Gelsenkirchen: Wieder Gewalt am Busbahnhof Buer – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 23.07.2024

Kleine Anfrage 4209

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Gelsenkirchen: Wieder Gewalt am Busbahnhof Buer Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 13. Juni 2024, Drucksache 18/9600, auf meine Kleine Anfrage vom 15. Mai 2024, Drucksache 18/9278, wurde meine Frage 3

„Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.) “1

folgendermaßen beantwortet:

„Der Beschuldigte ist dem eingangs genannten Bericht zufolge irakischer Staatsangehöriger.“2

Meine Frage 4

„Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?“3

wurde wie folgt beantwortet:

„Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.“4

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Seit wann befindet sich der Beschuldigte in Deutschland?
  2. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Beschuldigte nach Deutschland?
  3. Wann wurden gegen den Beschuldigten erstmals aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
  4. Warum befindet sich der Beschuldigte nach wie vor in Deutschland?

Markus Wagner

 

MMD18-10091

 

1 Antwort der Landesregierung vom 13. Juni 2024, Drs. 18/9600.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4209 mit Schreiben vom 16. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Seit wann befindet sich der Beschuldigte in Deutschland?
  2. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Beschuldigte nach Deutschland?
  3. Wann wurden gegen den Beschuldigten erstmals aufenthaltsbeendende Maßnah­men eingeleitet?
  4. Warum befindet sich der Beschuldigte nach wie vor in Deutschland?

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Person ist im Jahr 2020 nach Deutschland eingereist. Laut eigenen Angaben erfolgte die Einreise auf dem Landweg. Der genaue Einreiseweg ist nicht bekannt. Die Person befindet sich im laufenden Asylverfahren und ist nicht vollziehbar ausreisepflichtig.

 

MMD18-10336

Beteiligte:
Markus Wagner