an den Vorfällen beteiligt?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 05.09.2024 im Wesentlichen be­richtet, dass den sich am 23. und 24.07.2024 ereigneten Vorfällen familiäre Streitigkeiten zwi­schen zwei Großfamilien syrischer, libanesischer bzw. türkischer Herkunft zugrunde gelegen hätten.

Hinsichtlich des Vorfalls am 23.07.2024 seien die Vorgänge noch nicht bei der Staatsanwalt­schaft eingegangen. Einem polizeilichen Bericht zufolge hätten am Abend des 23.07.2024 zwei Angehörige einer Familie deutscher Staatsangehörigkeit eine Bar in Gelsenkirchen auf­gesucht, wobei es zu einer Bedrohung mit Schussabgabe ohne Verletzung einer Person ge­kommen sei.

Hinsichtlich des Vorfalls am 24.07.2024, bei dem sich 16 Angehörige einer Familie in Gelsen­kirchen getroffen hätten und anschließend mit Fahrzeugen nach Gladbeck gefahren seien, führe die Staatsanwaltschaft gegen derzeit acht Beschuldigte mit deutscher, libanesischer, syrischer und türkischer Staatsangehörigkeit ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Tot­schlags, gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Versto­ßes gegen das Waffengesetz. Diese Personen hätten in Gladbeck ein Grundstück gestürmt und eine Person, die sich vorübergehend in Lebensgefahr befunden habe, verletzt. Die hierfür verantwortliche Person habe bislang nicht ermittelt werden können. Zwei weitere Personen seien leicht verletzt worden.

Seit wann die Beschuldigten die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen, sei nicht bekannt. Die Ermittlungen dauerten an.

Vier der Beschuldigten seien nicht vorbestraft. Weitere vier Beschuldigte seien teilweise mehr­fach vorbestraft und u. a. wegen Beleidigung und Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden, wobei einer u. a. wegen versuchten gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe unter Aussetzung zur Bewährung verurteilt worden sei.

Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen der Beschuldigten und der Nennung ihrer Namen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem all­gemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Re-sozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu den Ver­fahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parla­mentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.

  1. Welche Bezüge gibt es zur Organisierten bzw. Clan-Kriminalität? (Bitte die betref­fenden Clan- bzw. Rockergruppen einzeln benennen.)

Dem in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 bezeichneten Bericht zufolge bestehen keine Be­züge zur Organisierten Kriminalität.

Unter den erfassten Personen befinden sich kriminelle Angehörige von Clans im Sinne der bekannten Auswertesystematik des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen.

  1. Wurde das Tatgeschehen in Gladbeck als Tumultlage gewertet?

Nein.

 

MMD18-10941

Beteiligte:
Markus Wagner